Fachliche Korrekturen

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Der Board beschloss, die vorgeschlagene Verfahrensweise bezüglich fachlicher Korrekturen nicht weiter zu verfolgen. Man kam zu dem Schluss, dass die Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Fachlichen Korrektur Nr. 1 gezeigt hätten, dass diese Methode nicht geeignet sei, bestehende Standards zu ändern. Es bestehe eine etablierte Verfahrensweise und der Board habe die Möglichkeit, in begrenzten Fällen Vorschläge mit einer Kommentarfrist von mindestens 30 Tagen zu veröffentlichen. Diese Methode war in der Vergangenheit angewendet worden und wird in dem in Kürze erscheinenden IASB-Handbuch zur Verfahrensweise behandelt.

Fachliche Korrektur Nr. 1 - Änderung von IAS 21

Der Stab stellte die Ergebnisse der Kommentierung der vorgeschlagenen Fachlichen Korrektur Nr. 1 und die aufgrund dessen vorgeschlagenen Formulierungsänderungen vor.

Der Board beschloss IAS 21.15 wie folgt zu ändern:

Ein Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen kann über monetäre Posten in Form einer ausstehenden Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber eines ausländischen Geschäftsbetriebs verfügen. Ein Posten, für den die Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellt im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar und wird gemäß den Paragraphen 32 und 33 behandelt. Zu solchen monetären Posten können langfristige Forderungen bzw. Darlehen, nicht jedoch Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gezählt werden.

Die Änderung bezieht sich lediglich auf Situationen, in denen Beherrschung vorliegt. Der Board erörterte einen Vorschlag, IAS 21.15 auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures auszudehnen, bekräftigte jedoch seine ursprüngliche Absicht, dass der in der fachlichen Korrektur behandelte Sachverhalt auf Beherrschungsszenarien begrenzt sei. D.h. ein Unternehmen kann die Umkehrung eines Bestandteils einer Nettoinvestition in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture nicht kontrollieren.

Sonstige Entscheidungen:

Der Board beschloss, IAS 21.15A noch ausdrücklicher als bisher zum Beispielfall für die in IAS 21.15 dargelegte Methode auszugestalten.

Der Board beschloss, den vorgeschlagenen Paragraphen IAS 21.15B und den damit in Verbindung stehenden Paragraphen BC 7 zu streichen.

Der Board bestätigte die vorgeschlagene Änderung von IAS 21.33.

Der Board löschte die vorgeschlagene Änderung von IAS 28.29.

Der Board bestätigte den vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, den 1. Januar 2006. Eine frühere Anwendung ist gestattet.

Der Stab brachte ein Thema im Zusammenhang mit IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS zur Sprache, dass zu einem früheren Zeitpunkt an diesem Tag aufgekommen war. Die ursprüngliche Reaktion war die, dass ein Erstanwender keine Probleme beim Übergang haben würde. Der EU-Endorsementprozess und andere Sachverhalte könnten allerdings zu Problemen führen, aber der Stab sieht sich noch nicht in der Lage, diesbezüglichen Rat zu geben.

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