Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

Date recorded:

Der Stab fasste die jüngsten Ereignisse, einschließlich der IASB-Roadshows, der öffentlichen Gesprächsrunden und der Stabspräsentationen in verschiedenen Ländern für den Board zusammen. Der Stab merkte an:

Weitreichende Unterstützung für weltweite KMU-Standards des IASB

Weitreichende Unterstützung für Vereinfachungen über die Bereiche Ansatz und Bewertung hinaus (z.B. die Beseitigung schwieriger Wahlrechte, Ausnahmen im Anwendungsbereich, die Berechnungen oder komplexe Ermessensentscheidungen erfordern oder die Streichung von für KMU nicht relevanten Vorschriften).

Weitreichende Unterstützung für Vereinfachungen bei Ansatz und Bewertung. Allerdings

fordern verschiedene Adressaten verschiedene Ansatz- und Bewertungserleichterungen

aus verschiedenen Gründen

Der Board erörterte die Frage, ob man die Beurteilung von Ansatz- und Bewertungserleichterungen bis zur Vollendung eines Entwurfs, der daneben noch andere Vereinfachungen enthalte, verschieben sollte. Einige Board-Mitglieder äußerten sich besorgt darüber, es könne der Eindruck entstehen, dass der Board "das Projekt stoppen will" oder dass es um ihm die Verabschiedung sinnvoller KMU-Standards "nicht ernst" sei. Andere widersprachen dieser Ansicht, sagten, es sei einem ernst, aber man wolle sich der Problematik auf disziplinierte Weise nähern.

Der Stab schlug vor, sämtliche IFRS daraufhin untersuchen, ob es möglich sei, die komplexen Wahlrechte, Anwendungsausnahmen und nicht für KMU relevante Umsetzungsvorschriften zu eliminieren. Die sich daraus ergebenden Grundprinzipien würden nach Sachgebieten aufbereitet. Auf dieser Grundlage wird der Stab den Rohentwurf eines wesentlichen Abschnitts des Standardentwurfs erarbeiten, der dem Board im Januar 2006 zur Erörterung vorgelegt wird. Ebenso schlug der Stab vor, die weitere Analyse einzelner Ansatz- und Bewertungserleichterungen fortzusetzen und gleichzeitig die anderen Aspekte des Standardentwurfs weiterzuentwickeln.

Der Board stimmte diesem Ansatz zu.

Der Board fuhr mit der Erörterung der Stabsempfehlungen fort. Diese konzentrierten sich auf mögliche Ansatz- und Bewertungserleichterungen, die in einer großen Anzahl von Antworten auf den vom IASB veröffentlichten Fragebogen behandelt worden waren. Der Stab gab ebenfalls eine Empfehlung ab und bat den Board um eine entsprechende Entscheidung.

IAS 2 Vorräte

Der Board beschloss, dass keine KMU-spezifischen Erleichterungen der in IAS 2 hinterlegten Grundsätze notwendig seien.

Nutzung der "Percentage-of-Completion-Methode" für Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 und für Dienstleistungserlöse gemäß IAS 18

Der Board stimmte überein, dass grundsätzlich keine KMU-spezifischen Erleichterungen der in IAS 11 und IAS 18 hinterlegten Grundsätze zur Bilanzierung von Fertigungsaufträgen und zur Erfassung von Erlösen aus Dienstleistungen notwendig seien. Andererseits äußerten sich einige Board- Mitglieder besorgt über die steuerlichen Folgewirkungen derartiger Geschäftsvorfälle, vor dem Hintergrund der Stabsvorschläge zu IAS 12.

IAS 12 Ertragsteuern

Der Board war sich einig, dass der Stab die Frage des Ansatzes latenter Ertragssteuern bei KMU in Zusammenarbeit mit Erstellern und Nutzern von KMU-Abschlüssen weiter analysieren und dem Board auf einer zukünftigen Sitzung eine Empfehlung unterbreiten solle. Ein Board-Mitglied merkte an, dass man aufgrund der Bedenken gegenüber der Umsatzvorverlagerung bei der Percentage-of-Completion-Methode (siehe oben) auf einer umfassenden steuerlichen Periodenabgrenzung bestehen werde.

IAS 17 Leasingverhältnisse

Der Board sagte, man ziehe es vor, wenn der Stab die folgenden zwei Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit Erstellern und Nutzern von KMU-Abschlüssen weiter analysieren würde:

Behandlung aller Leasingverhältnisse als Finanzierungsleasing, mit Bewertungserleichterungen.

Beibehaltung der Abgrenzung in Finanzierungs- und Mietleasing, allerdings mit Bewertungserleichterungen.

Ein Board-Mitglied warnte den Board, man müsse bei der Erörterung von Erleichterungen bei IAS 17 sehr vorsichtig sein, damit diese nicht bei KMU zu schlechten Entscheidungen führten, da das Management derartiger Unternehmen sich über die wirtschaftlichen Konsequenzen nicht im Klaren ist (d.h. die Bilanzierung von Leasingverhältnissen darf nicht zum Antriebsmotor von Finanzierungsentscheidungen werden)

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Board-Mitglieder äußerten die Sorge, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Board beteilige sich in irgendeiner Weise an dem Versuch, die wahren Kosten von durch leistungsorientierte, staatliche oder betriebliche Pensionspläne (z.B. Gratifikations- oder Jubiläumsplänen) verursachten Verpflichtungen zu verschleiern. Sämtliche Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sollten nach den Grundsätzen von IAS 19 berechnet werden.

Der Board beschloss, dass der Stab einen Ansatz, die Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen zu vereinfachen, weiterverfolgen solle (z.B. dadurch das, sofern keine Anzeichen dafür vorliegen, die aktuarischen Annahmen des letzten versicherungsmathematischen Gutachtens in Frage zu stellen, versicherungsmathematische Gutachten nur alle drei Jahre einzuholen seien, oder durch die zwingende, sofortige erfolgswirksame Erfassung aller versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, wodurch eine wesentliche Dokumentationsbelastung beseitigt würde).

IAS 27 Konzernabschlüsse

Der Board beschloss, wenn ein KMU ein anderes Unternehmen beherrscht, die Erstellung eines Konzernabschlusses vorzuschreiben.

Die Equity-Methode gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und IAS 31 Anteile an Joint Ventures

Der Board beschloss, dass KMU Anteile an assoziierten Unternehmen entweder nach der Equity-Methode, oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten sollen.

Der Board beschloss, dass KMU Anteile an Joint Ventures nach beiden unter IAS 31 möglichen Methoden bewerten können (Equity-Methode oder Quotenkonsolidierung).

IAS 36 Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und immaterielle Vermögenswerte

Der Board stimmte der Grundaussage der Stabsempfehlung für die Nutzung eines Indikatoransatzes (und gegen die planmäßige Abschreibung) zur Erfassung von Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer zu.

IAS 36 Sonstige Fragestellungen zum Thema Wertminderung

Der Board beschloss, dass der Stab hinsichtlich der Erfassung von Wertminderungen aller Posten außer des Geschäfts- oder Firmenwerts und immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer den folgenden Ansatz weiter verfolgen solle:

Beibehaltung des Grundansatzes, dass Vermögenswerte nicht zu einem höheren als ihrem erzielbaren Betrag angesetzt werden sollen.

Vereinfachung der Bewertung so dass die Erfassung von Wertminderungsaufwand nur bei klarer Unterauslastung, Beschädigung oder bei Verkaufsabsicht zwingend vorgeschrieben wird. Allerdings sollten sich die Wertminderungsindikatoren an den in IAS 36.12 vorgeschriebenen ausrichten.

Vereinfachung der Berechnung - beizulegender Zeitwert anstatt Nutzungswertberechnung

Das Agendapapier enthielt Stabsempfehlungen hinsichtlich anderer Sachverhalte, die aus Zeitgründen nicht debattiert werden konnten, sowie eine Auflistung zusätzlicher, vom Stab gegenwärtig analysierter Vereinfachungen. Der Stab plant, dem Board sämtliche dieser Punkte auf seiner Dezembersitzung vorzulegen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.