Erfolgsberichterstattung – Segment A

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Der Board wurde gefragt, ob der in Kürze erwartete Standardentwurf zur Phase A des Projekts zur Erfolgsberichterstattung die Erfassung sämtlicher Eigenkapitalveränderungen, die sich nicht aus Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern ergeben, im Abschluss vorschreiben, den Erstellern aber ein Wahlrecht zur Erfassung in einer (Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen) oder in zwei Aufstellungen (einer Gewinn- und Verlustrechnung und ein eine Aufstellung sämtlicher erfasster Aufwendungen und Erträge oder ähnlichem) einräumen werde.

Eine Mehrheit der Board-Mitglieder merkten an, sie bevorzugten eine Aufstellung, seien aber bereit, einen Ansatz mit zwei Aufstellungen als Zwischenlösung zu akzeptieren. Der Stab wurde gebeten, dies so unumwunden wie möglich im Standardentwurf zu erklären.

Der Board beschloss, den Standardentwurf mit dem Wahlrecht zur Darstellung in zwei Aufstellungen zu veröffentlichen.

Mr. Cope und Mr. Garnett deuteten an, sie beabsichtigten, dem Standardentwurf nicht zuzustimmen, da sie bereits jetzt eine Aufstellung vorgeschrieben sehen möchten. Mr. Leisenring wird aus dem selben Grund ebenfalls eventuell nicht zu stimmen, möchte aber zuerst die Grundlage für Schlussfolgerungen einsehen. Mr. Engström wird den Entwurf ebenfalls eventuell ablehnen, sollte die Grundlage für Schlussfolgerungen den Anschein erwecken würde, die Frage der kurzfristigen Entwicklung hin zu einer Aufstellung vorweg zu nehmen.

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