kurzfristige Konvergenz – Ergebnis je Anteil

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- "Treasury-Stock-Methode"

Der Board stimmte einer Empfehlung des Stabes zu, falls der FASB im Rahmen eines Standards auf die "Treasury-Stock-Methode" wechselt:

IAS 33 in gleicher Weise zu ändern und die Einbeziehung von Optionen, Wandlungs- und vergleichbaren Rechten bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie im Rahmen der "Treasury-Stock-Methode" vorzuschreiben.

Die so genannte "If-Converted-Methode" abzuschaffen und die Anwendung der geänderten "Treasury-Stock-Methode" bei der Einbeziehung von wandelbaren Instrumenten in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie vorzuschreiben, d.h. die geänderte "Treasury-Stock-Methode" bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie auch auf wandelbare Instrumente anzuwenden.

Ein Board-Mitglied äußerte Bedenken, dass die "Treasury-Stock-Methode" nicht funktioniert, wenn die fraglichen Aktien von nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens befindlichen Tochtergesellschaften gehalten werden und schlug vor, diese Problematik durch eine geringfügige Änderung von IAS 33.19 und .20 zu lösen. Andere Board-Mitglieder sagten übereinstimmend, es gebe keinen Grund sich dieser Problematik nicht zu widmen. Per Videokonferenz anwesende Stabsmitarbeiter des FASB sagten, dass wenn der IASB eine derartige Änderung im Rahmen seines Entwurfs vorschlüge, der FASB diese eventuell im Rahmen der erneuten Diskussion seines eigenen Standards erörtern werde.

Der Stab des FASB bezweifelte, dass die Abschaffung der "If-Converted-Methode" für wandelbare Eigenkapitalinstrumente sachgerecht sei. Die Board-Mitglieder erkannten diesbezüglich keinen konzeptionellen Unterschied zwischen Schuldtiteln und vorrangigen Eigenkapitaltiteln: Beide verbriefen einen vorrangigen Anspruch gegenüber dem Rest-Nettoreinvermögen der Gesellschaft. Der Standard wäre konzeptionell sauberer, wenn die "If-Converted-Methode" für sämtliche wandelbaren Instrumente abgeschafft würde.

Der Board beschloss, die Vorschläge mit einer Kommentierungsfrist von 90 Tagen zu veröffentlichen.

Donnerstag, 17. November

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