Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

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- Fortsetzung der Diskussion um mögliche Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMU

Der Board setzte seine Erörterung aus der Novembersitzung 2005 zu möglichen Änderungen der Ansatz- und Bewertungsprinzipien in den IFRS für KMU fort. Der Board erwog die Empfehlungen des Stabs und erzielte die folgenden Beschlüsse:

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen und Eventualverpflichtungen nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen. Es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt.

Aktivierung entstandener Entwicklungskosten, nachdem die wirtschaftliche Realisierbarkeit gemäß IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte festgestellt worden ist. Es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt. Ein Unternehmen mit bedeutenden Entwicklungsausgaben wird wahrscheinlich wissen, dass die Ausgaben Früchte tragen werden. Deshalb ist die Vorschrift in IAS 38 nicht besonders belastend.

Verwendung der Effektivzinsmethode aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Beibehaltung der Vorschrift, die Effektivzinsmethode zu verwenden. Aufnahme von ein oder mehr Beispielen in den KMU-Standard.

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 39. Der Board bat den Stab, einen Ansatz zu entwickeln, der eine Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in zwei Kategorien vorsehe: leicht zu veräußernde und nicht leicht zu veräußernde finanzielle Vermögenswerte. Leicht zu veräußernde finanzielle Vermögenswerte sind solche, für die (a) eine beobachtbarer Marktpreis zur Verfügung steht und bei denen (b) der Vermögenwert entweder ohne Unterbrechung oder wesentlicher Veränderungen im Geschäftsablauf des Unternehmen jederzeit auf dem Markt verkauft werden kann oder sich die Geschäftsleitung auf einen Plan verpflichtet, den Vermögenswert zu veräußern, wobei ein aktives Programm zur Suche nach einem Käufer und Abschluss des Plans begonnen wurde.

Ob KMU ein Kostenmodell als Bilanzierungswahlrecht für die Bilanzierung biologischer Vermögenswerte und Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte eingeräumt werden soll. Der Board kam zu dem Schluss, dass IAS 41 Landwirtschaft bereits vorsieht, ein Kostenmodell anzuwenden, falls eine verlässliche Bemessung des beizulegenden Zeitwerts nicht möglich ist. Daher ist für KMU keine größere Erleichterung gegenüber IAS 41 erforderlich.

Bewertung anteilsbasierter Vergütungen nach IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen. Es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt, weil in IFRS 2 bereits die Verwendung der Methode des inneren Werts vorgehalten wird, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, den beizulegenden Zeitwert der zugesagten Eigenkapitalinstrumente zum Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Board verständigte sich darauf, den Bezug auf 'seltene Fälle' in der IFRS 2.24 entsprechenden Stelle im KMU-Standard zu streichen.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Vorgehen bei der Kaufpreismethode. Es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt, weder im Hinblick auf die Bemessung der im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerte und Schulden, noch im Hinblick auf den Ansatz immaterieller Vermögenswerte.

IAS 7 Kapitalflussrechnung. Es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt. Das heißt, dass eine Kapitalflussrechnung ein vorgeschriebener Bestandteil im Abschluss von KMU sein sollte.

IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Neubewertungsmodell. Die Möglichkeit zur Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, wie in IAS 16 und IAS 38 ausgeführt, sollten für KMU im KMU-Standard durch Querverweis auf diese Standards beibehalten werden.

IAS 16 - Abschreibung von Komponenten. In der KMU-Fassung von IAS 16 sollte kein Bezug auf die Abschreibung von Komponenten genommen werden.

IAS 16 Restwerte und Nutzungsdauern von Sachanlagen. Es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt. Eine Vorschrift, die Schätzungen für den Restwert und die Nutzungsdauer jährlich zu überprüfen, wird nicht als belastend angesehen.

IAS 40 Renditeimmobilien - Häufigkeit einer Neubewertung. Vorschlag auf Übernahme sowohl des Kosten-Abschreibung-Wertminderung- Modells als auch des Modells des beizulegenden Zeitwerts in den KMU-Standard. Vorschlag auf Einforderung des beizulegenden Zeitwerts zum Berichtsstichtag, aber keine speziellen Ausführungen zu einer jährlichen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

IAS 40 - Verwendung des Wahlrechts zur Neubewertung aus IAS 16? Das Neubewertungsmodell nach IAS 16 sollte von KMU für die Bilanzierung von Renditeimmobilien nicht verwendet werden.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS - Rückwirkende Anwendung. Der Board erwog die Sichtweise, dass eine rückwirkende Anwendung eines neuen IASB-Standards für KMU infolge nicht zur Verfügung stehender Daten zu komplex für KMU sei. Der Board beschloss, dass eine Entscheidung zu diesem Thema erst gefällt werden kann, nachdem man über den speziellen KMU-Standard entschieden haben, weil man erst dann die Sachverhalte im Zusammenhang einer rückwirkenden Anwendung identifizieren und untersuchen könne.

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Wird eine KMU-Fassung gebraucht? IFRS 5 ist für KMU nicht belastend, und es werden keine größeren Erleichterungen für KMU benötigt. Hinsichtlich der Notwendigkeit, Verkaufskosten auf Grundlage von Barwerten zu bemessen, sollte die KMU-Fassung von IFRS 5 aufgrund der Tatsache, dass die meisten Veräußerungen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ohne die Leitlinien für die Berechnung von Barwerten aus IFRS 5 vorsehen.

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