Joint Ventures

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im kurzfristigen Konvergenzprojekt wird vorgeschlagen, die Quotenkonsolidierung in Übereinstimmung mit der Vereinbarung des Fahrplans abzuschaffen. Allerdings hat der Stab beim IASB einige der Vorarbeiten des AASB in dessen langfristigem Forschungsprojekt zu Joint Ventures als nützliche Hintergrundinformation erwogen und berücksichtigt.

Der Board stimmte der Sichtweise des Stabs zu, dass das kurzfristige Konvergenzprojekt darauf zu beschränken, die Anwendung der Equity-Methode für alle Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen zu verlangen (d.h. die in IAS 31 als Wahlrecht bestehende Quotenkonsolidierung abzuschaffen). Nach Sicht des Stabs steht die Quotenkonsolidierung nicht im Einklang mit den im Rahmenkonzept niedergelegten Kriterien für den Ansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld. Boardmitglieder deuteten ihre Vorbehalte hinsichtlich der Equity-Methode an, wie sie derzeit angewendet wird, weil sie nicht genügend Informationen liefere. Gleichwohl deutete der Board an, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht die Unterschiede zwischen einer Equity-Bilanzierung und der Konsolidierung angehen wolle.

Einige Board-Mitglieder meinten, dass es ungeachtet der Klassifizierung als kurzfristiges Projekt nützlich für den Board sei, das Thema der Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsunternehmen und ungeteilten Beteiligungen zu untersuchen. An dieser Frage hänge auch, ob ausreichend Leitlinien entwickelt werden könnten, um gemeinsam beherrschte Vermögenswerte, gemeinschaftliche Tätigkeiten und gemeinschaftlich geführte Unternehmen voneinander zu unterscheiden.

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