Erfolgsberichterstattung – Segment A
Danach beratschlagte der Board die vom Stab beim Entwurf der Vorentscheidungsfassung von Änderungen an IAS 1 aufgeworfenen Themen. Inhalt des Papiers sind vom Board während dieser Sitzung debattierte Themen.
Zusammensetzung eines vollständigen Abschlusses
Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass ein alleiniges Vorgehen des IASB zu diesem Thema, vor dem FASB, zu möglichen Kontroversen führen könnte (da der FASB beschlossen hat, dies bis zur Behandlung von Segment B zu verschieben), insbesondere da das Projekts von Anfang an auf Konvergenz abzielte.
Andere Mitglieder reagierten indem sie die Bedeutung der Bereitstellung von Vergleichsinformationen für Nutzer betonten, als lediglich zu versuchen, Konvergenz mit dem FASB herzustellen.
Der Board entschied, dass der Entwurf den Vorschlag enthalten solle, dass ein vollständiger Jahresabschluss eine Vermögensaufstellung zum Beginn und zum Ende der Periode beinhalten solle.
Vorgeschlagene Folgeänderungen von IAS 34
Der Board beschloss, keine Formulierungsänderungen an IAS 34 vorzunehmen, so dass der Standard weiterhin eine vollständige oder verkürzte Vermögensrechnung zum Beginn und zum Ende der Zwischenperiode vorschreiben wird.
Vorgeschlagene Folgeänderungen von IFRS 1
Der Board wurde gefragt, ob er IFRS 1 dahingehend ändern würde, eine Überleitung der gesamten erfassten Erträge und Aufwendungen vorzuschreiben, anstelle einer Überleitung des Gewinns oder Verlustes.
Da die Abschlussersteller bei der Überleitung des Eigenkapitals bereits alle Zahlen berücksichtigen müssen, wurde angemerkt, dass eine verpflichtende Überleitung der gesamten erfassten Erträge und Aufwendungen in IFRS 1 aufgenommen werden sollte.
Der Board stimmte für die Empfehlungen des Stabes.
Vorgeschlagene Änderungen von Standardbezeichnungen
Der Board stimmte für die vorgeschlagenen Änderungen.
Dividendendarstellung
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabes zu, dass Dividenden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind, da sie Eigenkapitalausschüttungen an Anteilseigner darstellen.