Unternehmenszusammenschlüsse - Phase II

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Der Mitarbeiterstab des IASB präsentierte einen im Vergleich zum Januar 2006 leicht abgewandelten Zeitplan. Diesem neuen Zeitplan wurde zugestimmt.

Gemeinschaftsunternehmen

Der Board war sich darüber einig, dass die Gründung oder Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens per Definition keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt. Keiner der an einem Gemeinschaftsunternehmen Beteiligten habe die Möglichkeit der Beherrschung („Control‟) des Gemeinschaftsunternehmens. Der Entwurf einer Ergänzung zu IFRS 3 definiert einen Unternehmenszusammenschluss als „eine Transaktion oder ein Ereignis, bei der/dem ein Erwerber die Beherrschung über ein oder mehrere Unternehmen erlangt‟.

Der IASB unterstützte eine Empfehlung des Mitarbeiterstabes, keine allgemeine Definition eines Gemeinschaftsunternehmens als Teil des Projekts „Unternehmenszusammenschlüsse‟ zu suchen. Darüber hinaus sollte man den Anwendungsbereich dieses Projekts nicht auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausdehnen.

Definition eines Unternehmenszusammenschlusses

Der Board diskutierte mehrere Alternativen im Hinblick auf die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses, welche ihm vom Mitarbeiterstab vorgeschlagen wurden. Die Mitglieder des Boards diskutierten die Vor- und Nachteile der vom Stab vorgeschlagenen Alternativen. Der IASB war sich darüber einig, entsprechend seiner bevorzugten Alternative zuerst die Möglichkeit zu prüfen, eine allgemeingültige Definition eines Unternehmenszusammenschlusses zu entwickeln, welche prinzipienbasiert ist und all jene Transaktionen erfassen würde, welche nach Meinung des Boards erfasst werden sollten. (Der Board räumte ein, dass dies ein relativ langfristiges Projekt darstellen würde). Als Mindestforderung einigte sich der Board darauf, dass der endgültige Standard die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses aus dem Standardentwurf zu Unternehmenszusammenschlüsse - Phase II enthalten und erläuternde Leitlinien zur Verfügung stellen sollte, welche klar stellen, dass bestimmte Transaktionen, die nach einigen Stimmen nicht zu einem Beherrschungsverhältnis zwischen zwei Unternehmen führen, dennoch Unternehmenszusammenschlüsse darstellen.

Der IASB unterstrich die Notwendigkeit zur klaren Abgrenzung zwischen dem Erwerb, der zur Beherrschung führt und einer Veränderung im Beherrschungsverhältnis mit der Feststellung, dass eine Veränderung im Beherrschungsverhältnis nicht notwendigerweise ein wirtschaftliches Ereignis darstellt.

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