Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können

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Der Board setzte seine Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung vom Dezember 2005 fort. Auf der vorangegangenen Sitzung hatte der Board entschieden, dass Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können und bestimmte Verpflichtungen, die sich im Rahmen einer Liquidation ergeben, als Eigenkapital zu klassifizieren seien, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unter dieser Voraussetzung würden im allgemeinen Aktien, Anteile an Personengesellschaften, Minderheitenanteile, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können sowie Anteile an Unternehmen auf Zeit als Eigenkapital zu klassifizieren sein. Auf seiner Februar-Sitzung wurde der Board gebeten über die vorgeschlagenen Ausweisvorschriften zu entscheiden.

Der Stab schlug vor, dass vier Kategorien neuer Ausweisvorschriften zu IAS 1 und nicht zu IFRS 7 hinzugefügt werden. Der Board stimmte dem Vorschlag zu.

Die vier vorgeschlagenen Änderungen neuer Ausweisvorschriften sowie die jeweiligen Boardentscheidungen zu jeder, sind die folgenden:

Ausweisvorschriften für Unternehmen auf Zeit

Da IAS 1 Unternehmen auf Zeit bisher nicht dazu verpflichtet, die Tatsache anzugeben, dass sie eine begrenzte Lebensdauer haben, schlug der Stab vor eine explizite Verpflichtung hierzu durch eine Änderung des IAS 1.126 einzufügen.

Der Board stimmte zu.

Angaben zu Umklassifizierungen

Der Stab schlug vor, IAS 1 um Angabevorschriften zur Art, des Betrags und des Zeitpunkts von Umklassifizierungen von Instrumenten zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie der Gründe hierfür zu ergänzen.

Keine Beratungen. Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabes zu.

Angaben zum Kapital

Der Stab schlug bestimmte Änderungen der Angabevorschriften zum Kapital nach IAS 1.124 vor, so dass das Unternehmen genügend Informationen über Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können, offen legt und so den Nutzern von Jahresabschlüssen ermöglicht, die Ziele, Bilanzierungsmethoden und Prozesse des Unternehmens zum Kapitalmanagement beurteilen zu können.

Der Board stimmte mit dem Vorschlag des Stabs überein, bat den Stab allerdings, weitergehende Überlegungen hinsichtlich eines der vorgeschlagenen auszuweisenden Posten vorzunehmen,

Angaben zum Fair Value

Der Stab schlug vor:

dass der auszuweisende beizulegende Zeitwert des Instrumentes auf eine Art und Weise dargestellt werden sollte, dass es einen Vergleich mit dem Buchwert ermöglicht

dass Informationen anzugeben sind, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde, und

dass zusätzliche Anhangsangaben nötig sind, wenn das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert mit Hilfe einer Formel berechnet hat;

Der Board wog die Kosten einer Übereinstimmung gegen den Nutzen für die Adressaten ab, wenn die Vorschriften so wie im Entwurf vorgesehen umgesetzt werden würden.

Der Board beschloss die vom Stab vorgeschlagenen Ausweisvorschriften verpflichtend einzuführen, allerdings nur verpflichtend für den Jahresabschluss, nicht hingegen für die Zwischenberichte.

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