Leistungsberichterstattung - Segment B: Zielsetzung und Planung des Projekts

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Inhalt des Projekts

Der Board bekräftigte den Inhalt seines gemeinsam mit dem FASB durchgeführten Projekts und stellte folgendes klar:

a. Dieses Projekt wird den Aufbau und die Darstellung von Finanzinformationen innerhalb der Abschlussbestandteile behandeln; Ansatz- oder Bewertungsvorschriften, die in anderen Verlautbarungen / Standards enthalten ist, sind nicht Teil des Projekts.

b. Dieses Projekt wird die Frage der Notwendigkeit der Darstellung von Summen und Zwischensummen im Abschluss, einschließlich der Darstellung der Zwischensumme "Nettoergebnis/ Gewinn oder Verlust". Im Rahmen dieses Projekts wird die gegenwärtig genutzte Methodik des Recyclings behandelt.

c. Im Rahmen dieses Projekts wird es keine umfassende Untersuchung des Anhangs geben. Andererseits könnte dieses Projekt aufgrund von Änderungen in den einzelnen Abschlussbestandteilen zu Änderungen bestehender Angabevorschriften führen. Darüber hinaus könnte dieses Projekt zur Herausgabe neuer Angabevorschriften in den Bereichen führen, bei denen die Zielsetzung des Projekts nicht im Abschluss selbst erreicht werden kann.

d. Im Rahmen dieses Projekts werden alle Bestandteile eines vollständigen Abschlusses behandelt werden, nicht nur die Gewinn- und Verlustrechnung/ die Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen (Aufstellung des Jahresergebnisses und der sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen)

e. Im Rahmen dieses Projekts wird man sich auf vollständige Abschlüsse (im allgemeinen Jahresabschlüsse) konzentrieren; verkürzte Abschlüsse (im allgemeinen Zwischenabschlüsse) werden nicht behandelt. Rechnungslegungsvorschriften für Zwischenabschlüsse werden möglicherweise angesprochen, diesbezüglich ist man aber gegenwärtig ergebnisoffen.

f. Der als Ergebnis dieses Projekts verabschiedete Standard wird für alle Geschäftsunternehmen anwendbar sein, ob börsennotiert oder nicht. Andererseits werden die Boards erörtern, ob für Finanzinstitutionen andere Darstellungsvorschriften gelten sollten.

Der als Ergebnis des Projekts verabschiedete Standard wird nicht für Nicht-Geschäftsunternehmen wie etwa gemeinnützigen Organisation oder von Leistungsorientierten Pensionsplänen anwendbar sein. Aus diesem Grund werden weder SFAS 35 Bilanzierung und Rechnungslegung leistungsorientierter Pläne noch SFAS 117 Abschlüsse nicht-gewinnorientierter Organisationen geändert oder ersetzt werden.

h. Die folgenden Themen werden im Rahmen dieses Projekts nicht behandelt:

i. Lageberichterstattung,

ii. Pro-Forma-Maßnahmen (zwar ist es möglich, dass die Pro-Forma-Berichterstattung, die nicht Teil der IFRS/US-GAAP ist, aufgrund dieses Projekts an Bedeutung verliert, eine Verminderung oder Abschaffung der Pro-Forma-Berichterstattung ist jedoch nicht Ziel dieses Projekts),

iii. Eine umfassende Überprüfung der Segmentberichterstattungsvorschriften (SFAS 131 Angaben zu den Segmenten eines Unternehmens und damit zusammenhängende Informationen sowie IAS 14 Segmentberichterstattung). Allerdings kann es infolge dieses Projekts durch Änderungen im Abschluss zu Änderungen der Segmentberichterstattungsvorschriften kommen. Der IASB hat diesbezüglich den Entwurf ED 8 veröffentlicht, durch den im Rahmen eines einzelnen, kurzfristigen Konvergenzprojekts Änderungen an IAS 14 vorgeschlagen werden.

iv. Finanzkennzahlen (außer dem Ergebnis je Aktie und anderen Angaben "je Aktie"),

v. Prognostische Informationen

vi. Nichtfinanzielle Kennzahlen und sonstige nichtfinanzielle Informationen

vii. Abschlüsse für bestimmte Branchen (außer, wie oben unter (f) erwähnt, der Frage, wie die Folgen der im Rahmen dieses Projekts getroffenen Entscheidung sich auf die Abschlüsse von Finanzinstitutionen auswirken).

Zielsetzung des Projekts

Der Board beschloss, dass die Zielsetzung des Projekts wie folgt definiert sein sollte:

In Rahmen dieses Projekts werden die Boards die Frage behandeln, wie die Darstellung von Informationen im Einzelabschluss (und in Abschlüssen insgesamt) verbessert werden kann, um Anlegern, Gläubigern und anderen beim umfassenden Verständnis der Vermögenslage eines Unternehmens sowie deren Veränderungen und bei der Nutzung dieser Informationen zur Beurteilung der Beträge, des zeitlichen Anfalls und der Unsicherheit der zukünftigen Cash-Flows eines Unternehmens behilflich zu sein.

Dabei werden die Boards die Klassifizierung und Darstellung von Posten im Abschluss einschließlich ihrer Zusammenfassung zu Zwischensummen und Summen behandeln. Darüber hinaus werden die Boards die Frage der bestmöglichen Darstellung dieser Informationen im Abschluss behandeln, um sicherzustellen, dass sich die einzelnen Abschlussbestandteile gegenseitig ergänzen.

Name des Projekts

Der Board beschloss die Umbenennung des Arbeitstitel des Projekts in "Darstellung in Abschlüssen von Geschäftsunternehmen".

Arbeitsgrundsätze

Der Board beschloss einen "Arbeitsgrundsätzekanon", der sowohl dem IASB als auch dem FASB in der Entscheidungsfindung bezüglich der Angabe und Darstellung von Informationen im Abschluss im Einzelfall helfen soll. Die nachfolgend dargestellten Arbeitsgrundsätze sind nicht nach Prioritäten gegliedert (d.h. es besteht keine Grundsatz-Hierarchie), alle sind von gleicher Priorität.

Grundsatz 1

Abschlüsse sollten Informationen so darstellen, dass ein in sich schlüssiges, finanzielles Bild des Unternehmens entsteht, dass vergleichbar und von einer Periode zur anderen stetig ist.

Einige Boardmitglieder kritisierten die Einfügung der Formulierung "in sich schlüssig", da diese in der IFRS-Literatur bisher nicht auftaucht. Darüber hinaus äußerten Boardmitglieder Bedenken, wie genau der Stab das Wort "vergleichbar" auslegt. Es wurde beschlossen, dass "vergleichbar" im Rahmen dieses Projekts als "vergleichbar mit dem selben Unternehmen im Zeitablauf" definiert wird; einige Boardmitglieder sagten, dass auch die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen wünschenswert sei.

Grundsatz 2

Abschlüsse sollten Informationen so darstellen, dass einem Nutzer die Beurteilung der Liquidität der Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens (der Liquiditätsnähe oder der Zeit bis zur Fälligkeit) ermöglicht werde.

Grundsatz 3

Abschlüsse sollten Informationen so darstellen, dass die Wertschöpfungsaktivitäten von den Kapitalaktivitäten des Unternehmens getrennt werden.

Die Umformulierung dieses Grundsatzes, nämlich um zu betonen, dass die Trennung zwischen Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner, nicht mit Anteilseignern durchgeführten Finanzierungstransaktionen und sonstigen Aktivitäten erfolgen sollte, ist wahrscheinlich. Boardmitglieder fanden den Begriff "Wertschöpfungsaktivitäten" nicht hilfreich.

Grundsatz 4

Abschlüsse sollten Informationen so darstellen, dass Nutzern das Verständnis der folgenden Dinge ermöglicht wird:

a. Die verschiedenen Methoden zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden

b. Die relative Genauigkeit dieser Bewertungen

c. Die Gründe für Veränderungen der angesetzten Beträge einzelner Vermögenswerte oder Schulden (z.B. ein Geschäftsvorfall oder ein Wechsel in der Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode). [Es wurde klargestellt, dass es sich hierbei um die Frage "Anschaffungs- oder Herstellungskosten/fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Neubewertung" handelte]

Grundsatz 5

Informationen im Jahresabschluss sollten aufgeteilt und in Gruppen, die in gleicher Weise auf Veränderungen der selben wirtschaftlichen Bedingung reagieren, klassifiziert werden.

Bei der Umsetzung dieses Grundsatzes werden die Boards eine Abgrenzung bei der Darstellung und die Frage der Darstellung nach Art oder nach funktionaler Zugehörigkeit; Brutto oder Netto; nach fortgeführten oder aufgegebenen Geschäftsbereichen; vor oder nach Steuern; nach erwarteter oder bekannter Volatilität; und nach dem mit der endgültigen Realisation/Ablösung des Vermögenswerts/der Verbindlichkeit verbundenen Risiko erörtern.

Abschlüsse

Der Board beschloss, dass man den im Standardentwurf der Änderungen an IAS 1 vom März 2006 vorgeschlagenen Ansatz als Ausgangspunkt für die Fragestellung nutzen sollte, was einen 'vollständigen Abschluss' darstelle.

Zweck der einzelnen Abschlussbestandteile

Der Board beschloss, den Zweck der einzelnen Abschlussbestandteile nicht festzulegen.

Ergebnis je Aktie

Der Board beschloss, die Erörterung von "je-Aktie"-Beträgen bis zum Abschluss der öffentlichen Kommentierungsphase des ersten Dokuments zu vertagen

Widersprüche zum IASB-Standardentwurf Änderungen an IAS 1 vom März 2006

Der Board beschloss, dass im Rahmen dieses Projekts getroffene Entscheidungen nicht von den im Standardentwurf Änderungen an IAS 1 vom März 2006 vorgeschlagenen Änderungen behindert werden sollten. Dennoch kam der Board überein, dass man im Rahmen dieses Projekts den Fortschritt der Arbeit des IASB am Standardentwurf vom März 2006 und die Vorschläge der Adressaten diesbezüglich im Auge behalten müsse.

Diskussionspapier

Der Board beschloss, dass das erste Ziel des Projekts die Erstellung eines Diskussionspapiers sein sollte. Gegenwärtig ist die Veröffentlichung dieses Diskussionspapiers für das erste Quartal 2007 geplant. Der Stab räumte ein, dass dieser Zeitplan ambitioniert, aber umsetzbar sei.

Der Board erörterte, auf welche Weise man die so genannte Joint International Group bei der Vorbereitung der Veröffentlichung des Diskussionspapiers am besten einbinden solle. Es wurde vorgeschlagen, im September eine öffentliche Sitzung abzuhalten. Der Stab wird dies weiter untersuchen.

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