Bilanzierungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

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Der Board setzte seine im Januar begonnene Durchsicht des vorläufigen Entwurfs für IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fort. Bei der Durchsicht analysierten die Boardmitglieder die Empfehlungen der KMU Arbeitsgruppe, die den Entwurf auf ihrer Sitzung am 30. und 31. Januar 2006 besprochen hatte.

Der Board traf die folgenden vorläufigen Entscheidungen:

Bilanzierungswahlrechte für KMUs

Der Board war durch die Adressaten in Kenntnis gesetzt worden, dass diese sich einen eigenständigen Standard ohne Bilanzierungswahlrechte wünschen. Der Stab informierte den Board, dass seine Empfehlungen für den KMU-Standard bis dato auf einer Beurteilung basieren, welches der Wahlrechte als das einfachere angesehen wird, wenn verschiedene Alternativen in den Haupt-IFRS bestehen. Der Board bestätigte erneut seine frühere Entscheidung, dass sämtliche Bilanzierungsmethoden, die in den IFRS enthalten sind, auch den KMUs in den IFRS für KMUs eingeräumt werden sollten. Damit die Adressaten die Möglichkeit haben, dies nach Durchsicht des Board-Entwurfs zu kommentieren, wird dem Entwurf eine entsprechende Frage beigefügt werden.

Fertigungsaufträge

Gewinnrealisierung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads ("Percentage-of-Completion-Methode"), wenn der Fertigstellungsgrad, die zukünftigen Kosten und die Einbringlichkeit verlässlich schätzbar sind. Die Paragraphen zu Fertigungsaufträgen werden in den Abschnitt Erträge miteinbezogen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Ein KMU würde die Prinzipien zum Ansatz von Zuwendungen gemäß IAS 41 Landwirtschaft als Grundlage zur Bilanzierung sämtlicher Zuwendungen benutzen. Jedoch gilt, dass es einem KMU, welches eine der Alternativen aus IAS 20 Zuwendungen der öffentlichen Hand verwenden möchte, erlaubt ist, dies durch Querverweis auf IAS 20 zu tun. Unter dem in IAS 41 festgelegten Ansatz würde(n):

(a) eine unbedingte Zuwendung als Ertrag erfasst, wenn die Zuwendung einforderbar ist;

(b) eine bedingte Zuwendung als Ertrag erfasst, wenn die Bedingungen erfüllt sind;

(c) Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswertes bewertet; und

(d) vor Erfüllung der Erfassungskriterien erhaltene Zuwendungen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst (eine Schuld).

Fremdkapitalkosten

Nur das Aufwandsmodell wird in den IFRS für KMUs miteinbezogen werden. Jedoch könnte ein KMU das Aktivierungsmodell durch Anwendung des IAS 23 Fremdkapitalkosten wählen. Im Rahmen des KMU-Standardentwurfs wird angemerkt werden, dass der IASB der Verabschiedung eines IFRS-Standardentwurfs zugestimmt hat, der das Aufwandsmodell verbietet und um Stellungnahmen bittet, ob dies auch für KMUs sachgerecht ist.

Anteilsbasierte Vergütung

Der IFRS für KMUs wird sich mit Optionen mit Barausgleich beschäftigen und wird zurückverweisen auf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Der IFRS für KMUs wird eine Anmerkung enthalten, dass IFRS 2 die Verwendung des inneren Wertes erlaubt, wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich messbar ist.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Dieser Abschnitt wird sämtliche nicht-finanziellen Vermögenswerte auf einmal abdecken. Grundsätzlich würden nicht-finanzielle Vermögenswerte außer Vorräten nicht zu einem höheren Wert bewertet werden als zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Vorräte sollten zu nicht mehr als dem Nettoveräußerungspreis bewertet werden.

Leistungen an Arbeitnehmer

Dieser Abschnitt wird Standards beinhalten für:

(a) Kurzfristige Leistungen

(b) Die folgende Arten von Pensionsplänen: Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber, staatliche Pläne, versicherte Leistungen und beitragsorientierte Pläne. Jedoch werden leistungsorientierte Pläne durch Querverweis auf IAS 19 miteinbezogen.

(c) Sonstige langfristige Leistungen (inklusive aufgeschobener Vergütungsbestandteile und langfristig fällige Leistungen) und Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (bewertet zum abgezinsten Barwert, eine versicherungsmathematische Bewertung ist nicht erforderlich, die Berechnung nach der Methode der laufenden Einmalprämien - projected-unit-credit-method ist nicht verpflichtend).

Ertragsteuern

Latente Steueransprüche und –schulden werden für alle temporären Differenzen zwischen dem Buchwert und dem Steuerwert von Vermögenswerten und -schulden angesetzt (die verschiedenen Ausnahmen und Spezialregelungen in IAS 12 Ertragsteuern würde eliminiert werden). Der Stab fügte an, dass er in Erwägung zieht, dem Board eine spezielle Empfehlung hinsichtlich sich aus Verlustvorträgen ergebender latenter Steueransprüche zu geben.

Zwischenberichterstattung

Anstatt eines eigenen Abschnitts zur Zwischenberichterstattung werden die IFRS für KMUs auf IAS 34 Zwischenberichterstattung querverweisen. Jedoch werden die IFRS für KMUs einem Unternehmen, das nicht zur regelmäßigen Erstellung von Zwischenberichten verpflichtet ist, erlauben, als Vergleichsinformationen eine zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung anzufertigen (anstelle einer einzelnen Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Eigenkapitalveränderungsrechnung) und eine Kapitalflussrechnung für das direkte Vorjahr anzugeben, wenn die vergleichenden Einjahresinformationen, die normalerweise gemäß IAS 34 anzugeben wären, nicht bereits in der Vergangenheit erstellt worden sind.

Klassifizierung von Instrumenten als Schuld oder Eigenkapital

Der Standardentwurf wird bestätigen, dass der IASB und der FASB zusammen an den Standards zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können, und ähnlichen Instrumenten als Fremdkapital oder Eigenkapital arbeiten und wird anmerken, dass der finale IFRS für SME die Entscheidungen hinsichtlich dieses Projektes berücksichtigen wird.

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