Rahmenkonzept – Definition eines berichtenden Unternehmens

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Der Stab schlug vor, dass der Begriff des Unternehmens für Zwecke der Rechnungslegung nicht auf rechtliche Unternehmen beschränkt sein sollte. Der Stab schlug vor, ein Unternehmen wie folgt zu definieren (geändert nach Stellungnahmen des Boards auf der Sitzung):

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftliche Einheit, welche die Fähigkeit hat, Transaktionen mit anderen Unternehmen durchzuführen.

Die exakte Formulierung wird, falls nötig, während des weiteren Fortschritts des Projektes verfeinert werden. Unabhängig davon, was man mit dieser Formulierung zu transportieren beabsichtigt, ist, dass der Begriff des Unternehmens für Zwecke der Rechnungslegung

(a) weiter gefasst ist als der rechtliche Unternehmensbegriff, daher die Verwendung des Wortes „wirtschaftlich‟;

(b) ein Unternehmen im wirtschaftlichen Sinn eine in sich geschlossene, einheitliche Organisationsstruktur hat, zum Beispiel, dass es beobachtbare Grenzen hat und daher von anderen Parteien unterschieden werden kann, die Ansprüche an es haben, bspw. von Investoren und Gläubigern.

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabes zu, ebenso wie der Empfehlung, was ein Unternehmen für Rechnungslegungszwecke umfassen soll: natürliche Personen, Einzelkaufleute und eine Abteilung oder ein Segment einer rechtlichen Einheit. Eine bloße Ansammlung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten jedoch würde kein Unternehmen bilden. Diesbezüglich wurde der Stab gebeten, die Definition eines Unternehmens gemäß IFRS 3 genauer zu erörtern.

Oberkonzerngesellschaft

Gelegentlich erstellt ein Mutterunternehmen, zusätzlich oder anstelle eines Konzernabschlusses, separate Abschlüsse. Der Board beschloss, dass das Mutterunternehmen - in Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Definition - als Unternehmen betrachtet werden sollte. Jedoch gab es einige Diskussionen, ob separate Abschlüsse des Mutterunternehmens entscheidungsrelevante Informationen liefern, da sie nicht die tatsächlich zugrunde liegenden Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften, über die das Mutterunternehmen Kontrolle hat darstellen (vielmehr sind lediglich die Anteile an Tochtergesellschaften zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IAS 39 dargestellt). Die Konsequenz dieser Sichtweise ist, dass separate Abschlüsse des Mutterunternehmens nicht als Abschlüsse für allgemeine Zwecke angesehen werden, da sie nicht vollständig sind.

Andere Boardmitglieder stellten heraus, dass die Abschlüsse von Mutterunternehmen Informationen enthalten, die nützlich für die Eigentümer sind, zum Beispiel die Dividendenströme die einzig aus dem Mutterunternehmen abfließen (nicht notwendigerweise aus der Gruppe).

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