Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

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[Hinweis: Diese Diskussion ist eine Fortsetzung der Debatten am Mittwoch, den 29. März 2006]

Die Art und Klassifizierung von beherrschendem Anteilsbesitz im Konzernabschluss

Der Stab berichtete, dass jene Adressaten, die Stellung genommen hatten, keine überzeugenden Argumente vorbringen konnten, die für eine Klassifizierung von nicht-beherrschendem Anteilsbesitz als etwas anderes als Eigenkapital sprachen. Der Board bekräftigte seine frühere Entscheidung, wonach nicht beherrschender Anteilsbesitz bei Tochterunternehmen zum Eigenkapital zählen und im Konzernabschluss innerhalb des Eigenkapitals, jedoch getrennt von den Anteilen des Mutterunternehmens dargestellt werden sollte.

Darstellung und Angaben von Informationen über Veränderungen bei beherrschendem Anteilsbesitz

Der Stab informierte den Board darüber, dass der Großteil der Stellungnehmenden mit den Vorschlägen des Standardentwurfs zu nicht beherrschendem Anteilsbesitz nicht einverstanden war. Viele der Antwortenden lehnten es ab, dass Veränderungen bei beherrschendem Anteilsbesitz wie Eigenkapitaltransaktionen bilanziert werden sollten. Diese Meinung fußt hauptsächlich auf der Ansicht, dass die Eigenkapitalgeber des Mutterunternehmens Erwerbe und Verkäufe von nicht beherrschendem Anteilsbesitz wie Geschäfte mit Dritten mit wesentlichen wirtschaftlichen Folgen betrachten, die erfolgswirksam abgebildet werden sollten. Um den Bedenken der Adressaten entgegenzutreten, wonach die Vorschläge im Standardentwurf dem Informationsbedarf der Eigenkapitalgeber des Mutterunternehmens nicht genügen würden, machte der Stab die folgenden Vorschläge für die Darstellung bzw. Angaben bei Veränderungen von beherrschendem Anteilsbesitz:

Alternative A - Alleinige Darstellung in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzernabschlusses, wenn eine solche angegeben wird; andernfalls lediglich eine einzelne Anhangangabe.

Alternative B - Zusätzlich zur Darstellung innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung erfolgt eine Veröffentlichung einer ergänzenden bzw. erläuternden Übersicht im Konzernanhang.

Alternative C - Einführung eines neuen Darstellungsinstrumentes zusätzlich zu den anderen Elementen des Konzernabschlusses oder Darstellung am Ende der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Board kam darin überein, dass zusätzliche Angaben gegeben und die Mitarbeiter des Stabs damit beauftragt werden sollten, andere, kompliziertere Instrumente wie etwa Put-Optionen auf Minderheitenanteile zu untersuchen, um sicherzustellen, dass die Vorschläge solche Instrumente auf angemessene Art und Weise behandeln.

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