Vorschlag für die Agenda: Änderung an IFRS 1 hinsichtlich der Anschaffungskostenermittlung von Tochterunternehmen in den separaten Abschlüssen eines Mutterunternehmens

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Der IASB erörterte einen Vorschlag zur Ausarbeitung einer Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS, um Problemfelder im separaten Abschluss des Mutterunternehmens anzugehen.

Anschaffungskosten. In einigen Fällen ist es schwierig, die ursprünglichen Anschaffungskosten von Anteilen an einem Tochterunternehmen im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens im Einklang mit IAS 27 zu ermitteln, wenn ein Unternehmen die IFRS erstmalig anwendet. Diese Schwierigkeit wurde durch die Anwendung vereinfachter Bilanzierungsregeln bei Zusammenschlüssen im Vereinigten Königreich und anderen Staaten aufgeworfen. Bei dieser vereinfachten Bilanzierung werden alle Anteile, die als Gegenleistung für den Kauf eines Anteils an einem Tochterunternehmen übertragen wurden, zu ihrem Nominalwert erfasst. Dieser Nominalwert entspricht nicht den Anschaffungskosten gemäß IAS 27, wonach der Wertansatz bei Zugangsbewertung dem Betrag der gezahlten Gegenleistung entsprechen muss.

Nach dem Erwerb gezahlte Dividenden. IAS 27 erfordert eine Anpassung der ursprünglichen Anschaffungskosten um alle gezahlten Dividenden, die aus vor dem Erwerb gebildeten Rücklagen geleistet werden, sowie um Wertminderungen. Wenn die Anschaffungskosten der Beteiligung nach IAS 27 beim Übergang auf IFRS angepasst werden, müssen die vor dem Erwerb gebildeten Rücklagen auch dementsprechend angepasst werden, um zu ermitteln, welche Ausschüttungen zu einer Wertaufholung bei dem erstmaligen Wertansatz des Anteils führen. Dies würde eine Rekonstruktion der vor dem Erwerb bestehenden Rücklagen unter IFRS erfordern. Die Meinung der Adressaten dazu ist, dass der damit verbundene Compliance-Aufwand viele Unternehmen dazu bewogen hat, die separaten Abschlüsse von Mutterunternehmen im Einklang mit lokalen Rechnungslegungsstandards und nicht nach IFRS aufzustellen.

Diese Probleme wurden an IFRIC herangetragen. IFRIC hat diese an den IASB mit dem Hinweis weitergeleitet, dass es sich bei diesem Sachverhalt nicht um eine Auslegungsfrage handelt. Die Standards sind eindeutig und geben keine Grundlage für die Gewährung einer Erleichterung her.

Der Stab erklärte, dass die Erarbeitung der Änderung keiner übermäßigen Ressourcen bedürfe. Der Board schloss sich dem an und entschied sich für die Aufnahme dieses Projekts auf die Agenda. Es wurde festgehalten, dass die Änderung trotz des Eingriffs in IFRS 1 die "Stable Platform" nicht berührt (da die Änderung nur auf separate Abschlüsse anzuwenden wäre) und zu einer weiter gesteigerten Akzeptanz der IFRS beitragen würde.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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