Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen
Der Board betrachtete eine entsprechend markierte Version des überarbeiteten Entwurfes des International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus begann der Board mit den Beratungen einiger spezifischer Sachverhalte, die der Stab herausgearbeitet hatte. Der Board begann mit der Diskussion des Begriffs des „zwingend erforderlichen Rückgriffs‟ (mandatory fallback) auf die vollständigen IFRS. Es gab Übereinstimmung innerhalb des Board, dass dieser Ausdruck bei den Adressaten zu einer übertriebenen Aufregung geführt hatte und deutete seine Absicht an, im Entwurf des Standardentwurfes folgendes deutlich zu machen:
| Der KMU-Standard ist als eigenständiges Papier für ein typisches Unternehmen mit ungefähr 50 Mitarbeitern gedacht. | ||||||
| Dort, wo die IFRS Bilanzierungswahlrechte anbieten, beschloss der Board, dass KMU die gleichen Wahlrechte zur Verfügung stehen sollten. Das einfachere Wahlrecht wird in dem IFRS für KMU dargestellt und das andere Wahlrecht ist oder die anderen Wahlrechte sind per Querverweis auf die vollständigen IFRS zugelassen. | ||||||
| Der IFRS für KMU spart einige Bilanzierungsthemen aus, die in den vollständigen IFRS behandelt werden, da der Board es für unwahrscheinlich hält, dass das typische KMU mit solchen Geschäftsvorfällen in Berührung kommt. Allerdings enthält der IFRS für KMU einen ausdrücklichen Querverweis auf die vollständigen IFRS, der ein KMU, das mit einem solchen Geschäftsvorfall in Berührung kommt, auf einen bestimmten IFRS verweist. | ||||||
| Im KMU-Standard wird bestimmt, dass wenn der IFRS für KMU einen Geschäftsvorfall, ein Ereignis oder einen Umstand nicht behandelt oder keinen Querverweis auf einen vollständigen IFRS enthält, ein KMU eine Bilanzierungsweise auswählen sollte, die zu nützlicher und verlässlicher Information führt.
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| Bei der Anwendung des IFRS für KMU könnte sich ein Rechtskreis zum Hinzufügen des vollständigen IFRS in Form eines Anhangs zu dem IFRS für KMU entscheiden, der für KMU in diesem Rechtskreis als besonders wichtig angesehen wird, obwohl auf diesen IFRS im IFRS für KMU selbst nur anhand eines Querverweises verwiesen wird und dieser nicht dort enthalten ist. Zum Beispiel könnte in Ländern mit Hochinflation der Volltext des IAS 29 in den KMU-Standard für diesen Rechtskreis eingefügt werden. | ||||||
| Der Board wird von den Adressaten um Stellungnahmen dazu ersuchen, ob alle Wahlrechte der vollständigen IFRS auch den KMU zur Verfügung stehen sollten, oder, falls nicht, welche Wahlrechte beibehalten werden sollten. |
Der Board begann die Beratungen zu bestimmten Abschnitten des Entwurfs des Standardentwurfes und wird diese morgen fortsetzen. Während der heutigen Diskussion wurde der Mitarbeiterstab vom Board darum gebeten, eine Prüfung zwecks Sicherstellung dessen durchzuführen, dass die Vereinfachungen und Querverweise im Entwurf des Standardentwurfes und dessen begleitenden Glossars sinngetreu zu den Begriffsinhalten der vollständigen IFRS sind, um somit nicht beabsichtigte Unterschiede bei den Begriffsinhalten zu vermeiden.
Aufgrund des bis dato erreichten Fortschritts wurde angemerkt, dass ein Standardentwurf zwecks öffentlicher Kommentierung wahrscheinlich im September oder Oktober 2006 herausgegeben wird.