Kosten eines Tochterunternehmens im separaten Einzelabschluss der Mutter bei der erstmaligen Umstellung auf die IFRS
Auf seiner Sitzung vom März 2006 entschied der Board, das Projekt zu seinem Arbeitsprogramm hinzuzufügen, um Sachverhalte bezüglich der Ermittlung der Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Einzelabschluss der Mutter bei der erstmaligen Umstellung auf IFRS zu klären. Die Bilanzersteller argumentieren, dass es unter bestimmten Umständen schwierig sei, die Anschaffungskosten einer Investition in ein Tochterunternehmen in Übereinstimmung mit IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS bei der erstmaligen Umstellung auf die IFRS zu bestimmen.
Drei Alternativen wurden vom Board in Betracht gezogen:
| 1. Verwendung der unter vorherigen Bilanzierungsstandards ermittelten Kosten als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| 2. Verwendung der IFRS-Buchwerte des Reinvermögens des Tochterunternehmens zum Übergangszeitpunkt als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| 3. Der beizulegende Zeitwert als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Viele Boardmitglieder machten ihre Präferenz für Alternative 3 und dann 2 deutlich. Jedoch räumte der Board ein, dass IFRS 1 ein praktischer Helfer für Unternehmen beim Übergang auf IFRS ist, und die dargelegte Ausnahme daher nicht von höchster Qualität sein müsste. Nach einiger Diskussion über die genaue Art des Problems, welches nach Meinung einiger nur dann auftritt, wenn Aktien im Tausch für einen Anteil an dem Tochterunternehmen ausgegeben worden sind und der Wert des erworbenen Geschäftsbetriebes zu diesem Zeitpunkt nicht mehr länger bestimmt werden kann. Im Gegensatz dazu sind bei einem Erwerb eines Anteils (zum Beispiel durch Banküberweisung) einige Board-Mitglieder der Ansicht, dass diese Daten ermittelbar seien.
Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass der Stab an der Entwicklung eines Modells arbeiten sollte, welches die zweite der obigen Alternativen verwendet, um die Kosten eines Tochterunternehmens zum Übergangszeitpunkt zu bestimmen, wenn die gemäß IAS 27 geforderten Informationen nicht mehr bestimmt werden können. In Bezug auf die Frage der Ermittlung der Vor-Erwerbs-Erträge würde der Stab ein Modell zu entwickeln versuchen, welches unabhängig von Alternative 2 ist, dabei jedoch sicherstellen, dass die beiden Modelle miteinander kompatibel sind.