Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen

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Der Board setzte seine Diskussionen des Entwurfs des Standardentwurfs eines IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fort. Der Board hatte bereits gestern mit der Diskussion dieser Thematik begonnen. Viele der abgegebenen Kommentare bezogen sich auf den Entwurf.

Eingliederung der Änderungen an den IFRS in den IFRS für KMU. Der Board kam überein, dass der Klartext des IFRS für KMU auf den bestehenden IFRS aufbauen sollte und keine vorgeschlagenen Änderungen aus Entwürfen abbilden sollte. Im Board gab es auch Übereinstimmung dahingehend, dass jedes Mal dann, wenn ein IFRS geändert wird, der jeweilige Standardentwurf gleichfalls die Frage behandeln sollte, wie, wenn überhaupt, die entsprechenden Änderungen in den IFRS für KMU eingegliedert würden. Diese Vorgehensweise ermöglicht den KMU die frühzeitige Übernahme der Standards und würde die Inkonsistenzen zwischen den IFRS und dem IFRS für KMU minimieren.

Definitionen. Der Board merkte an, dass einige Definitionen des Glossars sich von denen im IFRS-Bound Volume 2006 unterscheiden. Diese Definitionen sollten angepasst oder die Abweichungen erläutert werden.

Unternehmenszusammenschlüsse. Die Passagen zu Unternehmenszusammenschlüssen werden aus dem IFRS für KMU entfernt und statt dessen anhand eines Querverweises auf IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse aufgegriffen.

Aufstellung über Gewinne/Verluste und Gewinnrücklagen. Einem früheren Konsensbeschluss des Boards zufolge können KMU, wenn die einzigen Veränderungen des Eigenkapitals eines KMU während einer Berichtsperiode aus Gewinnen, Verlusten und Dividendenzahlungen resultieren, eine kombinierte Aufstellung der Gewinne/Verluste und der Gewinnrücklagen darstellen, anstelle von getrennten Aufstellungen der Gewinne/Verluste und des Eigenkapitals. Der Board stellte klar, dass einem KMU nur dann die kombinierte Aufstellung der Gewinne/Verluste und der Gewinnrücklagen gestattet ist, wenn die Eigenkapitalveränderungen aus (a) Fehlerkorrekturen eines früheren Fehlers oder (b) Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zusätzlich zu den Veränderungen aufgrund von Gewinnen, Verlusten und Dividenden resultieren.

Erfassung aller Entwicklungskosten als Aufwand. Der Entwurf des Standardentwurfs wird einem KMU ein Wahlrecht zur Erfassung aller Entwicklungskosten als Aufwand gewähren. Ein KMU, das Entwicklungskosten aktivieren möchte, würde per Querverweis auf die Vorschriften des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte verwiesen.

Zusammengefasste Jahresabschlüsse. Eine bessere Beschreibung dieser ist vonnöten. Ferner muss klargestellt werden, dass wenn ein Unternehmen sich zur Darstellung zusammengefasster Jahresabschlüsse entscheidet, es den IFRS für KMU in Gänze befolgen muss.

Musterjahresabschlüsse. Der Mitarbeiterstab merkte an, dass ein umfassender Satz von Musterjahresabschlüssen für KMU auf der Grundlage des IFRS für KMU entwickelt wurde. Diese Abschlüsse würden richtige Zahlen beinhalten (anstelle von X für die richtigen Zahlen).

True and fair override. Der Board diskutierte, ob eine Anwendung des Grundsatzes des Vorrangs einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung für KMU gestattet sein sollte. Der Board kam zum Entschluss, dass ein solcher Vorrang nur dann zugelassen werden sollte, wenn ein Widerspruch zwischen den Vorschriften des IFRS für KMU und den lokalen Gesetzen oder Vorschriften bestünde.

Finanzinstrumente. Die restliche Zeit der Diskussion wurde mit finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten verbracht. Obwohl allgemeine Übereinstimmung darüber herrschte, dass die vollständigen Vorschriften des IAS 39 nicht im KMU-Standard enthalten sein sollten, merkten die Mitglieder des Board an, dass eine Vereinfachung der Vorschriften manchmal zu unbeabsichtigten Widersprüchen oder Komplikationen führen würde. Bereiche besonderer Diskussion waren:

Welche finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden sollten, und wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wird; und

Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten.

Der Stab wird mit bestimmten Mitgliedern des Boards diskutieren, wie dieser Abschnitt umformuliert werden sollte.

Ertragsteuern. Der Board einigte sich darauf, die Befreiungen des IAS 12 hinsichtlich des Ansatzes der steuerlichen Auswirkungen bestimmter temporärer Differenzen in den IFRS für KMU aufzunehmen. Es gab auch eine allgemeine Diskussion darüber, ob einige der Definitionen aus den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 miteingebracht werden sollten, da dies der Klarstellung und Vereinfachung bestimmter Situationen dienen könnte.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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