Der Board führte seine Diskussion von Fair Value Measurements (FVM)
fort und überprüfte den derzeitigen Plan des Projektes sowie die
Schritte des Abstimmungsprozesses. Darüber hinaus wurde eine vorläufige
Diskussion zur Bilanzierung von "Gewinnen
beim Erstansatz" abgehalten.
Projektplanung und Abstimmungsprozess
Der Board wurde kurz über die Entwicklungen des letzten Treffens des
FASB unterrichtet, bei denen das Fair Value Measurement-Projekt
besprochen wurde.
Das Fair Value Measurement-Projekt wurde im September 2005 auf die
Agenda des IASB hinzugefügt. Zu diesem Zeitpunkt entschied der Board,
den endgültigen FVM-Standard des FASB als Standardentwurf des IASB zu
übernehmen ohne ihn mit Ausnahme der Anpassung der Verweise von US-GAAP
auf IFRS zu ändern.
Seitdem wurde der Stab auf Probleme von Adressaten des IASB
aufmerksam gemacht. Die folgenden seien genannt:

| Da das FVM-Projekt zu Änderungen
bei der Messung des beizulegenden Zeitwerts führen könnte,
könnte es nach Meinung einiger bei einer direkten Weiterführung
zu einem IASB-Standardentwurf auf Basis des endgültigen
FASB-Dokuments möglicherweise zu einer Abkürzung der
Anforderungen des Abstimmungsprozesses des IASB kommen.
|

| Da das Dokument des FASB ein
anderes Konzept des beizulegenden Zeitwerts verwendet als das
der älteren IFRS, haben die Adressaten Schwierigkeiten mit der
konzeptionellen Begründung für eine Veränderung hin zu einer
"Verkaufspeis-Zielsetzung" des beizulegenden Zeitwertes,
insbesondere dann, wenn ein Unternehmen kein Interesse daran
hat, einen Vermögenswert zu verkaufen.
|

| Durch die stärkere Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts müssen grundlegende Fragen zur Relevanz
und Verlässlichkeit vor Vollendung des Projektes geklärt werden.
|
Aufgrund dieser Bedenken hat der Stab dem Board zwei alternative
Lösungen vorgelegt:

| Die erste Alternative ist ein
modifizierter Plan, der weiterhin die Herausgabe des
FASB-Dokumentes als Standardentwurf vorsieht und zusätzlich
Praxisbeobachtungen und Diskussionsrunden vorsieht, um
Informationen von Stellungsnehmenden zu erhalten.
|

| Die zweite Alternative besteht in
der Herausgabe des FASB-Dokumentes in Form eines
Diskussionspapiers, welches neu beraten werden soll, bevor ein
Standardentwurf herausgegeben wird. Dies würde dem Board mehr
Zeit und Flexibilität geben, um sich mit den Bedenken von
Adressaten zu beschäftigen und hoffentlich besseren Standard
herauszugeben, auch wenn dies länger dauern würde.
|
Der Board drückte Zustimmung für die Bedenken der Adressaten aus.
Dafür wäre aber ein Abweichen vom derzeitigen Projekt zur Alternative 2
notwendig, welches durch den Board mehrheitlich unterstützt wird. Somit
würde das FASB-Dokument als Diskussionspapier herausgegeben. Jedoch gab
es auch Mitglieder des Boards, die meinten, Alternative 2 sollte
vermieden werden, da dies eine zu lange Verzögerung der Herausgabe des
endgültigen IFRS bis Ende 2008 oder Anfang 2009 mit sich bringen würde.
Einige Mitglieder des Boards meinten es sei ausschlaggebend, den
Adressaten mitzuteilen, dass der Schritt in Richtung Diskussionspapier,
und somit weg vom derzeitige Plan, mehr Zeit benötigen würde, dass dies
allerdings zur Sicherung der Interessen der Stellungsnehmenden getan
würde.
Der Board wählte zu Gunsten von Alternative 2, welche zur Herausgabe
eines Diskussionspapiers auf Basis des FASB-Dokuments führt. Der Board
stellte fest, dass ein endgültiger Plan nicht ausgearbeitet werden kann,
bevor ein endgültiges FASB-Dokument herausgegeben wurde. Solange der
FASB sein endgültiges Dokument einschließlich beispielsweise Leitlinien
zur Anwendung nicht herausgegeben hat, wird der IASB kein öffentlich
verfügbares Dokument zur Verfügung haben, welches als
IASB-Diskussionspapier herausgegeben werden könnte.
Erfassung von Gewinnen oder Verlusten beim Erstansatz
Der beizulegende Zeitwert ist nach der Definition des
FASB-Dokumentes ein Verkaufspreis (exit price). Durch die vorläufige Zustimmung des
Boards zur Definition des beizulegenden Zeitwerts als Verkaufspreis kann
es unter solchen Umständen, bei denen beim erstmaligen Ansatz eines
Vermögenswertes oder einer Schuld eine Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert verpflichtend ist, zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten
beim Erstansatz kommen.
Die bestehenden Leitlinien in IAS 39 sind nach Meinung des Stabs
inkonsistent mit dem Begriff des Verkaufspreises, das vorläufig durch
den Board angenommen wurde und somit Überarbeitung benötigt. Der Board
wurde zur Berücksichtigung des Folgenden gefragt:

| Nur Folgeänderungen an IAS 39
vorzunehmen, um IAS 39 mit den Leitlinien des Fair Value
Measurement-Statements in Einklang zu bringen und die
derzeitigen Leitlinien zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten
beim Erstansatz in IAS 39 beizubehalten.
|

| Folgeänderungen an IAS 39
vornehmen und die derzeitigen Leitlinien des IAS 39 ändern.
|
Der Board entschied, zurzeit keine Veränderungen vorzunehmen, aber
dafür eine Frage in das Diskussionspapier mit aufzunehmen, ob dies in
einem getrennten Projekt behandelt werden soll oder als Teil des Fair
Value Measurement-Projektes.