IFRIC-Themen

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IFRIC Update

Dem Board wurde ein IFRIC-Update von der Mai-Sitzung des IFRIC präsentiert. Es gab keine Anmerkungen.

D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderungen

Der Interpretationsentwurf des IFRIC D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderungen wurde bei der Mai-Sitzung des IFRIC erörtert. Während dieser Sitzung einigte sich IFRIC auf bestimmte Änderungen an der Interpretation, welche durch Anmerkungen von Stellungsnehmenden zustande kam und entschied, dass auf der Juni-Sitzung des IASB ein überarbeiteter Entwurf zur Abstimmung vorgestellt werden soll. Der Board machte nur kleine redaktionelle Anmerkungen und wählte einstimmig zu Gunsten einer Genehmigung der Interpretation zur Veröffentlichung.

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung – Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital

Auf seiner Sitzung im März 2006 hatte IFRIC die Rolle der vertraglichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Klassifizierung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 32 erörtert. Bei dieser Sitzung entschied sich IFRIC zur Ablehnung einer Aufnahme dieses Sachverhalts auf die Agenda ab, da es nach deren Ansicht eindeutig sei, dass eine vertragliche Verpflichtung notwendig ist, um ein Finanzinstrument als Fremdkapital zu klassifizieren. Eine wirtschaftliche Verpflichtung würde nicht alleine zur Klassifizierung eines Finanzinstrumentes als Fremdkapital führen.

Auf der Mai-Sitzung des IFRIC wurde die endgültige Formulierung einer Ablehnungsnotiz erörtert. Es konnte allerdings keine Übereinstimmung zu den genannten Gründen für die Ablehnung erzielt werden. Der Sachverhalt wurde daraufhin vom Vorsitzenden des IFRIC zurückgezogen und er wurde dem Board vorgelegt. IFRIC erachtete es als hilfreich, wenn seine folgende Meinung die Zustimmung vom Board erhalten würde:

„IFRIC einigte sich darauf, dass IAS 32 in dem Sinne verständlich ist, dass eine vertragliche Verpflichtung notwendig ist, um ein Finanzinstrument als Schuld zu klassifizieren (unter Nicht-Beachtung von Finanzinstrumenten, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens beglichen werden können oder werden). Eine solche vertragliche Verpflichtung könnte explizit oder indirekt aufgebaut werden. Jedoch muss die Verpflichtung aufgrund der Vertragsbestimmungen des Instrumentes erfolgen. IFRIC stimmte zu, dass IAS 32 unmissverständlich klar macht, dass wirtschaftliche Zwänge nicht alleine ausreichen, um die Klassifizierung eines Finanzinstrumentes als Schuld vorzunehmen.‟

Diese Aussage ist nach Anmerkungen des Vorsitzenden von IFRIC leichter beim IFRIC durchzusetzen, wenn sie Unterstützung durch den Board erhielte. Der Board erkannte, dass er an das gebunden ist, was bereits hinsichtlich des Verbesserungsprojektes (Improvement Project) angemerkt wurde. In diesem Rahmen entschied man, dass eine Verbindlichkeit im Rahmen der Vertragsbedingungen der vertraglichen Vereinbarung definiert ist.

Der Board stimmte der Unterstützung der Aussage von IFRIC zu.

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