Fair Value Measurement

Date recorded:

Der Board führte seine Diskussion von Fair Value Measurements (FVM) fort und überprüfte den derzeitigen Plan des Projektes sowie die Schritte des Abstimmungsprozesses. Darüber hinaus wurde eine vorläufige Diskussion zur Bilanzierung von "Gewinnen beim Erstansatz" abgehalten.

Projektplanung und Abstimmungsprozess

Der Board wurde kurz über die Entwicklungen des letzten Treffens des FASB unterrichtet, bei denen das Fair Value Measurement-Projekt besprochen wurde.

Das Fair Value Measurement-Projekt wurde im September 2005 auf die Agenda des IASB hinzugefügt. Zu diesem Zeitpunkt entschied der Board, den endgültigen FVM-Standard des FASB als Standardentwurf des IASB zu übernehmen ohne ihn mit Ausnahme der Anpassung der Verweise von US-GAAP auf IFRS zu ändern.

Seitdem wurde der Stab auf Probleme von Adressaten des IASB aufmerksam gemacht. Die folgenden seien genannt:

Da das FVM-Projekt zu Änderungen bei der Messung des beizulegenden Zeitwerts führen könnte, könnte es nach Meinung einiger bei einer direkten Weiterführung zu einem IASB-Standardentwurf auf Basis des endgültigen FASB-Dokuments möglicherweise zu einer Abkürzung der Anforderungen des Abstimmungsprozesses des IASB kommen.

Da das Dokument des FASB ein anderes Konzept des beizulegenden Zeitwerts verwendet als das der älteren IFRS, haben die Adressaten Schwierigkeiten mit der konzeptionellen Begründung für eine Veränderung hin zu einer "Verkaufspeis-Zielsetzung" des beizulegenden Zeitwertes, insbesondere dann, wenn ein Unternehmen kein Interesse daran hat, einen Vermögenswert zu verkaufen.

Durch die stärkere Verwendung des beizulegenden Zeitwerts müssen grundlegende Fragen zur Relevanz und Verlässlichkeit vor Vollendung des Projektes geklärt werden.

Aufgrund dieser Bedenken hat der Stab dem Board zwei alternative Lösungen vorgelegt:

Die erste Alternative ist ein modifizierter Plan, der weiterhin die Herausgabe des FASB-Dokumentes als Standardentwurf vorsieht und zusätzlich Praxisbeobachtungen und Diskussionsrunden vorsieht, um Informationen von Stellungsnehmenden zu erhalten.

Die zweite Alternative besteht in der Herausgabe des FASB-Dokumentes in Form eines Diskussionspapiers, welches neu beraten werden soll, bevor ein Standardentwurf herausgegeben wird. Dies würde dem Board mehr Zeit und Flexibilität geben, um sich mit den Bedenken von Adressaten zu beschäftigen und hoffentlich besseren Standard herauszugeben, auch wenn dies länger dauern würde.

Der Board drückte Zustimmung für die Bedenken der Adressaten aus. Dafür wäre aber ein Abweichen vom derzeitigen Projekt zur Alternative 2 notwendig, welches durch den Board mehrheitlich unterstützt wird. Somit würde das FASB-Dokument als Diskussionspapier herausgegeben. Jedoch gab es auch Mitglieder des Boards, die meinten, Alternative 2 sollte vermieden werden, da dies eine zu lange Verzögerung der Herausgabe des endgültigen IFRS bis Ende 2008 oder Anfang 2009 mit sich bringen würde.

Einige Mitglieder des Boards meinten es sei ausschlaggebend, den Adressaten mitzuteilen, dass der Schritt in Richtung Diskussionspapier, und somit weg vom derzeitige Plan, mehr Zeit benötigen würde, dass dies allerdings zur Sicherung der Interessen der Stellungsnehmenden getan würde.

Der Board wählte zu Gunsten von Alternative 2, welche zur Herausgabe eines Diskussionspapiers auf Basis des FASB-Dokuments führt. Der Board stellte fest, dass ein endgültiger Plan nicht ausgearbeitet werden kann, bevor ein endgültiges FASB-Dokument herausgegeben wurde. Solange der FASB sein endgültiges Dokument einschließlich beispielsweise Leitlinien zur Anwendung nicht herausgegeben hat, wird der IASB kein öffentlich verfügbares Dokument zur Verfügung haben, welches als IASB-Diskussionspapier herausgegeben werden könnte.

Erfassung von Gewinnen oder Verlusten beim Erstansatz

Der beizulegende Zeitwert ist nach der Definition des FASB-Dokumentes ein Verkaufspreis (exit price). Durch die vorläufige Zustimmung des Boards zur Definition des beizulegenden Zeitwerts als Verkaufspreis kann es unter solchen Umständen, bei denen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verpflichtend ist, zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten beim Erstansatz kommen.

Die bestehenden Leitlinien in IAS 39 sind nach Meinung des Stabs inkonsistent mit dem Begriff des Verkaufspreises, das vorläufig durch den Board angenommen wurde und somit Überarbeitung benötigt. Der Board wurde zur Berücksichtigung des Folgenden gefragt:

Nur Folgeänderungen an IAS 39 vorzunehmen, um IAS 39 mit den Leitlinien des Fair Value Measurement-Statements in Einklang zu bringen und die derzeitigen Leitlinien zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten beim Erstansatz in IAS 39 beizubehalten.

Folgeänderungen an IAS 39 vornehmen und die derzeitigen Leitlinien des IAS 39 ändern.

Der Board entschied, zurzeit keine Veränderungen vorzunehmen, aber dafür eine Frage in das Diskussionspapier mit aufzunehmen, ob dies in einem getrennten Projekt behandelt werden soll oder als Teil des Fair Value Measurement-Projektes.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.