IASB setzte seine Diskussion zu einigen Aspekten der
Bilanzierung von Versicherungsverträgen fort. Das Ergebnis
wird ein Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten sein.
Zeitplan für das Diskussionspapier
Der Mitarbeiterstab präsentierte den jüngsten
Projektzeitplan und die erwarteten Inhalte des
Diskussionspapiers. Der Mitarbeiterstab geht von der
Veröffentlichung eines Diskussionspapiers im Dezember 2006
aus.
Die Mitglieder des Boards brachten ihre Bedenken darüber
zum Ausdruck, dass Treffen mit Branchenvertretern in der
gleichen Woche angesetzt wurden, in der der Board laut Plan
viele der Sachverhalte erörtern wird, die diese Adressaten
wahrscheinlich mit dem Board diskutieren werden. Der
Mitarbeiterstab zog in Betracht, den Zeitplan zu ändern.
Einige Mitglieder des Boards hatten Bedenken, eine
"Zusammenfassung der Vorschläge einiger Verbände der
Versicherungswirtschaft" als Anhang des Diskussionspapiers
aufzunehmen. Der Mitarbeiterstab stellte klar, dass im
Anhang nur aufgelistet wird, wo die Vorschläge gefunden
werden können (wie etwa die Internetadresse jedes
Vorschlages) und es nicht beabsichtigt ist, einen Überblick
oder eine Kurzfassung der Vorschläge bereitzustellen.
Es wurde vom Stab angemerkt, dass Angaben zu diesem
frühzeitigen Stand des Projektes nicht behandelt würden.
Allerdings merkte der Stab an, dass keine Absicht dahin
gehend bestünde, die Angabegrundsätze in IFRS 4 grundlegend
zu ändern.
Es wurde vom Stab auch angemerkt, dass der FASB das
Diskussionspapier bearbeiten wird, es allerdings zur Zeit
unsicher ist, was daraus folgt. Da Versicherungen bisher
nicht auf der fachlichen Agenda des FASB stehen, ist es
wahrscheinlich, dass das Diskussionspapier einen Teil des
Vorschlags für die Agenda des FASB darstellen wird.
Änderungen der Verbindlichkeit aus
Versicherungsverträgen
Der Mitarbeiterstab vermerkte, dass der im
Diskussionspapier enthaltene Arbeitsgrundsatz darin bestand,
die erhaltene Prämie von kurzfristigen
Versicherungsverträgen als Ertrag zu erfassen. Hingegen
werden die Umsätze aus langfristigen Verträgen aufgespalten
und die Sparkomponente getrennt erfasst.
Es wurde vom Stab angemerkt, dass die Behandlung von
kurzfristigen Verträgen problembehaftet sei, wenn man sich
die Tendenzen der Ertragserfassungsdiskussionen vor Augen
hält. Einige erklärten, dass sie nicht bereit seien, eine
vorläufige Ansicht einzufügen, welche im Widerspruch zur
Tendenz im Projekt zur Ertragserfassung steht. Die diese
Meinung vertretende Mitglieder des Board erklärten, dass die
Aufspaltung geeignetere Informationen zur Verfügung stellt.
Von größerer Bedeutung wäre eine gründliche Diskussion des
Sachverhaltes.
Der Board akzeptierte den Vorschlag des
Mitarbeiterstabes, wonach das Diskussionspapier keine
vorläufige Ansicht zur Aufspaltung von kurzfristigen
Verträgen beinhalten, aber erklären sollte, was in diesem
Zusammenhang unter Aufspaltung zu verstehen ist und welche
Auswirkungen eine solche Behandlung nach sich zieht.
Der Board erörterte ein Beispiel, das Erträge und
Erwerbskosten behandelt. Der Board stimmte überein, dass der
Überschuss der erhaltenen Anfangsprämie über den
Anfangs-Wertansatz der Verbindlichkeit nicht mit den
angefallenen Erwerbskosten verrechnet werden sollte. Eine
Verrechnung stünde im Widerspruch zu den allgemeinen
Saldierungsrestriktionen der IFRS und verschleiere
Informationen zur Höhe der Erwerbskosten.
Fondsgebundene und indexgebundene Zahlungen
Darstellung von Vermögenswerten und Schulden eines
getrennten Kontos
Es gab Übereinstimmung im Board, dass ein Versicherer
Vermögenswerte eines getrennten Kontos und die verbundenen
Verpflichtungen zur Auszahlung der Überschüsse an die
Versicherungsnehmer ansetzen sollte, es sei denn, dass dem
Versicherer eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung
aller Cashflows aus den Vermögenswerten des separaten Kontos
an die Versicherungsnehmer des separaten Kontos obliegt
(eine "Durchleitungs"-Verpflichtung). Der Board schien zu
akzeptieren, dass diese Darstellung eine
Ein-Zeilen-Darstellung sein könnte (eine einzelne Zeile für
fonds-/indexgebundene Vermögenswerte und eine einzelne Zeile
für die Schulden aufgrund der
Versicherungsnehmer-Überschüsse).
Bewertung von Vermögenswerten eines separaten Kontos
Der Stab erläuterte, dass Versicherer die Vermögenswerte
aus fondsgebundenem Vermögen in den meisten Ländern zum
beizulegenden Zeitwert bewerten und fondgebundene
Überschüsse auf einer ähnlichen Grundlage: Wenn die
Verpflichtung zur Auszahlung von Überschüssen 100 Einheiten
entspricht, werden die Überschüsse mit dem 100-fachen des
gegenwärtigen Preis pro Einheit bewertet.
Im Mai merkte der Board an, dass es zu
Bilanzierungsungleichgewichten kommen kann, wenn alle oder
einige fondsgebundene Vermögenswerte:
| a) nicht angesetzt werden
können (zum Beispiel, wenn fondsgebundene Vermögenswerte
Anteile oder finanzielle Schulden des Emittenten selbst
("Treasury Shares") oder der Goodwill von
Tochterunternehmen);
|
| b) angesetzt werden,
allerdings nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden können (zum Beispiel, wenn ein anzuwendender
Standard eine andere Bewertungsgröße vorsieht); oder
|
| c) zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden, aber Änderungen dieser
beizulegenden Zeitwerte außerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst werden.
|
Der Board erörterte diesen Sachverhalt recht ausführlich,
um einen Lösungsansatz zum Vermeiden dieser
Bilanzierungsungleichgewichte zu finden; dies blieb
allerdings ohne Erfolg. Der Board kam überein, dass das
Diskussionspapier die vollständige Diskussion zu diesem
Sachverhalt, die vorliegenden Widersprüche innerhalb der
IFRS sowie die Herausforderungen, denen sich der Board
aufgrund des gemischten Merkmalsmodells gegenüber sieht,
beinhalten sollte. Allerdings würden keine vorläufigen
Meinungen zum Ausdruck gebracht.
Mittwoch, 19. Juli 2006 (nur
nachmittags)