IFRS 2 - Ausübungsbedingungen und Annulierungen

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Ausübungsbedingungen

Der Board war sich einig, dass Ausübungsbedingungen nur erfolgs- und leistungsabhängige Bedingungen umfassen. Es wurden unterschiedliche Ansichten darüber geäußert, ob eine Definition einer Ausübungsbedingung (und darauf aufbauend von "Erfolgsbedingungen" und "Leistungsbedingungen") notwendig sei.

Der Board einigte sich auf die Entwicklung weiterer Leitlinien in Bezug auf die verschiedenen Bedingungen, die darüber bestimmen können, ob eine Gegenpartei die gewährten Eigenkapitalinstrumente erhält. Diese würden als Zusatz in die Leitlinien zur Umsetzung zu IFRS 2 eingefügt werden. Diese könnten die Form eines einfachen Organisationsdiagramms oder einer Tabelle annehmen.

Annullierungen

Es wurde mehr Zeit für die Diskussion der Thematik von Annullierungen verwandt und ob es einen Unterschied machen sollte, ob die Annullierung aufgrund der Handlung der Gegenpartei oder des Unternehmens erfolgt.

Der Board war sich einig, dass Annullierungen Annullierungen seien, welche Partei auch immer diese durchführt und dass keine Änderung an IFRS 2 im Hinblick auf diesen Grundsatz vollzogen werden sollte.

Dennoch einigte sich der Board darauf, weiter zu untersuchen, ob einige der Programme, die als problem-auslösend angesehen wurden, wirklich anteilsbasierte Vergütungspläne seien (wie etwa "Save as you Earn"-Programme (SAYE-Programme)). Die Mitglieder des Boards bemerkten, dass solche Pläne von den Planteilnehmern oft Beitragszahlungen und/oder Gehaltsabzüge verlangten; diese Beitragszahlungen würden vom Planurheber bis zu dem Zeitpunkt auf einem getrennten Konto deponiert, zu dem der Einzahlende die Anteile unter Verwendung der Beträge im SAYE-Konto erwirbt. Daher funktioniert die Vereinbarung auf ähnliche Art und Weise wie ein verzinstes Sparkonto. Es wurde nicht vollkommen klar, dass dort ein anteilsbasierter Bestandteil vorliegen würde. Der Stab wird dies weiter untersuchen und dem Board wieder vorlegen.

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