Änderungen an IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

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- Agendaentscheidung

Der Board berücksichtigte einen formalen Vorschlag zum Hinzufügen eines Projektes zur fachlichen Agenda um Änderungen von IAS 24 bezüglich bestimmter Transaktionen zwischen öffentlichen Unternehmen und unter solchen Unternehmen, bei denen eines ein Tochterunternehmen und ein anderes ein assoziiertes Unternehmen der gleichen Muttergesellschaft ist, vorzunehmen. Der Mitarbeiterstab merkte an, dass der Vorschlag bereits mit dem Standardbeirat und den Treuhändern, wie vorgeschrieben im Handbuch zur Arbeitsweise des Board, erörtert wurde.

Geschäftsvorfälle zwischen öffentlichen Unternehmen

Mitglieder des Board forderten eine Klärung des Anwendungsbereiches der möglichen Änderungen. Es wurde angemerkt, dass es keinen Vorschlag zur Begrenzung oder zur Streichung von Angabepflichten in Bezug auf Geschäftsvorfälle zwischen der öffentlichen Hand und öffentlichen Unternehmen gäbe (d.h. Geschäftsvorfälle zwischen Mutter- und Tochterunternehmen oder Geschäftsvorfälle zwischen Investor und Investitionsempfänger). Das Projekt untersucht, ob und zu welchem Ausmaß eine Anpassung der Angabepflichten in Bezug auf Geschäftsvorfälle zwischen öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmen, bei denen der Staat einen wesentlichen Einfluss hat erfolgen könnte.

Der Board stimmte der Hinzufügung dieses Aspekts des Projektes auf die fachliche Agenda zu. Es wurde angemerkt, dass eine "Blankoausnahme" wahrscheinlich nicht die Unterstützung des Boards erreichen könnte; allerdings könnten eingeschränkte Angabepflichten bei "Off-market"-Transaktionen eine Möglichkeit darstellen. Jedoch ist es noch zu früh, einen Entschluss darüber zu fassen, inwieweit der Board diesem Thema nachgeht.

Geschäftsvorfälle zwischen zwei sich nahe stehenden Unternehmen und Personen

Diese Thematik bezieht sich auf die Vorschriften von IAS 24 wenn:

a) ein Untenehmen sowohl ein Tochterunternehmen als auch ein assoziiertes Unternehmen besitzt, welche untereinander Geschäfte tätigen; und

b) das assoziierte Unternehmen das berichterstattende Unternehmen darstellt.

Mitglieder des Board brachten verschiedene Ansichten zu diesem Sachverhalt vor. Ein Mitglied bemerkte, dass Geschäftsvorfälle zwischen dem Tochterunternehmen und dem assoziierten Unternehmen innerhalb des Anwendungsbereiches von IAS 24 sein sollten, sah allerdings die Schwierigkeiten dabei, dies durchzusetzen. Andere Mitglieder des Board stimmten nicht zu und bemerkten, dass wenn die Methode eines assoziierten Unternehmens zur Identifizierung von nahe stehenden Unternehmen und Personen sachgerecht sei, dieses assoziierte Unternehmen auch in der Lage sein sollte, die Töchter des Mutterunternehmens zu identifizieren. Es wird allerdings Grenzfälle geben, in denen es dem assoziierten Unternehmen nicht bekannt sein wird, dass es mit einem nahe stehenden Unternehmen Geschäfte tätigt; es muss aber dennoch alle Anstrengungen unternehmen, um diese zu identifizieren.

Es wurde im Rahmen des Plans zur Behandlung diesen Projektabschnitts vorgeschlagen, dass der Mitarbeiterstab jene Mitglieder des Standardbeirats kontaktieren sollte, die professionelle Nutzer von Jahresabschlüssen sind und die Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Definition nahe stehender Unternehmen und Personen ausgedrückt haben.

Der Board stimmte der Aufnahme dieses Aspektes des Projektes auf die fachliche Agenda zu.

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