Versicherungsverträge - Phase 2

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IASB setzte seine Diskussion zu einigen Aspekten der Bilanzierung von Versicherungsverträgen fort. Das Ergebnis wird ein Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten sein.

Zeitplan für das Diskussionspapier

Der Mitarbeiterstab präsentierte den jüngsten Projektzeitplan und die erwarteten Inhalte des Diskussionspapiers. Der Mitarbeiterstab geht von der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers im Dezember 2006 aus.

Die Mitglieder des Boards brachten ihre Bedenken darüber zum Ausdruck, dass Treffen mit Branchenvertretern in der gleichen Woche angesetzt wurden, in der der Board laut Plan viele der Sachverhalte erörtern wird, die diese Adressaten wahrscheinlich mit dem Board diskutieren werden. Der Mitarbeiterstab zog in Betracht, den Zeitplan zu ändern.

Einige Mitglieder des Boards hatten Bedenken, eine "Zusammenfassung der Vorschläge einiger Verbände der Versicherungswirtschaft" als Anhang des Diskussionspapiers aufzunehmen. Der Mitarbeiterstab stellte klar, dass im Anhang nur aufgelistet wird, wo die Vorschläge gefunden werden können (wie etwa die Internetadresse jedes Vorschlages) und es nicht beabsichtigt ist, einen Überblick oder eine Kurzfassung der Vorschläge bereitzustellen.

Es wurde vom Stab angemerkt, dass Angaben zu diesem frühzeitigen Stand des Projektes nicht behandelt würden. Allerdings merkte der Stab an, dass keine Absicht dahin gehend bestünde, die Angabegrundsätze in IFRS 4 grundlegend zu ändern.

Es wurde vom Stab auch angemerkt, dass der FASB das Diskussionspapier bearbeiten wird, es allerdings zur Zeit unsicher ist, was daraus folgt. Da Versicherungen bisher nicht auf der fachlichen Agenda des FASB stehen, ist es wahrscheinlich, dass das Diskussionspapier einen Teil des Vorschlags für die Agenda des FASB darstellen wird.

Änderungen der Verbindlichkeit aus Versicherungsverträgen

Der Mitarbeiterstab vermerkte, dass der im Diskussionspapier enthaltene Arbeitsgrundsatz darin bestand, die erhaltene Prämie von kurzfristigen Versicherungsverträgen als Ertrag zu erfassen. Hingegen werden die Umsätze aus langfristigen Verträgen aufgespalten und die Sparkomponente getrennt erfasst.

Es wurde vom Stab angemerkt, dass die Behandlung von kurzfristigen Verträgen problembehaftet sei, wenn man sich die Tendenzen der Ertragserfassungsdiskussionen vor Augen hält. Einige erklärten, dass sie nicht bereit seien, eine vorläufige Ansicht einzufügen, welche im Widerspruch zur Tendenz im Projekt zur Ertragserfassung steht. Die diese Meinung vertretende Mitglieder des Board erklärten, dass die Aufspaltung geeignetere Informationen zur Verfügung stellt. Von größerer Bedeutung wäre eine gründliche Diskussion des Sachverhaltes.

Der Board akzeptierte den Vorschlag des Mitarbeiterstabes, wonach das Diskussionspapier keine vorläufige Ansicht zur Aufspaltung von kurzfristigen Verträgen beinhalten, aber erklären sollte, was in diesem Zusammenhang unter Aufspaltung zu verstehen ist und welche Auswirkungen eine solche Behandlung nach sich zieht.

Der Board erörterte ein Beispiel, das Erträge und Erwerbskosten behandelt. Der Board stimmte überein, dass der Überschuss der erhaltenen Anfangsprämie über den Anfangs-Wertansatz der Verbindlichkeit nicht mit den angefallenen Erwerbskosten verrechnet werden sollte. Eine Verrechnung stünde im Widerspruch zu den allgemeinen Saldierungsrestriktionen der IFRS und verschleiere Informationen zur Höhe der Erwerbskosten.

Fondsgebundene und indexgebundene Zahlungen

Darstellung von Vermögenswerten und Schulden eines getrennten Kontos

Es gab Übereinstimmung im Board, dass ein Versicherer Vermögenswerte eines getrennten Kontos und die verbundenen Verpflichtungen zur Auszahlung der Überschüsse an die Versicherungsnehmer ansetzen sollte, es sei denn, dass dem Versicherer eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung aller Cashflows aus den Vermögenswerten des separaten Kontos an die Versicherungsnehmer des separaten Kontos obliegt (eine "Durchleitungs"-Verpflichtung). Der Board schien zu akzeptieren, dass diese Darstellung eine Ein-Zeilen-Darstellung sein könnte (eine einzelne Zeile für fonds-/indexgebundene Vermögenswerte und eine einzelne Zeile für die Schulden aufgrund der Versicherungsnehmer-Überschüsse).

Bewertung von Vermögenswerten eines separaten Kontos

Der Stab erläuterte, dass Versicherer die Vermögenswerte aus fondsgebundenem Vermögen in den meisten Ländern zum beizulegenden Zeitwert bewerten und fondgebundene Überschüsse auf einer ähnlichen Grundlage: Wenn die Verpflichtung zur Auszahlung von Überschüssen 100 Einheiten entspricht, werden die Überschüsse mit dem 100-fachen des gegenwärtigen Preis pro Einheit bewertet.

Im Mai merkte der Board an, dass es zu Bilanzierungsungleichgewichten kommen kann, wenn alle oder einige fondsgebundene Vermögenswerte:

a) nicht angesetzt werden können (zum Beispiel, wenn fondsgebundene Vermögenswerte Anteile oder finanzielle Schulden des Emittenten selbst ("Treasury Shares") oder der Goodwill von Tochterunternehmen);

b) angesetzt werden, allerdings nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden können (zum Beispiel, wenn ein anzuwendender Standard eine andere Bewertungsgröße vorsieht); oder

c) zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, aber Änderungen dieser beizulegenden Zeitwerte außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Der Board erörterte diesen Sachverhalt recht ausführlich, um einen Lösungsansatz zum Vermeiden dieser Bilanzierungsungleichgewichte zu finden; dies blieb allerdings ohne Erfolg. Der Board kam überein, dass das Diskussionspapier die vollständige Diskussion zu diesem Sachverhalt, die vorliegenden Widersprüche innerhalb der IFRS sowie die Herausforderungen, denen sich der Board aufgrund des gemischten Merkmalsmodells gegenüber sieht, beinhalten sollte. Allerdings würden keine vorläufigen Meinungen zum Ausdruck gebracht.

Mittwoch, 19. Juli 2006 (nur nachmittags)

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