Ertragserfassung

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Bewertungsansatz nach einem Kundenbetrachtungsmodell und seine Wechselwirkung mit IAS 37

Der Zweck dieser Sitzung bestand darin, einen ersten Eindruck vom Board zu bekommen, wie der Ansatz zur Bilanzierung von Leistungsverpflichtungen im Projekt zur Ertragserfassung mit dem Ansatz zur Bilanzierung von nicht-finanziellen Schulden im Projekt zur Neubetrachtung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zusammenwirkt.

Sachverhalt

In seinen Diskussionen zum IAS 37-Projekt hatte der Board die Bilanzierung für Gewährleistungsverpflichtungen als einen Sachverhalt der Erfassung und Bewertung von Schulden angesehen. Im Entwurf wurde betont, dass die Herausgabe einer Gewährleistung eine Stand Ready-Verpflichtung begründet, und dass sowohl die Erst- als auch die Folgebewertung dieser Verpflichtung eine Frage der gegenwärtigen Bewertung darstellt. Im Projekt zur Ertragserfassung hat sich der Board außerdem darauf geeinigt, dass die Herausgabe einer Gewährleistung eine Verpflichtung gemäß IAS 37 begründet. Dennoch wird die erstmalige Bewertung der Verpflichtung mit Bezug zur erhaltenen Kundenbetrachtung durchgeführt, und, in den bis dato betrachteten Beispielen, die Folgebewertung mit Bezug zur Ertragserfassung durchgeführt.

Das Ziel der Diskussionen des Boards lag darin, zu untersuchen, wie diese Ansätze zusammenwirken, und insbesondere, was ein Kundenbetrachtungsmodell für die Folgebewertung der Leistungsverpflichtung bedeuten könnte.

Der Board untersuchte zwei Ansätze:

Ansatz A: Nach Ansatz A werden alle Schätzungen in Bezug auf die Leistungsverpflichtung zu Anfang festgeschrieben. Diese Schätzungen werden nicht überarbeitet, bis die Bewertung der Verpflichtung der Schuld als unverhältnismäßig im Vergleich zu einer direkten Bewertung der Schuld nach IAS 37 angesehen wird. In diesen Fällen wird die Schuld neu bewertet.

Ansatz B: Nach Ansatz B wird die Kundenbetrachtung größtenteils als ein gegenwärtiger Bewertungsansatz angesehen, wobei nur spezielle Aspekte der Bewertung zu Beginn festgehalten werden.

Der Board diskutierte die zwei Ansätze. Ein Board-Mitglied führte außerdem einen dritten Ansatz vor, bei dem die Kundenbetrachtung über die Dauer der Dienstleistung auf einer linearen Grundlage erfasst wird.

Es wurden keine Schlüsse gezogen. Der Board bat den Stab zur weiteren Untersuchung des vorgestellten alternativen Ansatzes.

Der Board wird seine Diskussionen auf einer späteren Sitzung fortführen.

Freitag, 22. September 2006

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