Der Board führte seine Erörterungen bezüglich des Projektes
zur Darstellung von Abschlüssen fort. Ziel der Diskussion
vom Oktober war das Erreichen von vorläufigen Ansichten
zu drei Sachverhalten, die nächste Woche bei der gemeinsamen
Sitzung des IASB und FASB besprochen werden:

| Finanzierungsbereich und
Investitionskategorie
|

| Darstellung von Informationen
zur Lang- bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und
Schulden
|

| Bewertung, "Other
Comprehensive Income" (OCI) und "Recycling" und "Comprehensive Income"-Aufstellung
|
Finanzierungsbereich und Investitionskategorie /Financing
Section and Investing Category)
Sachverhalt 1: Definition des Finanzierungsbereichs
Der Board zeigte zuvor schon Übereinstimmung darüber, dass der
Finanzierungsbereich der Vermögensrechnung
Eigenkapital, Finanz-Vermögenswerte ("Treasury-Assets") und
finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten sollte.
Das erste vom Board erörterte Thema bezog sich darauf,
ob nicht-finanzielle Posten aus dem Finanzierungsbereich des
Abschlusses ausgeschlossen werden sollten. Zur Erhöhung der
Konsistenz könnten alle nicht-finanziellen Vermögenswerte
von dem Finanzierungsbereich ausgeschlossen werden. Somit
würden allerdings finanzielle Posten nicht ausgeschlossen,
wenn diese nicht Teil einer Finanzierungstätigkeit sind.
Mitglieder des Board äußerten einige Bedenken, stimmten den
Vorschlägen allerdings vorläufig zu.
Das zweite Thema beinhaltete die
vorgeschlagene Definition des Finanzierungsbereiches und die
vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien, die dem Standard
beigefügt werden sollen. Es schien, als ob der Board der
vorgeschlagenen Definition zustimme, unter der der
Finanzierungsbereich nur finanzielle Posten enthalten
sollte, die aus Sicht des Managements einen Teil der
Finanzierung von Unternehmensaktivitäten darstellen. Jedoch
hatte der Board Bedenken gegenüber der Liste, die sowohl
ausgeschlossene als auch miteinbezogene vorgeschlagen Posten
enthält. Der Board merkte an, dass er eine solche Liste ohne
eine sorgfältige Diskussion über die beinhalteten Posten
nicht herausgeben könnte.
Sachverhalt 2: Definition der Investitionskategorie im
Abschnitt zur Geschäftstätigkeit
Der Board erörterte die folgende vorgeschlagene Definition
für die Investitionskategorie der Aufstellung der Finanz-
und Vermögenslage (Statement of Financial Position), welche
auf dem IASB-Antrag der Sitzung vom September basiert.
"Die Investitionskategorie sollte nur finanzielle
Vermögenswerte und Schulden beinhalten (wie in der
Fachliteratur definiert), die nicht in den
Finanzierungsbereich fallen aber vom Management als den
hauptsächlichen Geschäftstätigkeiten zugehörig beurteilt
werden (bezeichnet als Investitions-Vermögenswerte und
-schulden). Typischerweise sind folgende Posten in der
Investitionskategorie enthalten:

| a. zur Veräußerung gehaltene
Finanzinstrumente
|

| b. Investitionen nach der
Equity-Methode
|

| c. zur Absicherung von (a)
oder (b) gehaltene Finanzinstrumente
|
Bezüglich des Finanzierungsbereiches muss jedes Unternehmen
die in der oben genannten Definition aufgezählten Posten
erklären, die nicht der Investitionskategorie zugeordnet
werden.
Eine Klärung warum bestimmte Posten wie etwa "Als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien" nicht der
Investitionskategorie zugeordnet werden forderte der Board
an. Hierzu wurden keine Entscheidungen getroffen.
Thema 3: Darstellung von Pensionsvermögen und -schulden
Auf Anfrage des Mitarbeiterstabes wurde dieses Thema nicht
erörtert.
Darstellung von Informationen zur Lang- bzw.
Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden
Sachverhalt 1: Klassifizierung von kurzfristigen
Vermögenswerten und Schulden
Der Board erörterte, ob Vermögenswerte und Schulden aufgrund
der Geschäftszyklen oder aufgrund dessen, dass der erwartete
Zeitpunkt der Realisation und Erfüllung innerhalb eines
Jahres liegt, als kurzfristig eingestuft werden sollen.
Anschließend wurde die Frage erörtert, ob operative
Vermögenswerte und Schulden als langfristig oder kurzfristig
in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden
sollen.
Mitglieder des Board waren geteilter Meinung darüber, ob
Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden am
Geschäftszyklus oder am einjährigen Realisations-/Erfüllungs-Krtierium
festgemacht werden sollte. Übereinstimmung gab es bei der
Aufteilung in kurzfristige und langfristige Posten innerhalb
der Gewinn- und Verlustrechnung insofern nützliche
Informationen bereitgestellt werden.
Sachverhalt 2: Information zur Liquidität
Der Board hatte zuvor schon entschieden, dass Informationen
zur Liquidität von Vermögenswerten und Schulden eines
Unternehmens im Anhang des Abschlusses dargestellt werden
sollten, um es Nutzern zu erleichtern die Liquidität zu
beurteilen. Bei seiner Sitzung im Oktober erörterte der
Board drei Alternativen:

| a. Informationen zur Lang-
bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden würden
durch Abschlussposten gegliedert nach Liquidität dargestellt
(wie etwa getrennte Darstellung von kurzfristigen
Vermögenswerten als Vorratsvermögen)
|

| b. Informationen zur Lang-
bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden würden
durch Kategorien aufgezeigt (wie etwa getrennte Darstellung von
kurzfristigen Vermögenswerten als Finanzierungsvermögen)
|

| c. Informationen zur Lang-
bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden würden für
alle Abschlussposten bis auf die operative Kategorie angezeigt
(ähnlich der in (a) dargestellten Variante außer operativen
Vermögenswerten und Schulden, die aggregiert dargestellt werden)
|
Der Board wählte keine dieser
Alternativen. Jedoch beschloss der Board, dass es am wichtigsten ist zu
verstehen, wie viel Information zur Verfügung gestellt werden und nicht,
ob die Information in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
dargestellt werden sollen.
Das dritte Thema des Papiers bezüglich
latenter Steuern wurde nicht erörtert.
Bewertung, „Other Comprehensive Income‟ (OCI) und
„Recycling‟, „Comprehensive Income‟-Aufstellung
Sachverhalt 1: Informationen zur Bewertung von
Vermögenswerten und Schulden
Der Board diskutierte und deutete seine Zustimmung dahin
gehend an, dass der Standard zur Darstellung des Abschlusses
die allgemeinen Leitlinien aus IAS 1 enthalten solle, wonach
die bei der Erstellung des Jahresabschlusses angewandten
Wertmaßstäbe in der Zusammenfassung der wesentlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offen gelegt werden
sollten. Der Board einigte sich außerdem darauf, dass wenn
Posten innerhalb einer bestimmten Zeile der Bilanz (bzw. der
Aufstellung über die Vermögens- und Finanzlage – Statement
of Financial Position) auf Basis von mehr als einem
Wertmaßstab bewertet werden, ein Unternehmen verpflichtet
werden sollte, die angewandten Wertmaßstäbe und die in der
Bilanzzeile enthaltenen Beträge für jeden Wertmaßstab offen
zu legen.
Der Board drückte außerdem seine Zustimmung dahin gehend
aus, dass in einzelnen Standards Informationen bezüglich
wesentlicher Unsicherheiten bei den gegenwärtigen
Wertmaßstäben von Vermögenswerten und Schulden beschrieben
werden sollten, wenn dies nach Ansicht des Boards angemessen
erscheint. Das gilt auch für den ausgewählten
Bewertungsansatz innerhalb eines bestimmten verwandten
Wertmaßstabs.
Der Board diskutierte außerdem darüber, ob Abschlüsse
Informationen dahin gehend zur Verfügung stellen sollten,
die dem Nutzer eine Unterscheidung zwischen Änderungen bei
Vermögenswerten und Schulden aufgrund von Neubewertungen und
Änderungen anderer Art erlauben würden. Außerdem diskutierte
der Board darüber, wie Neubewertungen definiert werden
sollten. Zu diesem Sachverhalt wurden vom Board keine
Anmerkungen gemacht, jedoch forderte er den Stab auf, dem
weiter nachzugehen.
Sachverhalt 2: OCI und die Vorgehensweisen beim
„Recycling‟
Der Board diskutierte darüber, ob das „Other Comprehensive
Income‟ (OCI) einen getrennten Abschnitt in jeder einzelnen
Aufstellung darstellen sollte oder ob Posten des OCI in den
entsprechenden Kategorien eingeordnet werden sollten, die
auf den Funktionsbereichen eines Unternehmens beruhen
sollten (d.h., dass der OCI-Abschnitt nicht zur
Arbeitsversion hinzugefügt wird). Die Boardmitglieder waren
geteilter Meinung dahin gehend, wie man dabei weiter
verfahren sollte.