Versicherungsverträge

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Auf der September-Sitzung 2006 wurde der Board von Verbänden der Versicherungswirtschaft über deren Empfehlungen in Bezug auf eine Reihe von anzuwendenden Grundsätzen bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen unterrichtet. Auf der Oktober-Sitzung überprüfte der Board seine vorläufigen Entscheidungen vor dem Hintergrund der Empfehlungen dieser Organisationen.

Unten haben wir die vom Board überprüften Vorschläge hervorgehoben. Für eine umfassendere Liste zum Hintergrund verweisen wir auf die Observer Notes, die über die IASB-Website erhältlich sind.

Verbindlichkeiten für Ansprüche aus Nicht-Lebensversicherungen

Einer der auf der September-Sitzung teilnehmenden Verbände der Versicherungswirtschaft war der Ansicht, dass Nicht-Lebensversicherungsverträge sich wesentlich unterscheiden würden, was sich auch in der Bewertung widerspiegeln sollte. Außerdem wurde ausgesagt, dass eine Abzinsung von Nicht-Lebensversicherungsverträgen vielfach zu zusätzlicher Unsicherheit bei der Verbindlichkeitskomponente führen würde, die zu nicht-vergleichbaren und im Allgemeinen weniger nützlichen Ergebnissen führen würde.

Der Board untermauerte seine Ablehnung dieser Sichtweise und kam zu dem Schluss, was auf einer Linie mit seinen vorläufigen Agenda-Entscheidungen steht, dass diese Verbindlichkeiten auf einer abgezinsten Grundlage bewertet werden sollten, einschließlich einer Risikomarge.

Verbindlichkeiten für Voransprüche aus Nicht-Lebensversicherungen

Der Board bestätigte, dass er einen einzeln zu bewertenden Vertrag bevorzugt, und dass diese Verträge zum gegenwärtigen Verkaufspreis bewertet werden sollten.

Erstmalige Bewertung - Gewinne bei Vertragsabschluss

Die Versicherungswirtschaft schlägt vor, dass keine Gewinne oder Verluste bei der erstmaligen Erfassung entstehen sollten. Der Board war geteilter Meinung. Er entschied, dass das Diskussionspapier das Grundprinzip zu beiden Standpunkten ansprechen und erklären sollte, und zwar sowohl das Entstehen von Gewinnen bei Vertragsabschluss als auch das Entstehen einer an den im Markt erzielbaren Preis angepassten Marge, mit der Folge der Nichterfassung eines Gewinns.

Risikoaufschlag

Der Board bestätigte nochmals, dass eine Verbindlichkeit aus einem Versicherungsvertrag einen Risikoaufschlag enthalten sollte (bestehend aus einer expliziten und unvoreingenommenen Schätzung), die die Teilnehmer zwecks Tragen des Risikos vereinnahmen würden.

Dienstleistungsmarge

Der Board bestätigte nochmals, dass eine Verbindlichkeit aus einem Versicherungsvertrag, zusätzlich zum Risikoaufschlag, auch eine Dienstleistungsmarge beinhalten kann, die die Teilnehmer zur Leistung von Dienstleistungen aufbringen müssen.

Diskontierungszinssatz

Der Board erörterte und bestätigte seine unverbindliche Entscheidung zu den Diskontierungszinssätzen, die im Einklang mit am Markt beobachtbaren Marktpreisen für Cashflows stehen sollten, deren Merkmale denen der Versicherungsverbindlichkeit hinsichtlich Laufzeit, Währung und Liquidität entsprechen.

Bewertungsmerkmale

Der Board bestätigte nochmals, dass das Diskussionspapier den Begriff „gegenwärtiger Veräußerungspreis‟ als Bewertungsmerkmal verwenden sollte.

Grundlagen der Schätzungen

Der Board bestätigte, dass seine vorherige Schlussfolgerung, wonach Cashflows, die nicht selbst mit der Verbindlichkeit im Zusammenhang stehen, von der Bewertung ausgenommen sein sollten.

Überprüfung der Annahmen

Der Board beschloss, dass alle Schätzungsänderungen sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Variablen angesetzt werden sollten.

Aufspaltung

Der Board führte eine längere Diskussion zum Thema Aufspaltung. Einige Mitglieder des Board merkten an, dass die Formulierung im Arbeitspapier Inkonsistenzen aufzeige. Der Mitarbeiterstab vermerkte die Stellungnahme des Boards. Des Weiteren bestätigte der Board seine vorherige Schlussfolgerung, wonach die Komponenten durch die Versicherer nicht aufgespaltet werden sollten, wenn diese so voneinander abhängig sind, dass die Bewertung isolierter Komponenten willkürlich wäre.

Krediteigenschaften von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen

Der Board bestätigte nochmals seine bisherige Schlussfolgerung, dass der gegenwärtige Veräußerungspreis einer Verbindlichkeit ihre Krediteigenschaften widerspiegelt.

Getrennter immaterieller Vermögenswert als Teil einer zur Akquise von Kundenbeziehungen getätigten erstmaligen Investition

Der Board erörterte, ob ein immaterieller Vermögenswert angesetzt werden sollte, um die erstmalige vom Versicherer getätigte Investition zur Akquise von Kundenbeziehungen widerzuspiegeln (und dabei einen getrennten Posten in der Bilanz anzusetzen).

Nach Beendigung der Diskussion beschloss der Board, übereinstimmend mit seinen vorherigen Entscheidungen, dass Akquisekosten normalerweise als Aufwand ausgewiesen werden sollten, wenn diese mit bereits erhaltenen Cashflows in Beziehung stehen oder durch zukünftige Cashflows bereits bei der Bewertung der Verbindlichkeit berücksichtigt wurden.

Der Board erörterte auch, ob ein Vermögenswert getrennt von seiner Verbindlichkeit aus einem Versicherungsvertrag ausgewiesen werden sollte, wenn diese Verbindlichkeit mit Kundenbeziehungen verbundene Cashflows beinhaltet. Der Board war geteilter Meinung. Es wurde entschieden, dass das Diskussionspapier sowohl Argumente für die Abspaltung des Vermögenswertes von der Verbindlichkeit als auch für eine Nettodarstellung der Verbindlichkeit.

Dienstag, 17. Oktober 2006

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