Darstellung des Abschlusses
Der Board führte seine Erörterungen bezüglich des Projektes zur Darstellung von Abschlüssen fort. Ziel der Diskussion vom Oktober war das Erreichen von vorläufigen Ansichten zu drei Sachverhalten, die nächste Woche bei der gemeinsamen Sitzung des IASB und FASB besprochen werden:
| Finanzierungsbereich und Investitionskategorie |
| Darstellung von Informationen zur Lang- bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden |
| Bewertung, "Other Comprehensive Income" (OCI) und "Recycling" und "Comprehensive Income"-Aufstellung |
Finanzierungsbereich und Investitionskategorie /Financing Section and Investing Category)
Sachverhalt 1: Definition des Finanzierungsbereichs
Der Board zeigte zuvor schon Übereinstimmung darüber, dass der Finanzierungsbereich der Vermögensrechnung Eigenkapital, Finanz-Vermögenswerte ("Treasury-Assets") und finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten sollte.
Das erste vom Board erörterte Thema bezog sich darauf, ob nicht-finanzielle Posten aus dem Finanzierungsbereich des Abschlusses ausgeschlossen werden sollten. Zur Erhöhung der Konsistenz könnten alle nicht-finanziellen Vermögenswerte von dem Finanzierungsbereich ausgeschlossen werden. Somit würden allerdings finanzielle Posten nicht ausgeschlossen, wenn diese nicht Teil einer Finanzierungstätigkeit sind. Mitglieder des Board äußerten einige Bedenken, stimmten den Vorschlägen allerdings vorläufig zu.
Das zweite Thema beinhaltete die vorgeschlagene Definition des Finanzierungsbereiches und die vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien, die dem Standard beigefügt werden sollen. Es schien, als ob der Board der vorgeschlagenen Definition zustimme, unter der der Finanzierungsbereich nur finanzielle Posten enthalten sollte, die aus Sicht des Managements einen Teil der Finanzierung von Unternehmensaktivitäten darstellen. Jedoch hatte der Board Bedenken gegenüber der Liste, die sowohl ausgeschlossene als auch miteinbezogene vorgeschlagen Posten enthält. Der Board merkte an, dass er eine solche Liste ohne eine sorgfältige Diskussion über die beinhalteten Posten nicht herausgeben könnte.
Sachverhalt 2: Definition der Investitionskategorie im Abschnitt zur Geschäftstätigkeit
Der Board erörterte die folgende vorgeschlagene Definition für die Investitionskategorie der Aufstellung der Finanz- und Vermögenslage (Statement of Financial Position), welche auf dem IASB-Antrag der Sitzung vom September basiert.
"Die Investitionskategorie sollte nur finanzielle Vermögenswerte und Schulden beinhalten (wie in der Fachliteratur definiert), die nicht in den Finanzierungsbereich fallen aber vom Management als den hauptsächlichen Geschäftstätigkeiten zugehörig beurteilt werden (bezeichnet als Investitions-Vermögenswerte und -schulden). Typischerweise sind folgende Posten in der Investitionskategorie enthalten:
| a. zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente |
| b. Investitionen nach der Equity-Methode |
| c. zur Absicherung von (a) oder (b) gehaltene Finanzinstrumente |
Bezüglich des Finanzierungsbereiches muss jedes Unternehmen die in der oben genannten Definition aufgezählten Posten erklären, die nicht der Investitionskategorie zugeordnet werden.
Eine Klärung warum bestimmte Posten wie etwa "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" nicht der Investitionskategorie zugeordnet werden forderte der Board an. Hierzu wurden keine Entscheidungen getroffen.
Thema 3: Darstellung von Pensionsvermögen und -schulden
Auf Anfrage des Mitarbeiterstabes wurde dieses Thema nicht erörtert.
Darstellung von Informationen zur Lang- bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden
Sachverhalt 1: Klassifizierung von kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden
Der Board erörterte, ob Vermögenswerte und Schulden aufgrund der Geschäftszyklen oder aufgrund dessen, dass der erwartete Zeitpunkt der Realisation und Erfüllung innerhalb eines Jahres liegt, als kurzfristig eingestuft werden sollen. Anschließend wurde die Frage erörtert, ob operative Vermögenswerte und Schulden als langfristig oder kurzfristig in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden sollen.
Mitglieder des Board waren geteilter Meinung darüber, ob Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden am Geschäftszyklus oder am einjährigen Realisations-/Erfüllungs-Krtierium festgemacht werden sollte. Übereinstimmung gab es bei der Aufteilung in kurzfristige und langfristige Posten innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung insofern nützliche Informationen bereitgestellt werden.
Sachverhalt 2: Information zur Liquidität
Der Board hatte zuvor schon entschieden, dass Informationen zur Liquidität von Vermögenswerten und Schulden eines Unternehmens im Anhang des Abschlusses dargestellt werden sollten, um es Nutzern zu erleichtern die Liquidität zu beurteilen. Bei seiner Sitzung im Oktober erörterte der Board drei Alternativen:
| a. Informationen zur Lang- bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden würden durch Abschlussposten gegliedert nach Liquidität dargestellt (wie etwa getrennte Darstellung von kurzfristigen Vermögenswerten als Vorratsvermögen) |
| b. Informationen zur Lang- bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden würden durch Kategorien aufgezeigt (wie etwa getrennte Darstellung von kurzfristigen Vermögenswerten als Finanzierungsvermögen) |
| c. Informationen zur Lang- bzw. Kurzfristigkeit von Vermögenswerten und Schulden würden für alle Abschlussposten bis auf die operative Kategorie angezeigt (ähnlich der in (a) dargestellten Variante außer operativen Vermögenswerten und Schulden, die aggregiert dargestellt werden) |
Der Board wählte keine dieser Alternativen. Jedoch beschloss der Board, dass es am wichtigsten ist zu verstehen, wie viel Information zur Verfügung gestellt werden und nicht, ob die Information in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang dargestellt werden sollen.
Das dritte Thema des Papiers bezüglich latenter Steuern wurde nicht erörtert.
Bewertung, „Other Comprehensive Income‟ (OCI) und „Recycling‟, „Comprehensive Income‟-Aufstellung
Sachverhalt 1: Informationen zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden
Der Board diskutierte und deutete seine Zustimmung dahin gehend an, dass der Standard zur Darstellung des Abschlusses die allgemeinen Leitlinien aus IAS 1 enthalten solle, wonach die bei der Erstellung des Jahresabschlusses angewandten Wertmaßstäbe in der Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offen gelegt werden sollten. Der Board einigte sich außerdem darauf, dass wenn Posten innerhalb einer bestimmten Zeile der Bilanz (bzw. der Aufstellung über die Vermögens- und Finanzlage – Statement of Financial Position) auf Basis von mehr als einem Wertmaßstab bewertet werden, ein Unternehmen verpflichtet werden sollte, die angewandten Wertmaßstäbe und die in der Bilanzzeile enthaltenen Beträge für jeden Wertmaßstab offen zu legen.
Der Board drückte außerdem seine Zustimmung dahin gehend aus, dass in einzelnen Standards Informationen bezüglich wesentlicher Unsicherheiten bei den gegenwärtigen Wertmaßstäben von Vermögenswerten und Schulden beschrieben werden sollten, wenn dies nach Ansicht des Boards angemessen erscheint. Das gilt auch für den ausgewählten Bewertungsansatz innerhalb eines bestimmten verwandten Wertmaßstabs.
Der Board diskutierte außerdem darüber, ob Abschlüsse Informationen dahin gehend zur Verfügung stellen sollten, die dem Nutzer eine Unterscheidung zwischen Änderungen bei Vermögenswerten und Schulden aufgrund von Neubewertungen und Änderungen anderer Art erlauben würden. Außerdem diskutierte der Board darüber, wie Neubewertungen definiert werden sollten. Zu diesem Sachverhalt wurden vom Board keine Anmerkungen gemacht, jedoch forderte er den Stab auf, dem weiter nachzugehen.
Sachverhalt 2: OCI und die Vorgehensweisen beim „Recycling‟
Der Board diskutierte darüber, ob das „Other Comprehensive Income‟ (OCI) einen getrennten Abschnitt in jeder einzelnen Aufstellung darstellen sollte oder ob Posten des OCI in den entsprechenden Kategorien eingeordnet werden sollten, die auf den Funktionsbereichen eines Unternehmens beruhen sollten (d.h., dass der OCI-Abschnitt nicht zur Arbeitsversion hinzugefügt wird). Die Boardmitglieder waren geteilter Meinung dahin gehend, wie man dabei weiter verfahren sollte.