Unternehmenszusammenschlüsse Phase II – Beratung zu den die vorgeschlagenen Überarbeitungen an IFRS 3

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Der Board führte seine Diskussionen hinsichtlich der vorgeschlagenen Überarbeitung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse fort. Auf der Oktober-Sitzung wurden dem Board fünf Agendapapiere vorgestellt, von denen die ersten drei Gegenstand der Beratungen waren. Im Gegensatz dazu wurden die letzten zwei Papiere zu Unterrichtszwecken vorgestellt. Diese Papiere werden außerdem Gegenstand der Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung mit dem FASB am 23. bis 24. Oktober 2006.

Eingearbeiteter und ausgebildeter Mitarbeiterstamm (Assembled Workforce)

Der Entwurf (Exposure Draft, ED) zu Unternehmenszusammenschlüssen enthielt den Vorschlag, dass ein eingearbeiteter und ausgebildeter Mitarbeiterstamm nicht als immaterieller Vermögenswert getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) angesetzt werden sollte.

Die sich auf den Entwurf beziehenden Stellungnehmenden brachten ihre gemischten Ansichten darüber zum Ausdruck, ob ein eingearbeiteter und ausgebildeter Mitarbeiterstamm entweder:

1. Intellektuelles/Geistiges Kapital der Arbeitnehmer des Unternehmens darstellt; oder

2. den Umstand widerspiegeln solle, dass das erworbene Unternehmen eine Reihe von Mitarbeitern zur Verfügung hat, um das Geschäft am ersten Tag zu betreiben.

Der Board tendierte nicht dazu, die zweite Sichtweise zu unterstützen, da dies von der Logik damit vergleichbar wäre, dass eine existierende Kundenbeziehung die Kriterien für eine vom Goodwill getrennte Erfassung als immaterieller Vermögenswert erfüllt.

Der Board diskutierte dann kurz darüber, ob es andere immaterielle Vermögenswerte gebe, zu denen Klarstellungen erforderlich wären, und entschied, dass dies nicht der Fall wäre.

Der Board diskutierte außerdem darüber, ob ein eingearbeiteter und ausgebildeter Mitarbeiterstamm als immaterieller Vermögenswert getrennt vom Goodwill erfasst werden sollte. Die Ansichten der Board-Mitglieder waren gemischt – einige waren der Ansicht, dass er die Definition eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen würde, andere nicht.

In der Erstellung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte (In-process Reseach & Development, IPR&D)

Der Board diskutierte kurz und einigte sich, dass im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Vermögenswerte aus Forschung und Entwicklung zum Erwerbszeitpunkt aktiviert und unter Verwendung des gegenwärtigen Tauschwertes bewertet werden sollten.

Vorher bestehende Beziehungen und zurückgekaufte Rechte

Der Board diskutierte darüber, ob er die Leitlinien im Entwurf zu Unternehmenszusammenschlüsse beibehalten sollte, wonach die effektive Erfüllung einer vorher bestehenden Beziehung getrennt vom Unternehmenszusammenschluss bilanziert werden muss. Der Board einigte sich darauf, diese Leitlinien beizubehalten.

Der Board diskutierte im Anschluss über den Sachverhalt, ob im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zurückgekaufte Rechte getrennt als immaterieller Vermögenswert bilanziert werden sollten. Die Board-Mitglieder waren geteilter Ansicht, wobei sich 8 für die Erfassung aussprachen und 5 dagegen. Die Mehrheit sah dies als gleich mit dem Erwerb von irgendeinem anderen Vermögenswert an, der die Ansatzkriterien als immateriellem Vermögenswert erfüllt, während die Minderheit dies als einen Fall ansah, in dem der Ansatz von selbst erstellten Vermögenswerten zugelassen wird.

Als Ergebnis deutete der Board an, dass der Standard Vorschriften enthalten solle, die die Nutzungsdauer eines zurückgekauften Rechtes auf die verbleibende Vertragslaufzeit des Vertrags zwischen den Parteien beschränkt.

Wertanpassungen

Der Entwurf zu Unternehmenszusammenschlüsse enthielt den Vorschlag, dass ein Erwerber Bewertungsanpassung retrospektiv erfassen sollte, wenn der Erwerber zum Erwerbszeitpunkt nicht über die notwendigen Informationen verfügt haben sollte, um die vorläufige Bilanzierung vor der Veröffentlichung seines Abschlusses abzuschließen.

Aufgrund der Kommentare von Stellungnehmenden beriet der Board darüber, ob er prospektive Anpassungen zulassen solle. Nach kurzer Diskussion bestätigte der Board, dass der Gesamtvorteil verbesserter Vergleichsinformationen die möglichen Kosten einer rückwirkenden Anwendung überwiegen würde, und dass Wertanpassungen retrospektiv durchgeführt werden sollten.

Wertmaßstab

Der Board hielt eine Unterrichtseinheit bezüglich der Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen des Projekts der beiden Boards (IASB und FASB) zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bei Unternehmenszusammenschlüssen ab. Die beiden Boards werden diesen Sachverhalt während ihrer gemeinsamen Sitzung nächste Woche diskutieren. Die Unterrichtseinheit stellte drei verfügbare alternative Wertmaßstäbe für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erhaltene Vermögenswerte und Schulden vor.

Jeder Board verwendet seine gegenwärtige Definition des beizulegenden Zeitwerts.

Beide Boards verwenden einen Zugangswert.

Beide Boards verwenden einen Veräußerungspreis.

Nicht-beherrschender Anteilsbesitz und Goodwill

Der Board hielt eine Unterrichtseinheit ab, in der ein neuer Ansatz zur Bewertung von nicht-beherrschendem Anteilsbesitz (Non-controlling interests, NCI) vorgestellt wurde. Die Absicht bestand darin, eine gemeinsame Lösung für FASB und IASB bei der Bewertung von NCI und Goodwill im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zu erreichen.

Nach der im Entwurf vorgeschlagenen „Full Goodwill Method‟ würde der Erwerber den gesamten Goodwill aus einem Unternehmenszusammenschluss erfassen, und im Endeffekt würde ein Teil des Goodwill auf den NCI aufgeteilt. Der wichtigste Einwand der Stellungnehmenden bestand darin, dass dies in einem aussagelosen Wert der NCI resultieren würde.

Der neu vorgestellte Ansatz würde den NCI direkt zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Goodwill würde sich dann als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung zuzüglich des beizulegenden Zeitwerts des NCI und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens ergeben.

Der IASB deutete seine Zustimmung zu dem Vorschlag an. Dennoch wurden keine Entscheidungen getroffen, da dies auf der gemeinsamen Sitzung mit dem FASB nächste Woche diskutiert werden wird.

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