IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Entwurf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

Date recorded:

Ausübungsbedingungen und Annullierungen

(a) Definition einer „Ausübungsbedingung‟

Der Board diskutierte darüber, wie am besten auf Anfragen von Adressaten in Bezug auf die Klarstellung der Definitionen von „Ausübungsbedingungen‟ und „leistungsbezogene Bedingungen‟ reagiert werden sollte. Der Board diskutierte über einen Vorschlag des Stabes (siehe Paragraph 6(a) in der „Observer Note‟ 19). Dennoch schien sich der Board einig zu sein, dass die Definition des Entwurfs versucht, zu viel zu regeln und zerlegt werden sollte, um folgendes auszudrücken:

Ausübungsbedingungen sind jene Bedingungen, die der Gegenpartei das Recht verleihen, Zahlungsmittel, andere Vermögenswerte oder Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens gemäß den Bedingungen einer Vereinbarung über eine anteilsbasierte Vergütung zu erhalten. Ausübungsbedingungen können Dienstleistungsbedingungen und [nicht Dienstleistungs]-Bedingungen sein (siehe unten).

Dienstleistungsbedingungen verpflichten die andere Partei, eine bestimmte Dienstleistungsperiode zu vollenden.

[Eine Möglichkeit] Alle anderen Bedingungen sind Nicht-Dienstleistungsbedingungen.

[Eine andere Möglichkeit] Alle anderen Bedingungen sind leistungsbezogene Bedingungen (so wie gegenwärtig definiert).

Der Stab wird diese Idee überdenken, obwohl allgemein viel Zustimmung in der Runde geäußert wurde.

(b) Definition einer „leistungsbezogenen Bedingung‟

Die Board-Mitglieder brachten ihre Bedenken dahin gehend zum Ausdruck, dass die gegenwärtige Definition zirkulär wäre, und sprachen sich dafür aus, eindeutig dahin gehend zu sein, dass „leistungsbezogene Bedingungen‟ die Restkategorie darstellen würde (d.h., „Nicht-Dienstleistungs‟-Bedingungen). Dies stellt keine Definition an sich dar, aber eine Erklärung der zwei größeren Kategorien von Bedingungen bei einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung. Es wurde angemerkt, dass sich die „Nicht-Dienstleistungsbedingungen‟ auch von Dienstleistungsbedingungen unterscheiden, da es sich dabei immer um unternehmensspezifische Bedingungen handelt.

(c) Behandlung von Annullierungen

Der Board einigte sich darauf, keine Definition einer „Annullierung‟ in IFRS 2 einzufügen. Das was eine Annullierung begründet, würde aufgrund der Bedingungen der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung festgelegt werden. Der Board bestätigte seine vorherige Entscheidung, dass es nicht von Bedeutung sei, welche Partei einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung die Vereinbarung kündigt/annulliert, da jede von beiden als Annullierung behandelt würde. Dennoch war sich der Board mit dem Stab einig, dass in Bezug auf die „Save As You Earn‟-Pläne die Auswirkungen der Annullierung in der Rückzahlung der Sparkomponente und der Wiederaufholung der Kompensationskomponente bestehen würden. Der Stab wies darauf hin, dass die Sparkomponente die weit größere Komponente wäre, was die Auswirkungen der Wiederaufholung abmildern würde. Der Board stimmte zu und wird ein Beispiel in die Leitlinien zur Umsetzung einfügen (im Stil des Beispiels in Paragraph 87 der „Observer Note‟ 19).

(d) Auflösung bestehender Unterschiede gegenüber FAS 123(R)

Der Board war sich einig, nicht zu versuchen, die bestehenden Unterschiede gegenüber FAS 123(R) aufzulösen, da dies außerhalb des Inhalts dieser Änderung sei und aufgrund der Schlussfolgerungen des Boards in diesem Projekt nicht entstehen würden.

(e) Datum des Inkrafttretens

Der Board einigte sich darauf, dass die Änderungen an IFRS 2 für Geschäftsjahre in Kraft treten würden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen.

(f) Neuveröffentlichung

Der Board war sich einig, dass die Vorschläge nicht neu veröffentlicht werden müssten, da sich keine grundlegende Änderung in den vorgeschlagenen Änderungen gegenüber denen, die veröffentlicht wurden, ergeben hat.

Der Board schloss seine Beratungen ab und wies den Stab an, die Erstellung eines vorläufigen Entwurfs („Pre-Ballot Draft‟) der Änderungen fortzuführen. Kein Board-Mitglied deutete an, eine abweichende Meinung zum Standard zu vertreten.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.