Rahmenkonzept – Bestandteile des Abschlusses

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Der Board hielt eine kurze Diskussion darüber ab, was einen „Bestandteil‟ des Abschlusses begründen würde. Der Stab merkte an, dass bevor IASB und FASB sich mit den Sachverhalten der Identifizierung und der Definition von möglichen fehlenden Bestandteilen oder dem Versuch der Konvergenz der bestehenden Definitionen von Bestandteilen befassen, sie sich darüber im Klaren sein sollten, um was es sich bei einem Bestandteil handelt.

Basisbestandteile

Der Board war sich einig, dass:

Die Definitionen der Bestandteile weiterhin die wirtschaftlichen Sachverhalte (Ressourcen und Ansprüche) sowie deren, bestimmte Unternehmen betreffende Veränderungen definieren sollten. (Diese Sachverhalte und Ansprüche werden außerdem als „stocks‟ und „flows‟ bezeichnet).

Die Definitionen der Bestandteile sollten sich auf die grundlegendsten der in der wirtschaftlichen Praxis vorkommenden Phänomene konzentrieren, die ein einzelnes Unternehmen betreffen. Unterscheidungen, die zum Zwecke des Ausweises im Abschluss oder der Darstellung erfolgen, greifen über die Begriffe der Basisbestandteile hinaus.

Wenigstens ein Board-Mitglied drückte etwas Unbehagen in Bezug auf diese Schlussfolgerung aus. Das Mitglied sah ein, dass wenn man diesen Ansatz umsetzen würde, nur noch Vermögenswerte und Schulden existieren würden; dies wäre konzeptionell gesehen sauber, jedoch nicht wirklich hilfreich. Insbesondere müssten „flows‟ enger definiert werden als einfach nur „Veränderungen der Ressourcen und Ansprüche‟, um damit Erträge aus Einzahlungen von Eigentümern und Aufwendungen von Ausschüttungen an die Eigner (d.h. „Eigenkapitalposten‟). Der Stab sah ein, dass es sich dabei um eine noch zu führende Diskussion handelt; wobei festgestellt wurde, dass die erreichte Schlussfolgerung sich auf die Basisbestandteile bezieht, und dass es auch einige ergänzende Bestandteile geben könne.

Ansätze zur Vollendung des Rahmenkonzeptes

Der Board überprüfte die Ansätze zur Vollendung des Rahmenkonzeptes. Insbesondere untersuchte der Board, ob sowohl IASB als auch FASB das neue gemeinsame Rahmenkonzept nach Vollendung aller Phasen als ein einziges Dokument veröffentlichen sollten, oder ob jedes einzelne Kapitel dann herausgegeben werden sollte, wenn der letzte Durchgang der Beratungen sowie der Abstimmung für einzelne Kapitel abgeschlossen ist. Der Stab wies darauf hin, dass die Sachverhalte bezüglich der Vollendung des Rahmenkonzeptes mit der Stellung des Rahmenkonzeptes innerhalb der Hierarchie der Pflichtvorschriften in Zusammenhang stehen. Daher müsste die Vollendung möglicherweise neu angegangen werden, wenn die beiden Boards die Stellung des Rahmenkonzeptes innerhalb der IASB- und FASB-Hierarchien auf der nächsten gemeinsamen Sitzung im April diskutieren.

Der Board war sich einig, dass dieser Sachverhalt auf der nächsten gemeinsamen Sitzung im April 2007 diskutiert werden sollte, da beide Boards bis dahin ihre Beratungen zu den Kapiteln zu den Zielen und qualitativen Charakteristiken begonnen haben werden.

Projektstatus und Planung

Der US-amerikanisch basierte Stab stellte ein kurzes Dokument vor, in dem der Arbeitsplan für die Periode bis Mai 2007 skizziert wird. Es gab keine Diskussion.

Phase B-Bestandteile und Ansatz

Der Board stimmte einem Vorschlag des kanadisch-basierten Stabes zu, wonach mit ausgewählten Fachexperten und anderen wie etwa dem Standardbeirat des IASB und dem Standardbeirat des FASB in Bezug auf die Meilensteine bezüglich Definitionen von Vermögenswerten und Optionen auf Vermögenswerte Konsultationen durchgeführt werden sollten, ohne auf den Abschluss der verbleibenden Meilensteine zu warten.

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