International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen

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Der Stab präsentierte vier Dokumente zur Überprüfung durch den Board:

ein markierter Entwurf eines Entwurfs eines IFRS für KMU, der die Änderungen gegenüber dem im September 2006 diskutierten Entwurf widerspiegelt;

ein Entwurf von Leitlinien zur Umsetzung, die auch einen Musterabschluss und eine Anhangcheckliste enthalten [diese sind dem auf der IASB-Website erhältlichen Entwurf des Entwurfs ähnlich];

ein Entwurf der Grundlagen für Schlussfolgerungen [für Beobachter nicht einsichtig]; und

einen Entwurf einer Einladung zu Stellungnahmen [für Beobachter nicht einsichtig].

Der Board diskutierte diese Dokumente und kam zu den folgenden Entscheidungen.

Entwurf

Einem KMU wird die Gliederung seiner Bilanz nach der Liquidität erlaubt.

Ein KMU wird nicht zu speziellen Angaben bezüglich Änderungen am IFRS für KMU verpflichtet, die bereits verabschiedet wurden, jedoch noch nicht in Kraft sind.

Austausch des Ausdrucks „Nettoveräußerungspreis‟ mit „Verkaufspreis abzüglich Kosten zur Fertigstellung oder zum Verkauf‟.

Klarstellung im Abschnitt zum Jahresabschluss, dass in Verbindung mit der Vereinbarung über die Aufnahme von Fremdkapital angefallene Nebenkosten sich bei der Berechnung des Effektivzinssatzes widerspiegeln sollten (d.h., sie würden nicht gänzlich aufwandwirksam zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme erfasst).

Hinzufügen von Leitlinien zur angemessenen Bilanzierung für den Fall, dass ein Unternehmen von den vollständigen IFRS auf den IFRS für KMU wechselt.

In Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden vereinfachte Tests der Effektivität verlangt, im Gegensatz zur „Verkürzten Methode‟ – Shortcut Method), bei der die Effektivität weder gemessen noch erfasst wird.

Im Abschnitt zur erstmaligen Anwendung des IFRS für KMU sollen alle Erleichterungen in IFRS 1 von der rückwirkenden Anpassung enthalten sein. Außerdem sollen in den Fällen Leitlinien zur Designation von Finanzinstrumenten als zu Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingefügt werden, wo der IFRS für KMU eine solche Designation zulässt.

Musterabschluss und Anhangcheckliste

Der Stab sollte berücksichtigen, ob irgendwelche der gegenwärtig im Anhang des Musterabschlusses dargestellten Angaben offenkundiger im Hauptteil des Abschlusses dargestellt werden sollten.

Identifizierung einer oder mehrerer Personen zur Durchführung einer endgültigen „Kurzdurchsicht‟ des Musterabschlusses.

Grundlage für Schlussfolgerungen

Erläuterung des Ansatzes des Boards bei der Entscheidung darüber, welche der Angabeerfordernisse der vollständigen IFRS für KMU gestrichen werden könnten.

Anerkennung der Bestärkung durch den Standardbeirat zur Aufnahme des Projektes.

Erläuterung, dass die Adressierung der Bedürfnisse von KMU Teil der Aufgabe des IASB ist, so wie sie in der Satzung der IASC-Stiftung dargelegt ist.

Erläuterung der Hierarchie bei der Auswahl einer Bilanzierungsmethode, wenn der IFRS für KMU einen Geschäftsvorfall, ein anderes Ereignis oder eine Bedingung nicht speziell behandelt.

Einladung zu Stellungnahmen

Hinzufügen einer allgemeinen Fragestellung in Bezug die Menge der vorgeschlagenen Angaben.

Für den Fall, dass die vollständigen IFRS Bilanzierungswahlrechte zulassen, enthält der IFRS für KMU nur das einfachere Wahlrecht, wobei die anderen Wahlrechte per Querverweis auf die vollständigen IFRS erhältlich sind. Hinzufügen einer Frage dazu, ob der Board die richtigen Wahlrechte in den IFRS für KMU eingefügt hat.

Hinzufügen einer allgemeinen Frage, ob die Übergangsvorschriften sowohl für ein Unternehmen, dass von nationalen Vorschriften auf den IFRS für KMU als auch für ein Unternehmen, dass von den vollständigen IFRS auf den IFRS für KMU wechselt, angemessen sind.

Hinzufügen einer allgemeinen Frage zu den im IFRS für KMU enthaltenen Querverweisen auf die vollständigen IFRS.

Klarstellung, dass die Kriterien des Boards bei den Vereinfachungen zu Ansatz und Bewertung die Bedürfnisse der Nutzer und Kosten-Nutzen-Erwägungen waren.

Hinzufügen einer Frage dazu, ob in den wenigen verbleibenden Umständen, in denen Erfolgs- und Aufwandsposten direkt im Eigenkapital erfasst werden (mit der Ausnahme von Absicherungen künftiger Cahsflows), diese eliminiert werden sollten, anstatt diese in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Probeabstimmung im Board

Nach Diskussion der vier Dokumente brachten die Board-Mitglieder ihre Zustimmung für die Herausgabe des Entwurfs zum Ausdruck, in dem sie mit 11 Stimmen dafür und einer Stimme dagegen stimmten, wobei ein Mitglied vor einer Entscheidung eine erneute Durchsicht des abstimmungsfähigen Entwurfs bevorzugte. Die Kommentierungsfrist wird voraussichtlich bis zum 30. Juni 2007 laufen. Der Board forderte den Stab zur Erstellung eines abstimmungsfähigen Entwurfs auf.

Donnerstag, 19. Oktober 2006

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