IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Identifizierung eines Teils eines Risikos, das sich für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung eignet

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Der Board diskutierte einen Sachverhalt, der von IFRIC an den Board verwiesen worden war. Der Sachverhalt besteht darin, ob die mit einem bestimmten Anteil von Cashflows oder einem beizulegenden Zeitwert verbundenen Risiken als abgesicherte Anteile designiert werden können und sich für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 eignen. IFRIC hatte festgestellt, dass dieser Sachverhalt oftmals vorkommt und zu Unterschieden in der Praxis geführt hat.

Die Board-Mitglieder identifizierten drei mögliche Ansätze:

a. IFRIC könnte die Behandlung dieses Sachverhalts ablehnen und die weitere Entwicklung in der Praxis zulassen. Dieser Ansatz würde im Einklang mit dem vom Board in 2004 gewählten Ansatz stehen.

b. Es könnten Leitlinien entwickelt werden, die einen Grundsatz zur Identifizierung von Anteilen festschreiben, die nach IAS 39 abgesichert werden können. Diese Leitlinien könnten die Form einer Änderung an IAS 39 annehmen, welche vom Board herausgegeben würde.

c. Nichtbeachtung von Anteilen. Dies würde dadurch erfolgen, indem der Board IAS 39 dahin gehend ändert, dass für Anteile keine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mehr zulässig ist.

Der Board wandte sich entschieden gegen den Vorschlag b. Da der Board angedeutet hatte, dass er nicht zuviel Zeit des Stabes in Anspruch nehmen wolle, wurde der Stab aufgefordert, sich zurückzuziehen und sich die unterschiedlichen Vorschläge anzusehen. Dennoch wurde klar gestellt, dass dieser Sachverhalt im gegenwärtigen Finanzinstrumente-Projekt behandelt werden müsse.

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