Änderung an IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

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Der Board diskutierte Vorschläge zur Klarstellung der Vorschriften in IAS 24 zur Offenlegung von Beziehung und Geschäften zwischen einem assoziierten Unternehmen und einem Tochterunternehmen des wesentlichen Anteilseigners am assoziierten Unternehmen. Der Board betrachtete vier Sachverhalte:

Sachverhalt 1: Eine Beziehung zwischen einem Tochterunternehmen (C) in einer (Konzern-) Gruppe und einem assoziierten Unternehmen (B), wobei das Mutterunternehmen (A) auch noch einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen B ausübt. Welche Angabevorschriften gelten für den separaten Einzelabschluss von Unternehmen B?

Der Board war sich einig, dass die Chance genutzt werden sollte, IAS 24 zu ändern, indem klar gestellt würde, dass Geschäfte zwischen Unternehmen C und Unternehmen B im separaten Einzelabschluss von B offen gelegt werden sollten.

Sachverhalt 2: Eine Beziehung zwischen Unternehmen B und Unternehmen C. Verpflichtet der gegenwärtige IAS 24 zur Offenlegung dieser Geschäfte im Konzernabschluss von Unternehmen A?

Der Board war sich einig, dass diese Geschäfte im Konzernabschluss von A offen gelegt werden sollte, und dass diese Vorschrift klar gestellt werden sollte.

Sachverhalt 3: Eine Beziehung zwischen Unternehmen B und Unternehmen C. Verpflichtet der gegenwärtige IAS 24 zur Angabe dieser Geschäfte im Einzelabschluss von Unternehmen C?

Der Board bestätigte, dass der separate Einzelabschluss von C nicht die Geschäfte der (Konzern-)Gruppe beinhaltet, zu der er gehört. Daher verlangt der gegenwärtige IAS 24 in dieser Situation keine Offenlegung der Beziehung zwischen B und C, da es sich bei C um die berichterstattende Einheit handelt. Der Board war sich einig, dass die Beherrschung vom Mutterunternehmen ausgeübt werden könnte und dass A C dazu zwingen könnte, mit B Geschäfte einzugehen, bei denen C nicht am meisten profitiert (eher A oder die (Konzern-)Gruppe. Es wäre daher nicht im Einklang mit der Zielsetzung von IAS 24, Angaben zu verlangen.

Der Board entschied, dass IAS 24 dahin gehend geändert werden sollte, um widerzuspiegeln, dass ein Geschäft wie im Sachverhalt 3 beschrieben im Einzelabschluss von Unternehmen C angegeben werden sollte.

Sachverhalt 4: Eine Beziehung zwischen Unternehmen B und Unternehmen D (ein anderes assoziiertes Unternehmen von A). Verlangt der gegenwärtige IAS 24 die Angabe im Abschluss entweder von Unternehmen B, Unternehmen D oder der Gruppe AC?

Der Board bestätigte, dass es sich dabei um eine Situation handelt, bei dem eine Beziehung zwischen zwei Unternehmen besteht, die von keinem Unternehmen in der (Konzern-)Gruppe beherrscht werden (Nichtvorliegen von Beherrschung). Er bestätigte außerdem, dass es sich dabei um eine Situation handelt, die nicht von der Definition eines nahe stehenden Unternehmens erfasst wird und daher aus dem Anwendungsbereich von IAS 24 ausgeschlossen werden sollte.

Als ein Ergebnis dessen bestätigte der Board, dass die Erleichterung assoziierte Unternehmen eines Mit-Tochterunternehmens einschließen sollte.

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