Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Diskussionspapier

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Cash balance- und vergleichbare Pläne

Der Stab stellte drei mögliche Ansätze vor, die der Board bei der Entscheidung über die angemessenste Bilanzierung für Cash balance- und vergleichbare Pläne heranziehen könnte:

Der Ansatz im IFRIC-Interpretationsentwurf D9 Leistungen an Arbeitnehmer mit garantierter Rendite auf Einzahlungen oder geplante Einzahlungen

Ein eingebetteter Derivate-Ansatz

Ein Rückbau-Ansatz.

Verschiedene Board-Mitglieder merkten an, dass die Begründung, wonach IFRIC zu keinem Konsensbeschluss in Bezug auf D9 kommen konnte, da sie sich von der Schreibweise des Standards beschränkt fühlten. Diese Board-Mitglieder sahen den Sachverhalt als klar umrissen an: wenn der Gewährer die Vermögensseite der Transaktion garantiert, ist ein Derivat ausgegeben worden. Wenn der Gewährer etwas im Zusammenhang mit Gehalt, Leistungen, oder Dienstzeit garantiert, handelt es sich bei dem Plan um einen leistungsorientierten Plan.

Der Stab äußerte Bedenken in Bezug auf Pläne mit einer garantierten Rendite des Vermögens. Wenn ein Plan zum Beispiel ein Leistungsversprechen von zehn Prozent des Gehalts zuzüglich einer garantierten Rendite von vier Prozent enthält, schlug der Stab vor, dass es sich dabei um eine Mischung aus einem beitragsorientierten (10 Prozent des Gehalts) und einem leistungsorientierten Plan (die garantierten 4 Prozent Rendite) handelt.

Die Board-Mitglieder stimmten dem nicht zu. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei dem Plan noch immer um einen beitragsorientierten Plan. Wenn der Plan mehr als vier Prozent erbringt und dies den Planteilnehmern nicht zur Verfügung steht, dann führt der Plan zu gegenwärtigen Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung; wenn der Plan weniger als vier Prozent verdient, dann weist der Plan einen gegenwärtigen Verlust auf.

Der Board war sich einig, dass der Stab untersuchen solle, das Vermögenswert-Risiko von dem Gehalts-Dienstzeit-Leistungs-Risiko abzuspalten, und dass alles, was nicht vom Vermögenswertrisiko erfasst würde, im Einklang mit IAS 19 bilanziert werden sollte.

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