Konsolidierungen

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Investmentfonds und Investmentgesellschaften

Der Board diskutierte Fragen zur Konsolidierung bei Investmentfonds und Investmentgesellschaften.

Der Board stellte fest, dass sich Konsolidierungsfragen häufig nicht stellen, da per Gesetz viele Investmentfonds und Investmentgesellschaften keine über einen bestimmten Prozentsatz hinausgehenden Anteile an einem Unternehmen halten dürfen. Dennoch stellt sich die Frage der Beherrschung auf Ebene der Fondsmanager. Größere Bedenken äußerten einige Boardmitglieder bzgl. "Private Equity"-Fonds, für die die Risiken sehr verschieden sein können.

Der Board war nicht gewillt, eine Ausnahme von der Konsolidierung bereit zu stellen, die darauf basiert, wo innerhalb des Konzerns sich der Anteilsbesitz befindet. Die Boardmitglieder waren der Ansicht, dass dieser zu Inkonsistenzen bei den vom Mutterunternehmen zu konsolidierenden Unternehmen führt, die es beherrscht.

Danach beschäftigte sich der Board mit ‚Investmentgesellschaften’. Der Mitarbeiterstab vertrat die Ansicht, dass ein Unternehmen, welches ein anderes beherrscht, dieses auch konsolidieren sollte. Der Mitarbeiterstab äußerte auch Bedenken bzgl. der Konsequenzen einer Nichtkonsolidierung von anderen Aspekten der Rechnungslegung wie etwa die Eliminierung von innerbetrieblichen Transaktionen.

Der Mitarbeiterstab wies darauf hin, dass IFRS 8 den Unternehmen die Möglichkeit einräumt, zu erklären, wie sie ihre Investmentaktivitäten steuern, sie aber keine Empfehlung dahingehend geben, solche Aktivitäten aus dem Konsolidierungskonzept auszuschließen.

Die Anwender mit den meisten Bedenken bzgl. dieser Frage bevorzugen eine Konsistenz mit den US-GAAP. Die US-GAAP verwenden jedoch eine Definition von ‚Investmentgesellschaften’, die aus Wertpapiergeschäften und nicht aus Rechnungslegungsstandards resultiert. Ferner wurde angemerkt, dass das US-amerikanische Institut der Wirtschaftprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) kürzlich ein Dokument mit gut 200 Seiten veröffentlicht hat, welches wesentlich zur Klarstellung US-amerikanische Investmentgesellschaften beitragen soll. Dies wurde nicht als Beispiel für eine prinzipienbasierte Standardsetzung gewertet.

Der Board merkte an, dass die Investitionen in private Aktienfonds und Wagniskapitalfonds häufig klassische Tochterunternehmen sind, aktiv geführt vom Investor. Wenn dem so ist, geht der Board davon aus, dass die Konsolidierung – nicht der beizulegende Zeitwert – die sachgerechte bilanzielle Behandlung ist. Der Board einigte sich darauf, dass das bevorstehende Diskussionspapier diese Schlussfolgerung darlegen sollte.

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