Jährliche Verbesserungen 2006

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Der Board diskutierte drei Themen für seinen jährlichen Verbesserungsprozess:

Übereinstimmung der Berichterstattung mit den IFRS

Der Board setzte seine Diskussion fort zur Frage, ob IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert werden solle, um Leitlinien für Situationen bereitzustellen, in denen eine Berichtsgesellschaft erklärt, ihr Jahresabschluss stehe in Einklang, jedoch nicht in vollkommenem Einklang mit IFRS.

Der Board erklärte sich nicht einverstanden mit den vorgeschlagenen Änderungen, die auf der vorhergehenden Boardsitzung vorstellt wurden, und forderte den Mitarbeiterstab auf, den Wortlaut anzupassen und wiedervorzulegen.

Der Mitarbeiterstab schlug die folgende überarbeitete Änderung an IAS 1 vor:

14A Wenn eine Berichtseinheit sich auf die IFRS bezieht, indem sie die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses beschreibt, aber nicht in der Lage ist, eine eindeutige und uneingeschränkte Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS abzugeben, soll diese Berichtseinheit:

a. jede Abweichung zwischen den Grundlagen, auf denen der Jahresabschluss erstellt wurde, und den einschlägigen IFRS beschreiben;

b. beschreiben, wie die dargestellte Finanzlage und Entwicklung der Berichtseinheit bei vollständiger Anwendung der IFRS von den berichteten Zahlen abgewichen wäre.

Der Board stimmte für das Einfügen der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 mit geringfügigen redaktionellen Anpassungen.

Verkaufskosten

Der Board debattierte die Frage, ob der Begriff „Verkaufskosten‟ in IAS 41 Landwirtschaft ersetzt werden sollte durch „Vertriebsaufwendungen‟, um die Konsistenz mit anderen IFRS zu verbessern. Diese Frage wurde an den Board von IFRIC herangetragen, das die Lösung dieser Frage innerhalb des jährlichen Verbesserungsprozesses am geeignetsten ansah.

Board stimmte den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 41 zu.

Leistungsabhängige Abschreibung

Als der Board die IFRIC-Interpretation zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen prüfte, warf er die Frage auf, ob IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte geändert werden sollte, um klarzustellen, dass dieser die Nutzung der leistungsabhängigen Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögenswerte gestattet.

Der Board entschied, dass der letzte Satz der Textziffer 98 von IAS 38 entfernt werden sollte, um klarzustellen, dass die leistungsabhängige Abschreibungsmethode erlaubt sein kann, selbst wenn deren Anwendung zu einem niedrigeren kumulierten Abschreibungsbetrag als die lineare Methode führt.

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