Finanzinstrumente – Due Process-Dokument: Ansatz und Bewertung

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Der Board setzte seine Diskussion fort zu Fragen in Zusammenhang mit Ansatz und Bewertung im Rahmen des Due Process-Dokuments. Vier Kernfragen wurden auf der Dezember-Sitzung behandelt.

Kredite mit Vorfälligkeitsoption und Kreditkartenvereinbarungen

Zuerst diskutierte der Board die Frage, wie ein Kredit mit Vorfälligkeitsoption vom Halter des Instruments zu charakterisieren sei.

Die Boardmitglieder diskutierten, ob die Vorfälligkeitsoption eine nicht-finanzielle Komponente sei, die der Halter getrennt vom Kredit zu bilanzieren habe. Der Board brachte gegenüber diesem Ansatz Vorbehalte zum Ausdruck. Der Board äußerte seine vorläufige Ansicht, dass der vollständige Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sei. Der Board räumte ein, dass die Vorfälligkeitsoption den beizulegenden Zeitwert beeinflusse, diese Tatsache jedoch nicht zum Ansatz des nichtfinanziellen Teils des Wertes als separaten Vermögenswert führe.

Zweitens diskutierte der Board die Frage, wie Kreditkartenvereinbarungen aus Sicht der ausgebenden Stelle der Kreditkarten zu beurteilen seien, und insbesondere ob die Kreditkartengesellschaft separat über den Teil des Werts der Kreditkartenvereinbarung mit dem Kartenhalter berichten solle, der nicht bestehen würde, wenn der Kartenhalter seine Beurteilung einzig auf Grundlage von Zinssatzüberlegungen treffen würde.

In dem dem Board vorgelegten Papier wurden zwei Alternativen identifiziert, die von einigen Board-Mitgliedern unterstützt wurden. Einem Ansatz zufolge würde ein einziger nichtfinanzieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Nach dem anderen Ansatz würde der Vertrag in zwei Teile getrennt werden, so dass ein nichtfinanzieller Vermögenswert und eine finanzielle Schuld bilanziert würden. Board-Mitglieder, die den zweiten Ansatz unterstützten, sagten, sie würden die beiden Komponenten trennen, wenn die finanzielle Schuld wesentlich und eine Trennung vor dem Hintergrund von Kosten-Nutzen-Erwägungen gerechtfertigt ist.

Vereinbarungen zu Sichteinlagen

Der Board diskutierte, ob Vereinbarungen zu Sichteinlagen zwischen einer Bank und einem Halter der Sichteinlage die Definition eines Finanzinstruments für Zwecke des Due Process-Dokuments erfüllen. Die vorläufige Ansicht des Boards war, dass, nachdem die Bank keine permanente Verpflichtung zur Annahme von Einlagen des Kunden hat, die Vereinbarungen zu Sichteinlagen nicht als Finanzinstrument betrachtet werden sollten. Nichtsdestotrotz solle das Due Process-Dokument eine Diskussion über diese Vereinbarungen beinhalten und die Meinungen der Adressaten einholen.

Schulden mit Rückforderungseigenschaft

Der Board debattierte, wie Schulden mit Rückforderungseigenschaft neubewertet werden können. Die Frage war, ob Schulden auf Basis des Wertes bei sofortiger Rückzahlung neubewertet werden sollten oder ob diese Neubewertung auf Basis der Markterwartungen hinsichtlich zeitlichem Anfall und Betrag der Zahlungsströme, des Diskontfaktors sowie Nebenkosten aus der Verbindlichkeit erfolgen sollte.

Der Board drückte seine vorläufige Sicht aus, dass diese Schulden auf Basis der Markterwartungen bewertet werden sollten, die zeitlichen Anfall, Diskontfaktor und Nebenkosten einbeziehen.

Verbriefte Schulden

Der Board diskutierte, ob vertragliche Verbriefungen mit Dritten einen Einfluss darauf ausüben, wie der Schuldner die Schulden bewertet. Die Sichtweisen der Board-Mitglieder waren unterschiedlich. Eine Sichtweise war, dass, solange der Schuldner nicht von seiner Verpflichtung freigestellt sei, wenn der Garantiegeber die Verpflichtung zu bedienen habe, dieses nicht die Bewertung der Verbindlichkeit beeinflussen solle. Die andere Sichtweise war, dass das Bestehen einer Verbriefung stets den Wert der Verbindlichkeit beeinflusst.

Der Board entschied, dass er spezifische Beispiele beurteilen müsse, bevor er in der Lage sei, eine vorläufige Sichtweise abzugeben zur Frage, wie vertragliche Verbriefungen die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Schulden aus Sicht des Kreditnehmers beeinflussen. Der Board beauftragte den Mitarbeiterstab, einige Beispiele zu entwickeln, die auf einer späteren Sitzung berücksichtigt werden sollen.

Das dem Board vorgelegte Dokument beinhaltete auch eine Diskussion über gesetzliche Bürgschaften, jedoch wurde die Diskussion aufgrund des Ergebnisses zu Garantien gegenüber Dritten verschoben.

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