Darstellung des Abschlusses Phase B:

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Sonstiges vollständiges Einkommen (Other comprehensive income)

Der Mitarbeiterstab identifizierte Alternativen zur Darstellung des anderen vollständigen Einkommens die tragfähig sind, bis IASB und FASB ihr langfristiges Ziel erreichen, die separate Darstellung anderer umfangreicher Erträge zu ersetzen.

Der Mitarbeiterstab entwickelte die folgenden Alternativen zur Darstellung der anderen umfangreichen Erträge innerhalb der Aufstellung des anderen vollständigen Einkommens (diese Alternativen werden in den Beobachternotizen näher ausgeführt:

Alternative A: Darstellung des anderen vollständigen Einkommens innerhalb des funktionalen Abschnitts oder der Kategorie, zu der das Ereignis oder die Transaktion sachlich gehört, samt Überleitung (sofern notwendig) innerhalb dieses Bereichs oder dieser Kategorie.

Alternative B: Darstellung wie unter Alternative A, mit der Ausnahme, dass für jede Kategorie oder jeden Abschnitt, der anderes vollständiges Einkommen beinhaltet, eine Unterkategorie notwendig ist zur Unterscheidung zwischen anderem vollständigen Einkommen und sonstigen Erträgen.

Alternative C: Darstellung des anderen vollständigen Einkommen in einem getrennten Abschnitt (dies würde auf derselben Ebene dargestellt wie die Abschnitte originäre Geschäftstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, Steuern vom Einkommen und Ertrag und Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen). Andere umfangreiche Erträge, die umgegliedert werden, würden innerhalb der Abschnitte und Kategorien umgegliedert. Der Abschnitt andere umfangreiche Erträge würde die Kategorien Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit beinhalten. Der Abschnitt andere umfangreiche Erträge würde mit einer Zwischensumme schließen, wie dies bei den anderen Abschnitten ebenso der Fall ist.

Alternative D: Darstellung wie unter Alternative C, mit der Ausnahme, dass andere umfangreiche Erträge auf Nachsteuerbasis dargestellt würden. Diese Darstellung ist die am meisten mit der derzeitigen Darstellung anderer umfangreicher Erträge übereinstimmende Darstellung, so dass die Summe aus den Abschnitten Geschäftstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, aufgegebenen Geschäftsbereichen sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag zum Jahresergebnis führen würde, wie dies bisher der Fall ist.

Der Board diskutierte diese Alternativen und war nahezu gleichmäßig getrennt zwischen Befürwortern der Alternativen „A oder B‟ einerseits und „C oder D‟ andererseits. Die Mitglieder, die die Alternativen „A oder B‟ unterstützten, merkten an, dass diese Darstellung sich enger am langfristigen Ziel der Abschaffung der separaten Darstellung anderer umfangreicher Erträge ausrichte.

Ein Boardmitglied stellte eine zusätzliche Möglichkeit vor, die nicht die Bezeichnung andere umfassende Erträge verwendete, sondern Aufwendungen und Erträge, die zwischen lang- und kurzfristig unterscheiden analog zur Unterscheidung nach Kurz- und Langfristig in der Bilanz (Darstellung der Vermögenslage). Dieses Konzept sollte zur Darstellung die Formate der Alternativen B oder C verwenden.

Der Mitgliederstab stellte fest, dass die Mehrheit des FASB der Alternative B zustimmte, während die Alternativen A und C von der Minderheit befürwortet wurden.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Kapitalflussrechnung

Beabsichtigte Arbeitsgrundlage

Der Mitarbeiterstab empfahl, die Zielsetzung von Kapitalflussrechnungen aus FAS 95: Kapitalflussrechnung in dieses Projekt als Arbeitsgrundlage zu übernehmen und in Teilen wie folgt abzuwandeln. Die Informationen sollten im Jahresabschluss auf eine solche Weise dargestellt werden, die Investoren, Kreditgebern und anderen Abschlussadressaten ermöglicht:

die Fähigkeit der Berichtsgesellschaft zu beurteilen, künftige Zahlungsmittelzuflüsse zu generieren;

die Fähigkeit der Berichtsgesellschaft zu beurteilen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die Fähigkeit zu beurteilen, Dividenden auszuschütten, sowie den externen Finanzbedarf der Gesellschaft zu beurteilen;

die Unterschiede zwischen zahlungswirksamen Transaktionen und Periodenabgrenzung zu beurteilen;

die Effekte unbarer Geschäftsvorfälle zu beurteilen, die sich während der Periode auf die Finanz- und Vermögenslage der Berichtsgesellschaft ausgewirkt haben.

Der Board stimmte diesen Prinzipien zu, wies jedoch darauf hin, dass eine Klarstellung notwendig sei, dass diese Ziele einzig durch einen vollständigen Jahresabschluss erreicht werden können statt nur durch eine Kapitalflussrechnung.

Direkte versus indirekte Methode

Auf der gemeinsamen Boardsitzung im April 2004 entschieden IASB und FASB, dass im Rahmen des Projekts zur Darstellung des Jahresabschlusses die Frage behandelt werden solle, ob die Kapitalflussrechnung die Verwendung der direkten oder indirekten Methode erfordern oder erlauben sollte.

Die derzeitigen Leitlinien zu FAS 95 bildeten die Grundlage der Diskussion. FAS 95 beschreibt die direkte Methode als Methode, die über „die hauptsächlichen Klassen von Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen samt deren Summe‟ (Textziffer 27) berichtet, während die indirekte Methode als Methode beschrieben wird, die die „Nettozahlungen aus der Geschäftstätigkeit durch indirekte Anpassung des Jahresergebnisses durch Überleitung auf Nettozahlungen aus Geschäftstätigkeit‟ (Textziffer 28) bestimmt und ermittelt.

Viele Boardmitglieder waren der Auffassung, die direkte Methode vermittele nützlichere Informationen. Allerdings drückten einige ihre Besorgnis darüber aus, dass die Anwendung der direkten Methode zu komplex sein könne und dass die Kosten dafür den damit einhergehenden Nutzen übersteigen könnten.

Der Board entschied, dass die direkte Methode angewendet werden soll, wie sie in einer Stellungnahme zur Tagesordnung (die nicht an Beobachter ausgegeben wurde) beschrieben ist.

Überleitung vom operativen Gewinn auf die Cashflows aus dem Betriebsergebnis

Derzeit erfordert FAS 95 bei Anwendung der direkten Methode eine Überleitung des Jahresergebnisses zum operativen Ergebnis auf die Cashflows innerhalb der Kapitalflussrechnung. Eine solche Überleitung ist nach IAS 7: Kapitalflussrechnungen nicht erforderlich.

Der Board stimmte zu, dass die Informationen, die zur Überleitung des umfassenden Einkommens aus Geschäftstätigkeit zum operativen Ergebnis innerhalb der Kapitalflussrechnung verwendet werden, verpflichtend innerhalb des Jahresabschlusses dargestellt werden sollen.

Der Mitarbeiterstab wurde aufgefordert zu untersuchen, welche ähnlichen Informationen für die Kategorien Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit und anderen Kategorien bereitgestellt werden sollten.

Unbare Geschäftsvorfälle

Der Board stimmte zu, dass jede relevante Information zu wesentlichen unbaren Geschäftsvorfällen bereitgestellt werden solle. Dieses Thema wurde nicht im Detail diskutiert.

Anwendung der Arbeitsgrundlage für Kapitalflussrechnungen auf Finanzinstitute

Zu Beginn des Konvergenzprojekts zur Darstellung von Jahresabschlüssen kamen IASB und FASB überein, dass die Fragestellungen zur Darstellung von Jahresabschlüssen zunächst für nichtfinanzielle Institutionen behandelt werden sollten, und erst folgend in Hinblick auf Finanzinstitutionen. Während dies den Ansatz darstellt, der gewählt wurde, war es die Motivation des Mitarbeiterstabs, wenn möglich Prinzipien zur Darstellung zu entwickeln, die auf alle Berichtsgesellschaften Anwendung finden.

Der Mitarbeiterstab stellte eine Arbeitspapier vor, das auf Grundlage der Sitzungen mit der Gruppe des Beirats für Finanzinstitutionen (Financial Institutions Advisory Group, FIAG) entstanden ist.

Der Board stimmt den Empfehlungen des Mitarbeiterstab in folgenden Punkten zu (ohne diese im Detail zu diskutieren):

Ein Ansatz, der die Sichtweise des Managements wiedergibt, sollte zur Einordnung von Informationen innerhalb von Jahresabschlüssen verwendet werden. Der Board merkte an, dass dies derselbe Ansatz wie bei Nichtfinanzinstituten sei.

Die Kriterien zur Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu den Kategorien Finanzierungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Geschäftstätigkeit sollten analog für Finanzinstitute gelten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind einer separaten Kategorie zuzuordnen.

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