Verbindlichkeiten – Änderungen an IAS 37

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Diskussionen am Runden Tisch: zusammenfassender Bericht

Der IASB Mitarbeiterstab stellte eine ‚Zusammenfassung der Ergebnisse’ der Diskussionen am Runden Tisch vor, welche in den USA, in Großbritannien und Australien im November und Dezember 2006 stattfanden. Es ist beabsichtigt, eine überarbeitete Fassung des Agendapapiers auf der IASB Website als permanenten Eintrag dieser Sitzungen einzustellen.

Die Boardmitglieder waren der Meinung, dass die Zusammenfassung sowohl umfassend als auch ausgewogen war. Dennoch sollte ein Disclaimer angefügt werden, der darauf hinweist, dass die Zusammenfassung die Sicht und Wahrnehmung der Teilnehmer widerspiegelt und dass das Format der Diskussionen am Runden Tisch nicht dazu bestimmt ist und es den Boardmitgliedern nicht erlaubt ist, die Ansichten der Teilnehmer in Frage zu stellen.

Nächste Schritte

Wesentliche Punkte: Bewertung

In Anbetracht der Bedenken, die von Round-Table-Teilnehmern bzgl. der Bewertung in IAS 37 vorgebracht wurden, bat der Mitarbeiterstab den Board den Anwendungsbereich des gegenwärtigen Projekts zu bestätigen, dass ein Ziel der vorgeschlagenen Änderungen des IAS 37 war, die Regelungen zur Bewertung in IAS 37 klarzustellen und nicht ein neues Bewertungsziel einzuführen.

Die Boardmitglieder brachten verschiedene Sichtweisen zum Ausdruck. Einige akzeptierten, dass das Projekt nicht dazu da war, eine Bewertung festzulegen, sondern vielmehr die bestehenden Leitlinien klarzustellen und die Alternativen zu begrenzen. Die Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt anzusprechen könnte die Bewertungsdebatte im Projekt zum Rahmenkonzept vorwegnehmen. Andere Boardmitglieder sprachen sich für das Thema der Bewertung aus; eine Änderung des IAS 37 und ein Belassen der Bewertungsalternativen würde für sie nicht akzeptabel sein.

Alle Boardmitglieder schienen zu akzeptieren, dass die Notwendigkeit besteht, die Ansicht aufzugeben, dass wenn eine Schuld eine Reihe möglicher Ausprägungen hat, die zutreffende Bewertung dieser Schuld im Abschluss Null ist.

Der Mitarbeiterstab merkte an, dass IAS 37 kein Bewertungsziel aufweist. Es könnte dennoch möglich sein, die Einflussfaktoren zur Bewertung einer Schuld, die einen hohen Grad an Unsicherheit aufweist, zu identifizieren, indem die zur Bewertung erforderlichen Einflussfaktoren dieser Schuld identifiziert werden und - aufbauend auf die bereits in den IFRS befindlichen Leitlinien - gegenwärtig existierende Inkonsistenzen eliminiert werden. Der Board befasste sich mit dieser Idee, wobei einige Boardmitglieder den Wunsch äußerten, Parallelen zwischen den Komponenten der Bewertung ‚unsicherer Vermögenswerte’ (damit ist gemeint die Bewertung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts gem. IAS 36) und ‚unsicherer Schulden’ in IAS 37 sehen zu wollen.

Die Boardmitglieder merkten an, dass gem. IAS 36.30 die folgenden Komponenten bei der Berechnung eines Wertminderungsaufwands zu berücksichtigen sind. Die Boardmitglieder merkten auch an, dass diese Komponenten in Bezug auf die Berechnung des Nutzungswerts relevant sind und dass dies folglich nicht so einfach auf die Bewertung von Schulden übertragen werden könnten. Bedeutsam war dennoch die Art der Komponenten, die gegenwärtige Schätzungen wären von:

künftigen Cashflows;

möglichen Ausprägungen bzgl. Betrag oder Zeitpunkt dieser künftigen Cashflows;

Zeitwert des Geldes, dargestellt durch einen gegenwärtigen risikofreien Marktzinssatz;

einer Risikospanne speziell für den zu bewertenden Posten; und

anderen Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Bestimmung künftiger Cashflows berücksichtigen würden.

Der Board akzeptierte, dass mit jeder Anpassung, die notwendig sein könnte, um sie für Schulden passend zu machen, dies die zutreffenden Komponenten zur Bewertung unsicherer Posten wären.

Der Board schlug dem Mitarbeiterstab ebenfalls vor, zunächst ein Bewertungsmodell für rechtliche/vertragliche Verpflichtungen zu entwickeln und dann zu untersuchen, welche (weiteren) Anforderungen für nicht vertragliche Verpflichtungen erfüllt werden müssten. Obgleich einige Boardmitglieder nicht akzeptierten, dass alle vertraglichen Verpflichtungen eine Ausgleichsabsicht haben (in einigen vertraglichen Verpflichtungen ist die Gegenpartei unbekannt, wurde der Mitarbeiterstab gebeten, auf dieser Basis fortzufahren.

Interaktion mit anderen IASB-Projekten

Der Board merkte an, dass einige im Projekt zu IAS 37 angesprochene Themen auch Themen in den Projekten zum Rahmenkonzept und IAS 18 tangieren. Im Hinblick auf das Projekt zum Rahmenkonzept glaubt der Board nicht, dass dort ernstzunehmende Überschneidungen sind, die den Projektfortschritt verzögern könnten. Jedwede Grenzthemen, die aufkommen, können später besprochen werden. Dringender war die Grenzlinie zwischen Ertrag und Schulden. Insb. IFRIC war häufig mit Themen in Bezug auf Transaktionen mit mehreren Elementen und der Identifikation anfallender Schulden konfrontiert. Die Boardmitglieder glauben, dass die Anwendung des „building block approach‟ zur Lösung vieler dieser Themen beitragen würde.

Projektzeitplan

Der Board überprüfte und akzeptierte den Projektzeitplan (verfügbar in Unterlage 4B für die Beobachter, Link s.o.), der zu einem überarbeiteten Standard im vierten Quartal 2008 führen wird.

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