IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen – Restanten aus der Durchsicht der Abstimmungsvorlage des Standardentwurfs

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Latente Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

IIn IAS 12.15 ist das Grundprinzip verankert, das passive latenten Steuern für sämtliche steuerlichen temporären Unterschiede anzusetzen sind. Jedoch räumt Unterpunkt a) dieses Paragraphen eine Ausnahme von diesem Grundprinzip für den erstmaligen Ansatz von Goodwill ein. Gemäß dieser Ausnahme ist eine passive latente Steuer nicht anzusetzen.

Basierend auf einer vorläufigen Board Entscheidung im September 2006 wurde in der vorläufigen Abstimmungsvorlage des Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen, der im Dezember 2006 an den Board übermittelt wurde vorgeschlagen, das gleiche Grundprinzip anzuwenden als in IAS 12.15 beschrieben, allerdings ohne die in Unterpunkt (a) aufgeführte Ausnahme.

In ihren Kommentaren zu der vorläufigen Abstimmungsvorlage merkten mehrere Boardmitglieder an, dass die Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe latente Steuern beim erstmaligen Ansatz von Goodwill anzusetzen sind, Gegenstand des derzeitigen kurzfristigen Konvergenzprojektes des IASB zur Bilanzierung von Ertragsteuern bzw. des Projektes zu Unternehmenszusammenschlüssen ist. Sie waren der Meinung, dass es verfrüht wäre eine Entscheidung zu diesem Sachverhalt einzig für kleine und mittelgroße Unternehmen zu treffen.

Daraufhin hat der Stab Anfang Januar, als die Abstimmungsvorlage zu dem Standardentwurf an den Board gesendet wurde, die Boardmitglieder darum gebeten den Sachverhalt noch einmal gesondert zu betrachten. Eine Mehrheit der Boardmitglieder verlangte den Sachverhalt auf der Boardsitzung im Januar 2007 noch einmal zu erörtern.

Auf Basis dieser Diskussion entschied der Board im Standardentwurf für KMU die selbe Ausnahmeregelung wie in IAS 12.15(a) einzufügen. Die Ausnahme besagt, dass ein Unternehmen keine passive latente Steuer für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts ansetzen darf.

Der Board beschloss darüber hinaus ein Angabe des aggregierten Betrages von temporären Differenzen in Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, für den keine passive latente Steuer gebildet wurde, zu verlangen.

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