Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente

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Donnerstag, den

Analyse der Stellungnahmen bezüglich des Entwurfs

Der Mitarbeiterstab stellte eine Analyse zu den erhaltenen Stellungnahmen bezüglich des Entwurfs der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses (ED) vor.

Der Board erörterte bestimmte Aspekte der erhaltenen Stellungnahmen, allerdings wurden keine Entscheidungen bezüglich der Änderungen des Entwurfs getroffen.

Projektplan

Der Board erörterte, ob dieses Projekt fortgeführt werden sollte oder ob abgewartet werden soll, wie das Ergebnis des längerfristigen Projektes zu Eigen- und Fremdkapital ausfällt.

Die Hälfte der Stellung nehmenden schlug eine Erweiterung des Anwendungsbereiches dieses Projektes vor, um auch die nachfolgenden Instrumente zusätzlich als Eigenkapital auszuweisen, wie etwa:

zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente: Kündbare Finanzinstrumente die ihren beizulegenden Zeitwert nicht übersteigen (zum Beispiel zum Buchwert kündbare Finanzinstrumente und Genossenschaftskapital)

zum beizulegenden Zeitwert kündbare Minderheitenanteile

zum beizulegenden Zeitwert kündbare Instrumente, die sich nicht in der nachrangigsten Kapitalklasse befinden, jedoch den Gläubigern nachgeordnet sind, oder zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente, die sich in der nachrangigsten Kapitalklasse befinden, wobei jedoch eine weiter Anteilsklasse in der nachrangigsten Kapitalklasse existiert, die kein Kündigungsrecht aufweisen

Optionsscheine (und andere Derivate), die im Zuge der Emission von zum beizulegenden Zeitwert kündbaren Finanzinstrumenten erfüllt werden

zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente mit dem Recht zu verpflichtender Dividendenausschüttung oder Partnergesellschaftsbeteiligung.

Die Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass der Projektumfang der schwierigste Sachverhalt darstellt und waren sich einig, den Umfang eng zu begrenzen, da dieses Projekt andernfalls das Ergebnis des Projekts zu Eigen- und Fremdkapital vorbestimmen könnte. Der Board erkannte dies an, so dass das Projekt nur die Probleme in einigen Rechtskreisen beheben könne.

Der Board entschied, mit diesem Projekt fortzufahren und wies den Stab an, ein Papier zur Frage des Umfangs zwecks Diskussion auf einer künftigen Sitzung vorzubereiten.

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