IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Entwurf: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

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Der Board diskutierte zwei Restanten aus dem Entwurf.

Bilanzierungsweise der Schuldkomponente

Der Stab schlug vor, in IFRS 2 einen neuen Paragraphen 28(ba) einzufügen, um die Bilanzierungsweise für die Schuldkomponente klarzustellen und stellte die folgende überarbeitete Formulierung vor:

falls jedoch die Vergütungsvereinbarung eine Schuldkomponente enthält, soll das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der Schuld zu dem Zeitpunkt der Annullierung oder der Erfüllung neu ermitteln. Und jede erfolgte Zahlung zur Erfüllung der Schuldkomponente sollte als eine Verringerung der Tilgung der Schuld bilanziert werden.

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabes einstimmig zu.

Definition von Ausübungsbedingungen

Zwei Sachverhalte wurden diesbezüglich diskutiert.

Zuerst merkte ein Boardmitglied an, dass die vorgeschlagene Definition möglicherweise verwirrend ist. Als Hauptgrund wird angenommen, dass der Ausdruck „Dienstleistungsperiode‟ die Menge (Dienstleistungsbedingung) und/oder die Qualität der Dienstleistungen (Leistungsbedingung) sowie den Zustand der Beschäftigung (in Beschäftigung) meinen könnte, und dass in Paragraph 21 von IFRS 2 der Ausdruck in allen drei Bedeutungen ohne Zweideutigkeiten verwendet wird.

Dementsprechend schlug der Stab die folgende Änderung der Definition in Anhang A von IFRS 2 und den folgenden zusätzlichen Paragraphen BC171A in der Grundlage für Schlussfolgerungen vor:

Definition von Ausübungsbedingungen

Die Bedingungen, die darüber entscheiden, ob das Unternehmen die Dienstleistungen erhält, die die Gegenpartei dazu berechtigen, Zahlungsmittel, andere Vermögenswerte oder Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens aus einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung zu erhalten. Aus diesem Grunde umfassen Ausübungsbedingungen Dienstleistungsbedingungen, die die andere Partei dazu verpflichten, eine bestimmte Dienstleistungsperiode zu vervollständigen. Alle anderen Ausübungsbedingungen sind Leistungsbedingungen, die verlangen, dass bestimmte Leistungsziele erfüllt werden (wie etwa ein bestimmter Anstieg des Unternehmensgewinns über eine bestimmte Zeitperiode). Leistungsbedingungen können marktbasierte oder andere Bedingungen sein.

Paragraph BC171A

Der Ausdruck "Dienstleistungen" bezieht sich auf die Menge (Dienstleistungsbedingung) oder Qualität (Leistungsbedingung) der von dem Unternehmen erhaltenen Dienstleistungen.

Im Grundsatz stimmte der Board der überarbeiteten Definition zu, merkte jedoch an, dass die Formulierung geändert werden muss. Vorschläge für eine Neuformulierung werden dem Stab online übermittelt werden.

Zweitens merkte einer der Adressaten an, dass eine weitere Klarstellung in Bezug auf die Behandlung der Bedingungen benötigt wird, die nicht von der Dienstleistung abhängig sind, wie zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer den Anteil an einem erfolgreichen Börsengang erhält, auch wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, bevor der Börsengang stattfindet. Der Board entschied sich dazu, in den Leitlinien zur Umsetzung zu IFRS 2 zu erläutern, wann es sich bei einer solchen Bedingung um eine Ausübungsbedingung handelt und wann nicht.

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