Versicherungsverträge

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Beteiligungsansprüche der Versicherungsnehmer

Der Stab präsentierte einen Arbeitsentwurf von Kapitel 6 „Versicherungsnehmer Beteiligung‟ des Diskussionspapiers.

Die Diskussion konzentrierte sich auf die Frage, bis zu welchem Ausmaß ein Versicherer die Beteiligungseigenschaft eines Beteiligungsvertrages als eine Schuld klassifizieren sollte. Der Board merkte an, dass die „einheitliche Sicht‟, die verlangt, dass der gesamte Vertrag als eine Schuld klassifiziert wird, keine angemessene Lösung darstellt.

Bei vorherigen Sitzungen hatte der Board vorläufig entschieden, dass ein Versicherer eine Schuld in Bezug auf die erwarteten Dividenden für Versicherungsnehmer mit Beteiligungseigenschaften erfassen sollte, wenn der Versicherer eine durchsetzbare Verpflichtung hat. Wirtschaftlicher Zwang wurde nicht als ausreichend angesehen, um eine durchsetzbare Verpflichtung zu begründen. Nach einer heftigen Diskussion kam der Board zu der Schlussfolgerung, dass dann eine Schuld angesetzt werden sollte, wenn der Versicherer eine faktische Verpflichtung hat.

Der Stab wurde angewiesen, diesen Sachverhalt weiter zu untersuchen und die Definition einer faktischen Verpflichtung sowohl unter IFRS als auch US GAAP zu berücksichtigen.

Universelle Lebensversicherungsverträge – Diskontierungssatz (-sätze)

Der Board war sich einig, dass bei der Bewertung eines universellen Lebensversicherungsvertrages jedes Cashflow-Szenario den Zins enthalten solle, der dem Zinssatz entspricht, den ein Versicherer für dieses Szenario als angemessen einschätzt, anstatt des absoluten Minimums, das vertraglich gefordert werden kann.

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