Rahmenkonzept

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Phase B: Elemente und Ansatz

Der Ansprüche-Ansatz (Claims Approach)

(Der FASB-Stab wurde via Videoleitung hinzu geschaltet).

Der FASB-Mitarbeiterstab stellte ein sehr umfangreiches Papier als Antwort auf die im November 2006 gestellte Anfrage der beiden Boards vor, wonach der Stab im Hinblick auf die gegenwärtigen Definitionen von Fremdkapital und Eigenkapital, "ein Einkomponenten-Ansatz entwickelt werden und mögliche Auswirkungen durch die Anwendung eines solchen Ansatzes aufzeigen sollte. Das Papier beschäftigt sich mit der Entwicklung einer einzigen Komponente, die im Rahmen der Diskussion als "Ansprüche" bezeichnet wird und die Komponenten Fremdkapital und Eigenkapital ersetzen würde. Das Papier ist auf der IASB-Website erhältlich(Beobachter-Notizen).

Der Board bedankte sich beim Stab für die Analyse und Anstrengungen, die in Bezug auf die von beiden Boards gestellte Anfrage unternommen wurden. Darüber hinaus war der Board jedoch gespaltener Meinung. Einige vertraten die Ansicht, dass diese Analyse nicht fortgesetzt werden sollte (in den Worten eines Board-Mitglieds: Macht die Tür zu, verschließt sie, verliert den Schlüssel); andere wiederum waren der Meinung, dass diese Analyse weitergeführt werden sollte, da diese Informationen für die Debatte über die Komponenten liefert. Einige Board-Mitglieder waren der Meinung, dass die Analyse des Stabs eine Entschuldigung dafür sei, schwierige Fragen nicht zu beantworten, die mit Bestandteilen der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich aus Veränderungen der Ansprüche ergeben, in Zusammenhang stehen. Die Entwicklung des Ansprüche-Ansatzes könnte das Vorankommen anderer wirklicher Rechnungslegungssachverhalte für einige Jahre verschieben. Andere stimmten dem nicht zu und waren der Meinung, dass dies zwar nicht alle Probleme lösen würde, allerdings einen guten Start darstellen könnte. Der Vorsitzende würdigte die Arbeit des Mitarbeiterstabs, war allerdings der Meinung, dass der Ansprüche-Ansatz mehr Probleme als Lösungen mit sich bringen würde.

Der dem FASB-Projekt zu Fremdkapital und Eigenkapital zugeordnete Mitarbeiterstab des FASB merkte an, dass es durch FASB keine Diskussion darüber gab, ob eine Erörterung des Ansprüche-Ansatzes in dem bevorstehenden FASB-Dokument zu den vorläufigen Ansichten beigefügt werden sollte. Dies würde die Herausgabe um einige Monate verzögern. IASB-Mitglieder befürworten im Allgemeinen nicht, dass die Erforschung eines konzeptionellen Sachverhaltes Projekte verzögert, die sich mit notwendigen Standards beschäftigen.

Der IASB-Mitarbeiterstab erfragte vom IASB eine klare Vorgehensweise. Die anschließende Abstimmung der Boardmitglieder war wie folgt:

7 Board-Mitglieder würden die Arbeiten an dem Ansprüche-Ansatz mit sofortiger Wirkung stoppen

4 Board-Mitglieder wünschten sich, dass der Stab den Ansprüche-Ansatz fortsetzt

3 Board-Mitglieder wünschen keine Ausweitung des Ansprüche-Ansatzes, um den Fortschritt des FASB-Projektes zu Fremd- und Eigenkapital nicht aufzuhalten, möchten allerdings auch nicht den Nutzen der Arbeit und Analyse bis zum heutigen Zeitpunkt verlieren.

Es erscheint, dass der IASB keine weiteren Bemühungen des Stabs bezüglich dieses Sachverhalts erwünscht. Aufgrund der Tatsache, dass FASB diesen Sachverhalt noch nicht erörtern konnte und es sich um ein gemeinsames Projekt handelt, wird eine endgültige Entscheidung erst getroffen, nachdem FASB die Möglichkeit zur Erörterung dieses Sachverhalts hatte.

Phase A: Zielsetzung und qualitative Merkmale

Analyse der Stellungnahmen

Der Mitarbeiterstab des IASB stellte seine Analyse der erhaltenen Stellungnahmen bezüglich des IASB-Diskussionspapiers Vorläufige Ansichten zum verbesserten Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung: Zielsetzung der Rechnungslegung und der qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzberichterstattung vor. Der Stab schlug dem Board vor, die Erörterung dieser aufgekommenen Sachverhalte auf zukünftige Sitzungen zu verschieben. Die Analyse des Stabs ist auf der Website des IASB erhältlich (Beobachter-Notizen).

Zielsetzung der Finanzberichterstattung: Treuhändische Verwaltung

Dies war eines der umstrittensten Aspekte des Diskussionspapiers und 86% der Stellungnehmenden, die sich zu diesem Aspekt des Diskussionspapiers äußerten, unterstützen die Vorschläge des IASB nicht. Es gab eine generelle Übereinstimmung unter den Board-Mitgliedern, dass sie sich nicht richtig ausgedrückt hätten: Treuhändische Verwaltung wird als wichtig erachtet, da die Unternehmensführung für die ihr übertragenen Ressourcen verantwortlich ist. Für die zukünftige Entscheidung bezüglich Ressourcenallokationen ist es wichtig, wie gut das Management die Ressourcen verwaltet hat. Jedoch merkten Board-Mitglieder an, dass es auch keine Übereinstimmung unter den Stellungnehmenden darüber gab, was unter "treuhändischer Verwaltung" gemeint sei; offensichtlich verstanden Stellungnehmende den Begriff nicht einheitlich. Es war einigen Board-Mitgliedern wichtig, dass die Gleichstellung des Begriffs der "treuhändischen Verwaltung" mit "Sachen unter der Kontrolle des Managements" ("operative" Leistungsfähigkeit) zurückgewiesen wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung schlug der Stab vor, dass es zusätzlich zu informellen Diskussionen mit Stellungnehmenden, mit dem Ziel deren Stellungnahmen zu verstehen, auch die Möglichkeit des Abhaltens einer öffentlichen Sitzung bezüglich dieses Sachverhaltes besteht. Eine solche Sitzung kann entweder a) nach den erneuten Beratungen des Board hinsichtlich dieses Sachverhaltes, allerdings vor Erstellung eines Entwurfs oder b) während der Beratungsphase dieses Teiles des Rahmenkonzept-Projektes stattfinden. Hierzu gab es keine Entscheidung.

Nutzer

Einige Stellungnehmende fragten nach, ob nicht interne Adressaten als potenzielle Nutzer von für allgemeine Zwecke erstellte Abschlüsse identifiziert werden könnten. Mitglieder des Board merkten an, dass sich einige Manager von größeren Konzernen stark auf Daten der externen Berichterstattung verlassen, da die Entwicklung von speziellen internen Berichterstattungssystemen zu kostenaufwendig wäre. Board-Mitglieder bestätigten dies, verwiesen allerdings darauf, dass dies nicht die Zielsetzung der Erstellung eines Jahresabschlusses und den hauptsächlichen Fokus auf externen Adressaten ändern würde.

Der Board bestätigte, dass er eventuell zu der Verwirrung bei Stellungnehmenden beigetragen habe, da dessen Diskussionspapier zur gleichen Zeit herausgegeben wurde wie die Publikation des CFA-Instituts mit dem Titel Umfassende Berichterstattungsmodelle: Finanzberichterstattung für Investoren (Comprehensive Business Reporting Model: Financial Reporting of Investors). In beiden Dokumenten werden die Adressatengruppen unterschiedlich definiert, obwohl beide Publikationen die Informationsbedürfnisse der Eigentümer an den Residualansprüchen ansprechen, als der Kategorie von Adressaten, die besonders auf Jahresabschlüsse angewiesen sind.

In der Analyse der Stellungnahmen wurden verschiedene andere Sachverhalte zum Abschnitt Zielsetzung des Diskussionspapier erörtert, allerdings wurden diese Sachverhalte nicht in dieser Sitzung diskutiert. Sie werden bei erneuten Beratungsgesprächen zu dem Abschnitt angegangen.

Qualitative Merkmale

Relevanz. Der Board merkte an, dass ein erheblicher Teil der Stellungnehmenden den Vorschlag zur Beschreibung von Relevanz als unklar kritisierte - irgendetwas, dass "in der Lage sei einen Unterschied auszumachen". Die Stellungnehmenden behaupteten, dass diese Unklarheit zu einer unangemessen Erweiterung der Definition führen könnte. Der Board merkte jedoch an, dass der Ausdruck von Aufsichtsbehörden verwendet wird. Dies sei der Grund für die Verwendung dieses Ausdrucks durch den Board.

Glaubwürdige Darstellung. Wiederum war eine erhebliche Mehrheit der Stellungnehmenden bei der Verwendung des Begriffes der "glaubwürdigen Darstellung" gegenüber "verlässlich" als ein grundlegendes qualitatives Merkmal gegen die Vorschläge des Boards. Der Board vermerkte diese Argumente, war allerdings der Ansicht, dass einige Stellungnehmende an "Verlässlichkeit" (reliability) als ein Ansatzkriterium gedacht hatten. Der Board beauftragte den Stab, weitere Analysen zum Verständnis der Stellungnehmenden vom Begriff "verlässlich" vorzunehmen, mit dem Hintergrund, der Kritik der Stellungnehmenden in einer aufschlussreicheren Art und Weise zu begegnen.

Verständlichkeit. Ein wesentlicher Teil der Stellungnehmenden argumentierte, dass der Grundsatz der Verständlichkeit vorsehen sollte, dass Jahresabschlüsse verständlich für einen üblichen Adressaten und weniger auf anspruchvolle Nutzer zugeschnitten sein sollten. Mitglieder des Boards merkten an, dass der Begriff als "Verständlichkeit des Standards", "Verständlichkeit der erstellten Bewertungs- und Bilanzierungsregeln" und "Verständlichkeit der Finanzberichterstattung" gebraucht werden kann. Der Board zeigte Interesse für diese Sachverhalte und wird sich diese bei erneuten Beratungsgesprächen genauer anschauen.

Grenzen der Finanzberichterstattung

Es gab eine kurze Diskussion zur Analyse der Stellungnahmen in Bezug auf die Grenzen der Finanzberichterstattung und darüber, ob zusätzliche qualitative Merkmale hinzugefügt werden sollten.

Weitere Schritte

Der Mitarbeiterstab beabsichtigt gegenüber dem Board, Sachverhalte bei mindestens drei weiteren Veranstaltungen erneut zur Beratung vorzulegen:

bei der gemeinsamen Sitzung des IASB/FASB im April 2007, auf der Sachverhalte wie zum Beispiel der Verbindlichkeitsgrad und die Rangordnung des IAS 8 erörtert werden;

bei der separaten Board-Sitzung, die im April 2007 abgehalten wird, auf der Sachverhalte bezüglich Abschnitt 2 (qualitative Merkmale) diskutiert werden;

bei der separaten Board-Sitzung im Mai/Juni 2007, bei der Sachverhalte bezüglich Abschnitt 1 (Zielsetzung, etc) besprochen werden.

Der Mitarbeiterstab zeigt sich zuversichtlich, dass ein Entwurf der beiden Abschnitte im dritten Quartal 2007 veröffentlicht wird, ist sich allerdings bewusst, dass der Zeitrahmen etwas eng bemessen sein könnte.

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