Versicherungsverträge - Weiterführung der Diskussion zum Entwurf des Diskussionspapiers

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Aufspaltung (Unbundling)

Der Board entschied im September 2006 vorläufig, dass ein Versicherer seine Versicherungs-, Anzahlungs- und Dienstleistungskomponenten seiner Versicherungsverträge nicht aufspalten sollte, wenn diese Komponenten voneinander abhängig seien und somit nur nach freiem Ermessen bewertet werden könnten. Bei Nichtbestehen solcher Interdependenzen sollte eine Aufspaltung in Komponenten vorgenommen werden.

Der Stab beschäftigte sich erneut mit diesem Sachverhalt, da Stellungnehmende Bedenken hatten, dass eine solche Aufspaltung in den meisten Fällen willkürlich, synthetisch und mühsam sei und es anscheinend keine praktischen Auswirkungen habe. (Eine Kurzfassung zu diesem Sachverhalt finden Sie in den Beobachter-Notizen auf der IASB-Website).

Der Board führte eine sorgfältige Debatte bezüglich des Zusammenhangs zwischen Aufspaltung und Bewertung von verschiedenen Komponenten eines Versicherungsvertrages und bestätigte letztendlich seine zuvor getroffene vorläufige Entscheidung zur Aufspaltung (mit einer Mehrheit von 8 Stimmen sowie 6 Gegenstimmen).

Es wurde angemerkt, dass die nachfolgenden Szenarien diesbezüglich beachtet werden sollten:

(a) Der Vertrag besteht aus Komponenten die keine Interdependenzen aufweisen. In diesem Fall soll der Vertrag in einen Versicherungsvertrag, der unter Verwendung des Versicherungsmodell bewertet wird, und andere Verträge, die gemäß den entsprechenden Standards bewertet werden, gespalten werden. Die unter b) und c) aufgezeigten Szenarien wären dann für den Versicherungsvertrag relevant.

(b) Die Komponenten des Versicherungsvertrags sind vollständig abhängig voneinander. Der Vertrag sollte unter Verwendung des Versicherungsmodells bewertet werden, da eine Aufspaltung in diesem Fall nicht durchführbar ist. Die Komponenten sollten zusammen bewertet und dargestellt werden.

(c) Die Bestandteile des Versicherungsvertrages sind in gewissem Umfang voneinander abhängig. Der Vertrag ist entsprechend dem Versicherungsmodell zu bilanzieren. Soweit eine Zerlegung möglich ist, sind die Komponenten getrennt zu bewerten und darzustellen. Dies hat Bewertungskonsequenzen für Einlage- und Dienstleistungskomponenten, anzuwenden sind IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IAS 18 Erträge, sowie wahrscheinlich weitere IFRS.

Restanten – Hauptanliegen aus den Kommentaren der Boardmitglieder zu dem vorläufigen Entwurf („Pre-Ballot Draft‟)

Bewertungsbezeichnung – Cash Flow-Schätzungen

Der Board wurde gefragt, ob er es bei der Bewertungsbezeichnung 'gegenwärtiger Ausstiegswert' belassen möchte oder ob der Begriff in 'gegenwärtiger Ausstiegspreis' geändert werden soll, wie bspw. in dem Diskussionsentwurf zur Fair Value-Bewertung verwendet.

Der vorläufige Entwurf des Diskussionspapiers zu Versicherungsverträgen erfordert die Schätzung künftiger Cash Flows unter Berücksichtigung der Strategie des Versicherungsgebers, um den Leistungsumfangs an die Versicherungsnehmer, dessen Verfahrensweise zum Umgang mit der Schadensregulierung, sowie der Effizienz des Versicherungsgebers bei der Erbringung der Leistungsniveaus und der Umsetzung des gewählten Umgangs mit der Schadenregulierung zu bestimmen.

Der Board merkte an, dass die Bezugnahme auf unternehmensspezifische Daten anstatt marktspezifischer Daten zu anderen Ergebnissen als nach dem Diskussionsentwurf zur Fair Value-Bewertung führen kann. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig so sein. Beim Nichtvorhandensein von beobachtbaren Marktdaten erlaubt der Diskussionsentwurf zur Fair Value-Bewertung die Heranziehung unternehmensspezifischer Daten ('Eingabeparameter 3. Ebene').

Der Board entschied den Begriff 'gegenwärtiger Ausstiegswert' weiterhin zu benutzen. Der Stab wurde angewiesen in dem Diskussionspapier detaillierter zu erläutern, inwieweit der gegenwärtige Ausstiegswert vom Fair Value abweicht und zu vermerken, dass der Board sich derzeit keiner wesentlicher Unterschiede bewusst ist.

Sonstiges

Der Board bat den Stab, das Diskussionspapier gemäß den Leitlinien zur Bestimmung der Risikoprämien, der Wechselwirkung des Projekts zu Versicherungsverträgen mit dem Projekt zu Erträgen, sowie Kundenbeziehungen zu ändern. Die Umformulierungen wurden nicht im Detail besprochen.

Projektplan – Herausgabe des Diskussionspapiers

Der Board entschied (12 dafür, 2 dagegen), das Diskussionspapier in der oben genannten abgeänderten Form innerhalb der nächsten Monate zu veröffentlichen.

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