IAS 39 Definition eines Derivats – Indexierung an eigenen Erträgen oder EBITDA (von IFRIC übernommener Sachverhalt)

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IFRIC wurde um eine Hilfestellung gebeten, ob ein Vertrag der sich auf eigene Erträge oder Erträge vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Unternehmens bezieht, die Definition eines Derivats gemäß IAS 39.9 erfüllt.

IAS 39.9 setzt fest:

Ein Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein anderer Vertrag, der in den Anwendungsbereich des vorliegenden Standards fällt und alle der drei nachstehenden Merkmale aufweist: (a) sein Wert verändert sich infolge einer Änderung eines bestimmten Zinssatzes, Preises eines Finanzinstruments, Rohstoffpreises, Wechselkurses, Preis- oder Zinsindexes, Bonitätsratings oder Kreditindexes oder einer ähnlichen Variablen, sofern im Fall einer nicht finanziellen Variablen die Variable nicht spezifisch für eine Partei des Vertrags ist… (Unterstreichung stellt Hinzufügung dar).

Der Board diskutierte folgende von IFRIC übermittelte Fragestellungen:

(a) ob Änderungen eigener Erträge oder EBITDA des Unternehmens als finanzielle oder nicht finanzielle Variablen anzusehen sind; und

(b) ob der Ausschluss aus der Definition eines Derivats in IAS 39.9 von Verträgen, die sich auf eine nicht finanzielle Variable beziehen, die spezifisch für eine Partei des Vertrages ist, auf Verträge begrenzt ist, die nach IFRS 4 Versicherungsverträge bilanziert werden.

Der Board merkte an, dass der Ausschluss aus der Definition eines Derivats in IAS 39.9, auf Verträge begrenzt ist, die nach IFRS 4 bilanziert werden. Der Board entschied, IAS 39.9 aus Klarstellungsgründen abzuändern. Die vorgeschlagene Überarbeitung in den Beobachter-Notizen nicht berücksichtigt.

Infolge der vorgeschlagenen Überarbeitung wäre die Definition eines Derivats für angesprochene Instrumente erfüllt. Aus diesem Grund entschied sich der Board, der Frage, ob es sich um eine finanzielle oder nicht finanzielle Variable handelt, nicht nachzugehen, da die zugrunde liegende Variable ohnehin in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt.

Der Board entschied, die Änderung in die Überarbeitungen der IFRS im Rahmen des jährlichen Überarbeitungsprozesses 2007 aufzunehmen, welche der Bord am 1. Oktober 2007 herauszubringen beabsichtigt und die für Perioden anzuwenden wären, die am 1. Januar 2009 oder später enden.

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