Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – vorläufige Sichtweise

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Cash Balance und vergleichbare Pläne: Definition von Leistungszusagen

Der Board führte eine ergebnislose Diskussion darüber, wie Cash Balance Pläne im Kontext der derzeitigen Vorschriften des IAS 19 zu bilanzieren sind. Der Stab empfahl, IAS 19 derart zu ändern, dass drei Kategorien von Leistungszusagen bestimmt werden:

beitragsorientiert,

leistungsorientiert und

Vermögenswert-basierte Zusagen. Eine Vermögenswert-basierte Zusage ist eine Zusage, deren Wert sich in Abhängigkeit von Änderungen an einem Vermögenswert oder Index ändert, mit Ausnahme solcher Vermögenswerte und Indizes, deren Rendite fix ansteigt.

Einige Boardmitglieder waren unzufrieden mit dem Vorschlag des Stabs, da einige der Meinung waren, dass mehr Komplexität in den IAS 19 gebracht wird, ihn geradezu außerordentlich kompliziert macht. Die Boardmitglieder schlugen einen alternativen Ansatz vor, der die Vermögenswert-basierten Leistungszusagen in beitragsorientierte und garantierte/derivative Zusagen aufteilen würde. Anders ausgedrückt, sämtliche Sachverhalte, die im Zusammenhang mit Vergütungen und Dienstleistungen stehen, werden nach IAS 19 bilanziert, alle Garantien in Bezug auf Renditen während der Ansparphase werden nach IAS 39 bilanziert.

Der Board diskutierte die Alternativen und bemerkte, dass es sehr starke Gemeinsamkeiten zwischen den Vermögenswert-basierten Zusagen sowie einigen Arten von Versicherungsverträgen und Geldanlagen. Der Stab stimmte zu, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, zu dem während des Meetings vorgestellten Modell Stellung zu nehmen und dass sie diesen Sachverhalt auf einem späteren Meeting wieder ansprechen werden.

Ansatz von Änderungen bei Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen

Der Board stimmte zu, dass das kommende Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer die Darstellungsvorschläge im Rahmen von IAS 1 darlegen soll, d.h. mögliche Änderungen der Darstellung, die aus dem Projekt zur Darstellung des Abschlusses resultieren können, sind für Zwecke des Diskussionspapiers zu Leistungen an Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen.

Darstellungsthemen

Die vorläufige Sicht des Boards ist, dass alle Änderungen der Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Werts des Planvermögens in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Periode, in der sie entstehen, dargestellt werden sollen.

Der Board diskutierte einen Vorschlag des Stabs, dass das Diskussionspapier nur eine Alternative darlegen sollte. Die vom Stab vorgeschlagene Alternative (Alternative 2 in den Observer Notes) wurde auf dem Meeting zurückgezogen. Der Board diskutierte zwei weitere Vorschläge:

Nur Dienstzeitaufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, alle anderen Änderungen der Leistungsverpflichtung und des Planvermögens würden als Bestandteile des Ergebnisses außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Preisschwankungen (einschließlich Änderungen des Zinssatzes, der beim Stichtagssaldo der Pensionsverpflichtung verwendet wurde und Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens) im Ergebnis aber außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung, alle anderen erfassten Änderungen der Pensionsverpflichtung würden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Einige Boardmitglieder waren dagegen, Alternativen zu der vorläufigen Ansicht des Boards vorzustellen. Andere stimmten nicht zu und bemerkten, dass die Vermeidung aller glättenden Mechanismen widersprüchlich wäre. Darüber hinaus stellten andere Boardmitglieder fest, dass eine beständige Botschaft, die sie während ihrer Arbeit zur Darstellung des Abschlusses erhalten haben, war, dass die Nutzer eine Darstellung wollen, die sich klar von anderen Aktivitäten, wie das Geschäft finanziert (gefördert) wird, unterscheidet.

Der Board entwickelte eine Alternative, die eine Mischform von den zwei oben genannten Vorschlägen darstellt. Nach diesem Ansatz werden alle Änderungen der Verpflichtung aus Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Wertes des Planvermögens im vollständiges Einkommen erfasst. Alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, mit Ausnahme derer, die aus der Änderung des Zinssatzes resultieren, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Änderung des Zinssatzes entstehen und Renditen aus dem Planvermögen sind im vollständiges Einkommen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Dieser Alternative wird im kommenden Diskussionspapier enthalten sein.

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