Darstellung des Abschlusses

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Der Board beriet über einen Grundsatz der Darstellung von Liquiditätsinformationen der sowohl für Finanzinstitutionen als auch Nichtfinanzinstitutionen gelten würde.

Thema 1: Liquiditätsarbeitsgrundsatz (Liquidity working principle)

Der Stab bekräftigte dass der Liquiditätsarbeitsgrundsatz sowohl kurzfristige als auch langfristige Liquidität umfassen sollte und schlug folgende überarbeitete Formulierung des Liquiditätsarbeitsgrundsatzes vor:

'In Abschlüsse sind Informationen so darzustellen, dass sie dem Nutzer behilflich sind die Solvenz des Unternehmens zu beurteilen (die Fähigkeit Fremdkapital sowie sonstige Ausleihungen von externen Kapitalgebern bei Fälligkeit zu begleichen) indem sie Informationen über die Liquidität der Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens bereitstellen (Nähe zu Barmitteln, Möglichkeit zur Einschätzung der Solvenz einzuschätzen, oder Zeit bis zur Umwandlung in Barmittel).'

Die Boardmitglieder widersprachen der Umformulierung aus mehreren Gründen. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass Solvenz sich auf die Finanzplanung bezieht, also die Fähigkeit, künftige Cash In- und Outflows aufeinander abzustimmen und äußerten Zweifel, ob Abschlüsse geeignet sind, Solvenz zu beurteilen. Andere bemerkten, dass die Definition von Solvenz zu eng gefasst wurde, da künftige Verpflichtungen ebenfalls in die Beurteilung einbezogen werden müssen.

Der Board wies den Stab an, die Interdependenzen zwischen Liquidität und Solvenz für Diskussionen in künftigen Meetings weiter auszuarbeiten.

Thema 2: Anwendung des Liquiditätsarbeitsgrundsatzes

Gemäß dem vorgeschlagenen Konzept ist das Unternehmen aufgefordert, folgende Informationen im Abschluss anzugeben (weitere Einzelheiten können der Observer Note 9, verfügbar auf der IASB Webseite, entnommen werden):

Qualitative Informationen zu Liquiditätsmanagementaktivitäten (Liquiditätsmanagementpolitik und -prozesse)

Einzelheiten zu Fälligkeiten langfristiger Vermögenswerte und Schulden mit vertraglich festgesetzten Fälligkeiten

Fälligkeiten kurzfristiger Vermögenswerte und Schulden wie nachfolgend beschrieben:

Steuert ein Unternehmen seinen Zahlungsmittelbedarf auf der Grundlage eines Zeithorizonts, der kürzer als ein Jahr ist, sind die Einzelheiten zu Fälligkeiten von Vermögenswerten und Schulden mit vertraglich festgesetzten Fälligkeiten für mehr als ein Laufzeitband anzugeben.

Steuert ein Unternehmen seinen Zahlungsmittelbedarf nicht auf der Grundlage eines Zeithorizonts, der kürzer als ein Jahr ist, können die Fälligkeitsangaben entweder in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden. Werden die Angaben in der Bilanz gemacht, sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden entweder als kurzfristig oder langfristig zu klassifizieren.

Die Boardmitglieder äußerten sich uneinheitlich zu dem Vorschlag. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Frage, inwieweit das Konzept von der derzeitigen Regelung in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben abweicht. Das vorgebrachte Hauptanliegen war, dass das Konzept zu formal und komplex ist und dass die Kosten den Nutzen überwiegen könnten. Ein Boardmitglied bemerkte, dass Unternehmen mit weiter entwickeltem Liquiditätsmanagement (also Zeithorizont kürzer als ein Jahr) detailliertere Informationen angeben müssen als Unternehmen mit weniger anspruchsvollem Liquiditätsmanagement.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern beim IASB Meeting gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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