Darstellung der Veränderungen von
Vermögenswerten und Schulden
Der Board führte eine Diskussion, die darauf abzielte, welche
Informationen im Abschluss dargestellt werden sollten.
Die Frage, wie diese Informationen dargestellt werden sollten, wurde auf
eine der folgenden Sitzungen verlegt.
Klarstellung des Arbeitsgrundsatzes
Arbeitsgrundsatz des inneren Zusammenhangs
Der Board stimmte zu, dass
Arbeitsgrundsatz des inneren Zusammenhang auf Ebene der Einzelpositionen
angewendet werden sollte. Einige Boardmitglieder merkten jedoch an, dass
dieser Grundsatz nicht zur Überleitung einzelner Konten führen sollte,
jedoch zu einer Aufrechterhaltung des inneren Zusammenhangs zwischen den
Abschlussbestandteilen. Während der Board diesem Grundsatz zustimmte,
befürwortete er nicht den massenhaften Ausweis an Informationen im
Abschluss. Einige dieser Informationen sollten in Fußnoten enthalten
sein.
Arbeitsgrundsatz der Aufteilung
Der Board stimmte mehrheitlich zu,
dass die Aufteilung von Informationen, die mit Veränderungen der
Vermögenswerte und Schulden zusammenstehen, darauf basiert, ob dieser
Information die gleichen Bewertungsfaktoren aus den gleichen Gründen
zugeordnet werden (d.h. Analysten ordnen unterschiedlichen Erträgen und
Aufwendungen in Bezug auf Beständigkeit, Schätzfehlern usw.
unterschiedliche Faktoren zu. Dieser Arbeitsgrundsatz beinhaltete, dass
Aufwands- und Ertragsposten auf dieser Basis aufgeteilt werden). Der
Stab stimmte zu, dass die Erklärung dieses Arbeitsgrundsatzes etwas
aufwändiger ist.
Überleitung der Bilanz
Darstellung einer Überleitung der Bilanz
Der Board stimmte zu, dass ein
Unternehmen eine Überleitung der Bilanz in jeder Periode darstellen
sollte, für die Abschlüsse erstellt werden. Diese Überleitung würde in
den Fußnoten erfolgen. Die Boardmitglieder merkten an, dass es bereits
zahlreiche verpflichtende Überleitungen für Bilanzposten gibt. Einige
Boardmitglieder wollten sicherstellen, dass jede zusätzliche Überleitung
gerechtfertigt ist.
Transaktionen in Zahlungsmitteln
Der Board stimmte einer Empfehlung des
Stabs nicht zu, nach der Transaktionen mit Zahlungsmitteln während der
Periode in einzelne Komponenten aufgeteilt würden. Die Boardmitglieder
erachteten den Ansatz des Stabs als belastend für Ersteller und dachten,
dass ein Ersatz, wie z.B. „Forderungsumschlag‟ einfacher zu erstellen
und ebenso nützlich ist.
Der Stab wird auf diesen Sachverhalt später zurückkommen.
Direkte Transaktionen in und die Klassifizierung der Zahlungsmittel
Der Board akzeptierte eine Empfehlung
des Stab nicht, nach der direkte Transaktionen in Zahlungsmitteln
(Barverkäufe) zwingend als zwei Transaktionen (eine Forderung
[Vermögenswert], gefolgt von einem sofortigen Barausgleich [ein
Finanzierungsposten]) bilanziert werden müssten. Der Board erachtete den
Ansatz des Stabs als unnötig. Wenn ein Ansatz der Barverkäufe von
Bedeutung ist, sollte sich dies in der Kapitalflussrechnung
widerspiegeln.
Aufteilung von Neubewertungen
Der Board stimmte zu, dass nur die wiederkehrenden Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts (z.B. als Ergebnis der Anwendung von FAS 157
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert) von anderen Neubewertungen
unterschieden werden. Dies bedeutet, dass Änderungen im Buchwert, die
aus einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert resultieren nicht mit
denen zusammengefasst werden, die sich aus einer dem beizulegenden
Zeitwert ähnlichen Bewertung ergeben.
Posten des sonstigen vollständigen Einkommens
Der Board stimmte zu, dass keine Notwendigkeit zum getrennten Ausweis
der Neubewertung von Posten des sonstigen vollständigen Einkommens von
der Neubewertung andere Posten besteht. Mit anderen Worten werden Posten
mit gleichartigen Eigenschaften in gleicher Weise ausgewiesen, selbst
wenn sie Komponenten des sonstigen vollständigen Einkommens sind.
Ausnahmen von Neubewertungen
Der Board stimmte zu, dass es für Zwecke der Überleitung keine Ausnahmen
von der Darstellung in der Neubewertungskomponente geben soll.
Aufteilung von zahlungsunwirksamen Nicht-Neubewertungen, die in der
laufenden Periode als Ertrag oder Aufwand erfasst werden
Der Board stimmte zu, dass der erstmalige Ansatz einer Schätzung (z.B.
der erstmalige Ansatz einer nicht-finanziellen Schuld) getrennt von
anderen Komponenten innerhalb der Nicht-Neubewertungen, die als Ertrag
oder Aufwand in diesem Jahr erfasst werden, dargestellt werden soll. Der
Board stimmte zu, dass die systematische Aufteilung der Kosten (z.B.
Abschreibung) und andere zeitliche Differenzen zwischen der Periode, in
der Erträge erfasst werden und der Periode, in der die dazugehörigen
Cash Flows auftreten (z.B. passive Rechnungsabgrenzungsposten und
abgegrenzte Erträge), aggregiert und nicht getrennt dargestellt werden
müssen.
Der Stab wird in einer der folgenden Sitzungen Beispiele aufzeigen, um
diesen Sachverhalt zu erläutern. Einige Boardmitglieder waren besorgt,
dass der Stab den Versuch machte, eine Unterscheidung ohne Unterschied
zu finden.
Zahlungsunwirksame Änderungen der Vermögenswerte und Schulden, die nicht
als Ertrag oder Aufwand in der laufenden Periode erfasst werden
Der Board stimmte zu, dass Änderungen der Vermögenswerte und Schulden,
die weder Ertrag noch Aufwand berühren noch mit Zahlungsmitteln
einhergehen, getrennt dargestellt werden sollten.
Aufstellung über das vollständige Einkommen
Eine aufgeteilte Aufstellung über das vollständige Einkommen
Der Board stimmte zu, dass die Überleitung der Bilanz Informationen
enthalten sollte, die kenntlich machen, wie Änderungen der
Vermögenswerte und Schulden mit einzelnen in der Aufstellung über das
vollständige Einkommen und der Kapitalflussrechnung dargestellten Posten
verbunden sind.
Obwohl der Board der Empfehlung des Stabs zustimmte, war offensichtlich,
dass nicht alle Boardmitglieder verstanden, was dieser Sachverhalt
mitzuteilen versuchte. Der Stab schlug vor, dass das vorgeschlagene
Format der Aufstellung bei der Klarstellung, was der Stab darzustellen
versucht, helfen würde.
Kapitalflussrechnung
Direkte Methode und der Arbeitsgrundsatz des inneren Zusammenhangs
Eine Minderheit im Board (sechs Mitglieder) unterstützte eine zwingende
Vorschrift, die Kapitalflussrechnung mittels der direkten Methode
darzustellen, das heißt, bezogen auf den aktuellen Kasseneingängen und
Zahlungen. Dabei soll die Aufteilung so erfolgen, dass sie den Posten,
die in der Aufstellung über das vollständige Einkommen dargestellt sind,
weitestgehend entsprechen.
Überleitungsrechnung
Als Ergebnis der vorherigen Entscheidung war es offenkundig, dass eine
Mehrheit im Board der Meinung war, dass sie eine Überleitungsrechnung
zwischen den Posten in der Aufstellung über das vollständige Einkommen
und der Kapitalflussrechnung vorschreiben sollten.
Der bei dem Meeting anwesende Stab des FASB setzte den Board darüber in
Kenntnis, dass der FASB die Kapitalflussrechnung am 21. März 2007
diskutiert hat und eine Tendenz erkennen ließ, einstimmig für zwingende
Anwendung der direkten Methode zu sein.
Darstellung des sonstigen
vollständigen Einkommens
Die Darstellung von Posten des übrigen vollständigen Einkommens in
der Aufstellung über das vollständige Einkommen
Der Board diskutierte viele alternative Darstellungsformen der
Aufstellung des vollständigen Einkommens (siehe Observer Note 9B). Der
Stab suchte nach Hilfestellungen, welche Darstellungsformen er in das
kommende Diskussionspapier aufnehmen sollte. Die Diskussion fokussierte
sich auf eine Darstellungsform, die als „E-prime‟(E1) bezeichnet wurde,
und andere Formate in den Observer Notes. Es war nicht sofort
ersichtlich, ob E1 in den Observer Notes wiedergegeben war. E1
unterscheidet sich von anderen möglichen Darstellungsformen dadurch,
dass es Posten des vollständigen Einkommens in den Kategorien
Geschäftstätigkeit, Investition und Finanzierung darstellt, basierend
darauf, ob die zugrundeliegenden Vermögenswerte und Schulden
langfristiger oder kurzfristiger Natur sind. Daher würde der
Pensionsaufwand der langfristigen Geschäftstätigkeit zugeordnet,
realisierte Gewinne aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
der kurzfristigen Investitionstätigkeit und Zinsen aus langfristigen
Schulden den langfristigen Finanzierungsaufwendungen. Die andere
Neuerung innerhalb dieses Formats war, dass Ertragsteueraufwendungen
auch in kurz- und langfristig aufgeteilt wurden, etwas, dass gegen eine
vormals abgestimmte Position verstößt, nach der Ertragsteueraufwendungen
nicht aufgeteilt werden.
Nach einer längeren Debatte war man sich einig, dass das
Diskussionspapier alternative Darstellungsformen enthalten sollte, die
eine Kategorie von „übrigem vollständigen Einkommen‟ enthalten sollte
und nicht die Kategorie; und Beispiele, die das Recycling von Posten des
übrigen vollständigen Einkommens berücksichtigen oder nicht.
Zuordnung von Posten des übrigen vollständigem Einkommens in dem
Arbeitsformat
Zuordnung von Anpassungen aus der Fremdwährungsumrechnung
Der Board stimmte zu, dass Anpassungen aus der Fremdwährungsumrechnungen
basierend auf der Art der zugrundeliegenden Vermögenswerte und Schulden
(zum Beispiel im Investitionsbereich, wenn die Tochtergesellschaft
vermögensverwaltende Tätigkeiten ausübt; in der Geschäftstätigkeit, wenn
es sich um Handelstätigkeit handelt, etc.) in der Aufstellung über das
vollständige Einkommen enthalten sein sollten. Es gab nur wenig
Begeisterung für eine Vorschrift zu einer noch weitergehenden Aufteilung
von Fremdwährungsbeträgen.
Klassifizierung von Posten des übrigen vollständigen Einkommens
(außer Fremdwährungsanpassungen)
Der Board stimmte zu, dass es keine zusätzlichen
Klassifizierungsleitlinien für andere Posten als für
Fremdwährungsanpassungen des übrigen vollständigen Einkommens geben
wird.
Plan zur Erreichung des langfristigen Ziels des Boards
Der Board führte eine kurze Diskussion zu diesem Punkt aber traf keine
Entscheidung, da ihm der Zeitpunkt zu früh für eine solche erschien.
Erstmaliges Diskussionsdokument [Diskussionspapier]
Der Board führte eine kurze Diskussion darüber, ob das Diskussionspapier
die vorläufige Sichtweise des Boards enthalten sollte. Obwohl keine
endgültigen Entscheidungen getroffen wurden, stimmte ein Boardmitglied
entschieden dagegen, die vorläufige Sichtweise aufzunehmen und zog es
vor, dass das Papier diesen Punkt nicht behandelt.
Zahlungsmitteläquivalente
Der Board diskutierte, ob an dem Begriff „Zahlungsmitteläquivalente‟ im
Jahresabschluss festgehalten werden sollte. Nach einer kurzen Debatte
entschied der Board (mit einer Mehrheit), das Konzept der
Zahlungsmitteläquivalente abzuschaffen. Die Kapitalflussrechnung wird
allein die Zahlungsflüsse in Zusammenhang mit Zahlungsmitteln
darstellen. Posten, die derzeit als Zahlungsmitteläquivalente
klassifiziert wurden, sind dann wie andere kurzfristige Anlagen zu
klassifizieren.